Pyrotechnik gehört für viele Fußballfans zum Support der Mannschaft. Während Bengalos oder Rauchtöpfe beeindruckend wirken, kann Pyro im Stadion erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fans riskieren beim Einsatz von Pyrotechnik Geldstrafen, Schadenersatzforderungen, Stadtionverbote und sogar Freiheitsentzug.
Ob als Ordnungswidrigkeit oder Straftat - schon der Besitz illegaler Feuerwerkskörper kann erhebliche Konsequenzen haben.
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- Rechtlicher Hintergrund: Warum Pyrotechnik im Stadion verboten ist
- Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Die rechtliche Einordnung
- Wenn Pyrotechnik zu Menschen- oder Sachschäden führt
- Beteiligung, Beihilfe und Mittäterschaft
- Weitere Risiken: Fahrlässigkeit, Vollrausch und Regressforderungen
- Stadionverbot: Die oft vergessene Konsequenz
- Was bei illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland droht
- Anzeige erhalten: Wie hilft ein Anwalt?
Die Atmosphäre in deutschen Fußballstadien ist legendär. Lautstarke Fangesänge, Choreografien und eine mitreißende Stimmung machen den Besuch der Stadien für viele in der Bundesliga zum Erlebnis. Für manche gehören auch bengalische Feuer, Rauchtöpfe und andere pyrotechnische Mittel dazu. Gerade Ultras eines FC heizen die Stimmung in den Stadien gerne mit Feuerwerk, Bengalo Fackeln Rauch an. Was aus Fansicht beeindruckend wirkt, ist jedoch rechtlich hoch problematisch und nicht unbedingt legal. Denn trotz dem Motto "Pyrotechnik ist doch kein Verbrechten", ist Pyro bei Fußballspielen verboten – und das kann erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Rechtlicher Hintergrund: Warum Pyrotechnik im Stadion verboten ist
In Deutschland verbieten gleich mehrere Instanzen die Verwendung von Pyrotechnik in Fußballstadien. Zum einen untersagen die Verbände – insbesondere der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) – das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in ihren Stadionordnungen. Verstöße können zu Stadionverboten und Vereinsstrafen führen. Das bedeutet, die Zustimmung der Verantwortlichen ist nicht vorhanden.
Auf der anderen Seite steht das deutsche Strafgesetzbuch. Besonders das Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) regeln, wann der Umgang mit Feuerwerkskörpern strafbar ist. Hinzu kommen zahlreiche Nebenstrafnormen – etwa bei Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Wer im Stadion zündet, riskiert also weit mehr als nur Ärger mit dem Ordnerdienst.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Die rechtliche Einordnung von Bengalos
Nicht jeder Einsatz von Pyrotechnik ist automatisch eine Straftat. Ob es sich „nur“ um eine Owi oder bereits um eine strafbare Handlung handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art der Pyrotechnik, der Gefährlichkeit des Einsatzes und davon, ob Personen oder Sachen gefährdet oder geschädigt wurden.
Als Ordnungswidrige Handlung gilt etwa der Besitz oder die Verwendung zugelassener Feuerwerkskörper außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiträume – zum Beispiel außerhalb von Silvester. Wer dabei erwischt wird, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bereits ohne konkrete Gefährdung und bei kontrollierter Zündung kann der Einsatz teuer werden.
Wird jedoch illegale oder besonders gefährliche Pyrotechnik eingesetzt – beispielsweise sogenannte „Polenböller“ oder selbstgebastelte Sprengkörper – drohen empfindliche Strafen. Hier greifen unter anderem die Paragraphen 40 und 42 des Sprengstoffgesetzes, die Freiheitsstrafen von bis zu drei oder sogar fünf Jahren vorsehen. Auch der bloße Besitz solcher Gegenstände auf dem Weg ins Stadion kann bereits eine strafbare Handlung darstellen.
Wenn Pyro zu Menschen- oder Sachschäden führt
Besonders gravierend wird es, wenn durch Pyrotechnik andere Stadionbesucher verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. In solchen Fällen kommen weitere Straftatbestände in Betracht. Wird durch die Explosion oder das Zünden ein Mensch konkret gefährdet, kann dies als Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) gewertet werden. Je nach Einzelfall drohen hier bereits Freiheitsstrafen ab zwei Jahren.
Kommt es zu einer Verletzung, etwa durch einen Böller oder durch die Hitze eines Bengalos, kann schnell eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) folgen – mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Besonders schwere Fälle, etwa mit dauerhaften Gesundheitsschäden, können unter schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) fallen und mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Auch Brandstiftung ist ein realistisches Szenario: Wenn Pyrotechnik Teile des Stadions – wie etwa Toilettenanlagen, Verkaufsstände oder Sitzreihen – in Brand setzt, kann § 306 StGB greifen. Der Täter muss dann mit langjährigen Haftstrafen rechnen, vor allem wenn Menschen durch das Feuer gefährdet werden.
