Das P2P-Filesharing-Programm eMule wird immer wieder als Tauschbörse für kinderpornografische Dateien wie Bilder und Videos genutzt. Aktuell laufen zahlreiche Strafverfahren.
Nicht nur derjenige, der solche Dateien hochlädt, macht sich strafbar. Auch Nutzer, die solche Dateien herunterladen, müssen mit einer Verurteilung nach § 184b StGB rechnen.
Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Beschuldigte, denen vorgeworfen wird, kinderpornografische Dateien über eMule bezogen zu haben. Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie keine Aussage zu den Tatvorwürfen machen und schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.
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Kinderpornografie bei eMule – die Hintergründe
Die Plattform eMule ist ein Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P), über das Nutzer Dateien direkt untereinander tauschen können. Besonders in den 2000er- und frühen 2010er-Jahren war eMule eine der beliebtesten Tauschbörsen im deutschsprachigen Raum. Typische Inhalte, die über eMule getauscht wurden und werden, sind etwa Filme, Serien, Musikalben, PC-Spiele oder Programme.
Mittlerweile ist eMule technisch etwas veraltet, wird jedoch nach wie vor genutzt – insbesondere in bestimmten Szenen. So werden auch immer wieder verbotene Dateien mit Inhalten wie Kinderpornografie, Tierpornografie oder Gewaltdarstellungen darüber verbreitet. Täter verwenden dabei oft Codebegriffe oder verschleierte Dateinamen, um illegales Material gezielt zu finden oder zu verbreiten.
Wer über eMule Dateien herunterlädt, stellt diese oft automatisch auch anderen Nutzern zur Verfügung – häufig ohne es zu merken. Was man auf dieser P2P-Plattform herunterlädt, wird in der Regel direkt wieder „freigegeben“. So entsteht häufig eine ungewollte Verbreitung.
Wie ermitteln die Strafverfolgungsbehörden bei eMule wegen Kinderpornografie?
Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie über P2P-Netzwerke wie eMule ist für Strafverfolger eine Herausforderung. Daher wurden spezielle Methoden und Tools entwickelt, um Täter aufzuspüren. In Deutschland koordiniert das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle die Maßnahmen und unterstützt die Landeskriminalämter. Täglich gehen hunderte Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen aus dem Netz ein, die ausgewertet und an die zuständigen Polizeidienststellen weitergeleitet werden. Daneben betreiben Landesbehörden eigene Cybercrime-Einheiten, die das offene Internet und Tauschbörsen wie eMule proaktiv durchsuchen.
Dabei kommt Spezialsoftware zum Einsatz, um solche Tauschbörsen gezielt zu durchsuchen. Oft wird mit sogenannten Hashwerten gearbeitet – digitalen Fingerabdrücken illegaler Dateien. Wird ein solcher Hash gefunden, kann die Polizei über die IP-Adresse den Anschlussinhaber ermitteln. In der Regel folgt daraufhin eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Geräten sowie Auswertung von Festplatten und Speichermedien.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten auch international eng zusammen.
Welche Strafe droht beim Vorwurf Kinderpornografie?
Bei kinderpornografischen Delikten gemäß § 184b StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, ist eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren nicht möglich.
Doch nicht nur die Verbreitung von Kinderpornografie ist strafbar. Auch wer kinderpornografische Inhalte wiedergibt, abruft oder sich zum Besitz verschafft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar.
Welche konkrete Strafe verhängt wird, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Gerne bieten wir Ihnen aber eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt an, in der wir individuell auf Ihren Fall eingehen.
Vorwurf § 184b StGB: Wie verhalte ich mich, wenn gegen mich wegen Kinderpornografie bei eMule ermittelt wird?
Der erste und wichtigste Rat, den wir Ihnen geben können, lautet: Schweigen Sie! Tätigen Sie unter keinen Umständen eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, das Sie unbedingt nutzen sollten – Schweigen ist Ihr gutes Recht. Viele versuchen, durch eine Aussage die Tat zu relativieren oder zu erklären. Das führt jedoch häufig direkt zur Verurteilung.
Wenn Sie von den Vorwürfen erfahren, sollten Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und genau prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind, ob ein Verbreitungsvorsatz nachweisbar ist und wie gegebenenfalls eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung erreicht werden kann.
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie läuft, nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir sind auf Strafverteidigung spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom zuständigen Rechtsanwalt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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