Die Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, hat im September 2023 gleich zwei bundesweit aktive nationalistische Vereinigungen verboten. Zum einen die „Hammerskins Deutschland“ und zum anderen die sogenannte „Artgemeinschaft“.
Mit den Vereinen werden immer auch die dazugehörigen Symbole mitverboten und sind gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar.
Wir thematisieren in unserem Artikel den strafrechtlichen Aspekt der Vereinsverbote und klären über die künftig verbotenen Symbole auf.
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Vereinsverbote von Hammerskins und Artgemeinschaft
Immer wieder werden rechte oder nationalistische Vereinigungen in Deutschland verboten. Auf Bundesebene ist hierbei das Innenministerium, also der Bundesminister des Innern zuständig. Ob Wolfgang Schäuble, Hans-Peter Friedrich, Thomas de Maizière oder Horst Seehofer: Jeder der genannten hat in seiner Zeit als Innenminister mindestens eine „rechtsextreme“ Organisation verboten. Auch die aktuelle Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser (SPD), sorgt für weitere bundesweite Vereinsverbote.
So fanden im September 2023 gleich zwei groß angelegte Razzien mit Verboten von Vereinigungen statt.
Am Dienstag, den 19. September 2023, durchsuchten die Behörden die Privaträume von 28 Vereinsmitgliedern der „Hammerskins Deutschland“ in insgesamt zehn Bundesländern. Mit den Durchsuchungen wurde der Verbotsbeschluss veröffentlicht.
Eine Woche später, am Mittwoch, den 27. September 2023, folgte der nächste Schlag. Betroffen war der bereits 1951 gegründete Verein „Artgemeinschaft – GGG e. V.“. Das GGG steht dabei für Germanische Glaubens-Gemeinschaft. Auch hier fand in den Morgenstunden eine Durchsuchung statt. Dabei waren 39 Mitglieder in zwölf Bundesländern betroffen.
Mit welcher Begründung wurden die Organisationen verboten?
Ein Vereinsverbot wird immer mit der Bekanntmachung rechtskräftig. Bestandteil dieser Bekanntmachung ist die Verfügung, in welchem der Umfang, was mit welchem Grund verboten wurde, veröffentlicht wird. Sehen wir uns die Begründungen nun genauer an.
Warum wurden die „Hammerskins Deutschland“ verboten?
In der Verbotsverfügung wurde angegeben, dass sich der Verein „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter sowie der Teilorganisation „Crew 38“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Die Bekanntmachung können Sie hier einsehen: Bundesanzeiger AT 19.09.2023 B1
Warum wurde die „Artgemeinschaft“ verboten?
Bei der Verfügung zum Vereinsverbot von „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ wurde ebenso angegeben, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Neben dem Verein selbst wurden die Teilorganisationen „Gefährtschaften“, „Gebilden“, „Freundeskreise“ sowie „Familienwerk e. V.“ verboten. Zudem umfasste das Verbot die Internetseite https://asatru.de und den angehängten Online-Versandhandel. Ebenso wurde die Vereinszeitschrift „Nordische Zeitung“ verboten.
Die Bekanntmachung können Sie hier einsehen: Bundesanzeiger AT 27.09.2023 B1
Drohen den Mitgliedern der verbotenen Vereine Strafen?
Grundsätzlich haben sich die Mitglieder der oben genannten Vereine durch eine bloße Mitgliedschaft nicht strafbar gemacht. Sollten bei der Hausdurchsuchung jedoch verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel illegale Waffen gefunden werden, wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Anders sieht es aus, wenn die Mitglieder den verbotenen Verein fortführen oder eine Ersatzorganisation gründen. In § 85 StGB wird der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot bestraft. Hier heißt es unter anderem:
Wer sich in einer Partei oder Vereinigung der in Absatz 2 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Rädelsführer oder Hintermann kann hierbei sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe erhalten.
Welche Symbole sind durch die Vereinsverbote nun künftig illegal?
Mit dem Verein werden immer auch die Erkennungszeichen der Vereinigung sowie der mitverbotenen Teilorganisationen strafbar. Auch in den Fällen „Hammerskins“ und „Artgemeinschaft“ kann es dadurch zukünftig zu Strafverfahren wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB kommen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob etwa ein Aufkleber oder ein Tattoo bereits vor dem Verbot angebracht wurde. Ab dem Verbot ist das öffentliche zur Schau stellen oder das Verbreiten eine Straftat.
Vorsicht: Nicht nur die eindeutigen Logos können strafbar sein. Auch Abwandlungen können darunterfallen, da das Gesetz ebenso von „zum Verwechseln ähnlich“ spricht.