Beteiligung, Beihilfe und Mittäterschaft
Nicht nur wer selbst zündet, macht sich strafbar. Auch Personen, die Pyrotechnik besorgen, weitergeben oder den Einsatz unterstützen – etwa durch das Verdecken der Zündenden mit Bannern oder durch Ablenkung der Ordner – können strafrechtlich belangt werden. Das Strafgesetzbuch kennt hier die Begriffe der Beihilfe (§ 27 StGB) und der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB). Wer planmäßig Teil einer Gruppe ist, die Pyrotechnik zum Einsatz bringt, kann genauso wie der eigentliche Zündler bestraft werden.
Weitere Risiken: Fahrlässigkeit, Vollrausch und Regressforderungen
Auch fahrlässiges Handeln kann strafbar sein. Wer etwa aus Leichtsinn einen Böller in eine Zuschauergruppe wirft, obwohl er davon ausgehen muss, dass sich dort Menschen aufhalten, kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Brandstiftung strafbar machen. In besonders schweren Fällen drohen sogar Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Ein seltener, aber nicht zu unterschätzender Tatbestand ist der sogenannte Vollrausch (§ 323a StGB). Wer sich in einen Zustand versetzt, in dem er nicht mehr schuldfähig ist – etwa durch übermäßigen Alkoholkonsum – und in diesem Zustand Straftaten begeht, kann allein für das Versetzen in diesen Zustand belangt werden, gerade wenn bereits Vorstrafen im Zusammenhang mit Alkohol vorliegen.
Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Forderungen: Wer Sach- oder Personenschäden verursacht, kann auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt werden. Bei körperlichen Verletzungen entstehen schnell vier- bis fünfstellige Summen.
Besonders teuer kann es werden, wenn der eigene Verein durch Pyro-Einsatz der Fans mit einer Geldstrafe vom DFB belegt wird. Viele Clubs gehen dazu über, sich diese Summen ganz oder anteilig von den identifizierten Tätern zurückzuholen. Das kann im Einzelfall Zehntausende Euro kosten – zusätzlich zu einer möglichen Vorstrafe.
Stadionverbot: Die oft vergessene Konsequenz
Neben straf- und zivilrechtlichen Folgen droht auch ein bundesweites Stadionverbot – unabhängig davon, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Vereine und Verbände verhängen Stadionverbote meist schnell und konsequent. Wer beim Zünden von Pyrotechnik oder beim aktiven Unterstützen ertappt wird, kann jahrelang von allen Profispielen ausgeschlossen werden. Für viele Fans wiegt dieser Ausschluss schwerer als mancher Strafbefehl.
Was bei illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland droht
Viele Feuerwerkskörper, die etwa in Polen, Tschechien oder Italien verkauft werden, sind in Deutschland nicht zugelassen. Sie übersteigen in ihrer Wirkung oft die Sicherheitsgrenzen und gelten als illegale Explosivstoffe. Bereits der Import nach Deutschland – auch in kleinen Mengen und für den Eigenbedarf – kann strafbar sein.
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet hier streng zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Produkten. Wer mit illegaler Pyrotechnik erwischt wird, muss mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren rechnen – insbesondere dann, wenn andere Personen oder wertvolle Gegenstände dadurch gefährdet wurden.
FAQ: Pyro im Stadion
Ist Pyro im Stadion strafbar?
Ja. Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion ist in Deutschland verboten und kann in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder als Straftat geahndet werden – je nach Art und Gefahr.
Welche Strafe droht bei Pyrotechnik im Stadion?
Es drohen Geldstrafen bis 50.000 Euro, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, Schadenersatzforderungen und Stadionverbot – auch bei Ersttätern.
Was passiert, wenn ich mit Polenböllern im Stadion erwischt werde?
Der Besitz und die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper wie Polenböller sind strafbar. Es drohen bis zu drei Jahre Haft oder hohe Geldstrafen.
Kann mir ein Anwalt bei einer Anzeige wegen Pyrotechnik helfen?
Ja. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen, deine Verteidigung vorbereiten und im besten Fall eine Einstellung erreichen.
Anzeige wegen Bengalos erhalten: Wie hilft ein Anwalt?
Wer eine Anzeige oder Vorladung wegen Pyrotechnik im Stadion erhält, sollte keine unüberlegte Aussage bei der Polizei machen. Stattdessen ist es ratsam, möglichst schnell einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, entlastende Umstände herausarbeiten und oft ein milderes Strafmaß oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Ein Strafverteidiger kennt die juristischen Feinheiten – und gerade bei Pyro-Verfahren lohnt sich kompetente Vertretung, um eine Vorstrafe oder Haftstrafe zu vermeiden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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