„Crossed Hammers“: Sind gekreuzte Hämmer nach § 86a StGB verboten?
Das Logo der Hammerskins waren zwei gekreuzte Zimmermannshämmern vor einem Zahnrad. Die Farbgestaltung war dabei in den Reichsfarben schwarz-weiß-rot gehalten. Mit dem Verbot der „Hammerskins Deutschland“ ist dieses Symbol nach § 86a StGB strafbar, ebenso wie Symbole, die zum Verwechseln ähnlich sind.
Sucht man im Internet etwa nach Bekleidung mit gekreuzten Hämmern, wird man schnell fündig. Diese Shirts oder auch Logos von Handwerksbetrieben werden wohl kein Strafverfahren nach sich ziehen, da es abwegig ist, dass dies etwas mit der verbotenen Vereinigung zu tun hat. Vorsichtig sollten jedoch Personen mit einem „rechtsextremen“ Hintergrund sein. Es kann durchaus sein, dass das Tragen eines solchen beschriebenen T-Shirts bei einer Versammlung ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Ob es dann anschließend zu einer Verurteilung kommt, entscheidet der Einzelfall.
Ist die Irminsul in Deutschland verboten?
Die Irminsul war ein frühmittelalterliches Heiligtum der Sachsen und symbolisiert – benannt nach dem germanischen Kriegsgott Irmin – die heilige Weltenesche. Es ist somit ein heidnisches, germanisches Zeichen. Nicht nur die „Artgemeinschaft“ benutzte das Symbol, es ist ebenso in esoterischen Kreisen beliebt und wird auch in Musik-Subkulturen gerne verwendet. Doch ist die Irminsul mit dem Verbot der „Artgemeinschaft“ nun illegal?
Die Artgemeinschaft hat teilweise ihre Symbole als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. So auch das Logo. Es zeigt die Irminsul mit dem Nordstern sowie dem Sternenbild des „Großen Wagens“. Diese Kombination ist unstrittig nach § 86a StGB verboten und wird wohl beim Verbreiten oder öffentlichen Verwenden ein Strafverfahren und auch eine Verurteilung nach sich ziehen.
Verwendet man die Irminsul alleinstehend und ohne Verbindung zur Artgemeinschaft, sollte eine Strafbarkeit ausgeschlossen sein. Doch Vorsicht bei Personen mit „rechtsextremen“ Hintergrund. Hier könnten Strafverfahren folgen. Dann kommt es auf eine gute Strafverteidigung an.
„Adler greift Fisch“ – als Autoaufkleber oder Symbol verboten?
Das Symbol, in welchem ein Adler einen eucharistischen Fisch (besser bekannt als Ichthy Fisch) fängt oder greift, wurde ebenso von der Artgemeinschaft genutzt und auch als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Somit handelt es sich dabei um ein verbotenes und nach § 86a StGB strafbares Symbol.
Gerade als Autoaufkleber ist dieses anti-christliche „Adler und Fisch“-Zeichen im Umlauf. Auch wenn dem Kfz-Halter zum Tatzeitpunkt das Verbot nicht bekannt war, ändert sich nichts an der Strafbarkeit.
Auch Versandhändler müssen Ihren Warenbestand prüfen. Die Bewerbung von Produkten mit diesem Symbol sowie die vorrätig Haltung von Materialien kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Welche Strafe droht bei Symbolen wie „Crossed Hammers“, „Irminsul“ oder „Adler fängt Fisch“?
Mancher mag glauben, dass es sich beim Verwenden eines solchen Symbols um ein Kavaliersdelikt handelt. Doch weit gefehlt:
Durch das Verbreiten oder Verwenden eines nach § 86a StGB strafbaren Symbols droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Eventuell vorhandene Vorstrafen, der Hintergrund der Tathandlung sowie die persönlichen Umstände des Beschuldigten nehmen enormen Einfluss auf die tatsächlich verhängte Strafe. Wenn Sie eine Anzeige wegen eines der oben genannten Symbole erhalten haben, beherzigen Sie am besten unsere nun folgenden Tipps für Beschuldigte.
Was tun, wenn man eine Anzeige erhalten hat?
Herausreden oder Rechtfertigen ist der falsche Weg. Selbst wenn Sie nichts von der Strafbarkeit wussten, sollten Sie diesen Umstand vorerst für sich behalten. Grundlegend sollten Sie keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Nutzen Sie dieses! Es darf und kann Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden. Jedes Wort hingegen, das Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Haben Sie etwa durch eine Vorladung der Polizei oder gar eine Hausdurchsuchung von dem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, der Erfahrung mit politischen Straftaten mitbringt. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, um eine Einstellung des Strafverfahrens oder eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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