Angesichts der momentanen Energiekrise und der enormen Verteuerung, insbesondere von Gas, häufen sich Fälle auf unseren Schreibtischen, in denen Menschen mehr oder minder erfolgreich versucht haben, sich das Gas durch Manipulation des Gaszählers ein wenig billiger zu machen.
Doch Vorsicht: Hierbei macht man sich nicht nur eines, sondern gleich mehrerer Straftatbestände schuldig. In unserem Rechtstipp erfahren Sie, warum das Manipulieren des Gaszählers strafbar ist, welche Strafen bei einer Verurteilung drohen und was Sie bei einer Anzeige beachten sollten.
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Wie kann ein Gaszähler manipuliert werden?
Im Internet finden sich zahlreiche Anleitungen, wie man einen Gaszähler vermeintlich manipulieren kann. Sogar Videos zum Thema lassen sich finden.
In Privathäusern findet meist der sogenannte Balgengaszähler Verwendung, in dem der Gasstrom einen Balg bewegt, anhand von dessen Bewegung der Gasverbrauch gemessen wird. Über eine Magnetkupplung wird der Verbrauch zur Ablesung auf das Zählwerk übertragen. Die Ablesung durch die Stadtwerke erfolgt - zusammen mit der Wartung - einmal im Jahr. Alle acht Jahre werden die Zähler geeicht.
Da die Verkleidung dieser Gaszähler versiegelt ist, und also nicht unbemerkt geöffnet werden kann, ist eine Manipulation schwierig. Mithilfe von starken Magneten lässt sich die Drehung des Zählers jedoch verlangsamen. Auf diese Weise kann man (theoretisch) mehr Gas verbrauchen, als man bezahlen muss.
Warum lohnt sich die Manipulation eines Gaszählers nicht?
Es gibt mehrere Gründe, warum es keine gute Idee ist, sich als unautorisierte Person an einem Gaszähler zu vergreifen:
- Es ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Eine Gasexplosion kann nicht nur deutlich teurer werden als der jährliche Gasverbrauch, sie kann auch Menschenleben kosten.
- Es fliegt in jedem Fall auf. Unregelmäßigkeiten im Zählwerk, gerade wenn mehrere Haushalte an einem Hauptzähler hängen, werden bei der jährlichen Kontrolle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bemerkt. Und falls nicht, steigt mit jedem Monat, in dem der Zähler falsch dreht, das Risiko, dass er kaputt geht. Spätestens dann fliegt die Manipulation auf.
- Der Gesetzgeber versteht in diesen Dingen überhaupt keinen Spaß. Je nach konkreter Situation machen Sie sich nicht nur einer, sondern gleich mehrerer Straftaten schuldig.
Welche Straftatbestände werden durch Manipulation des Gaszählers erfüllt?
Nach Auffassung vieler Gerichte bedeutet die Manipulation des Zählers eine Verfälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB, wobei diese Ansicht angreifbar ist.
Sicher ist aber die Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB. Möglicherweise wird auch der Vorwurf des Energiediebstahls bzw. der „Entziehung elektrischer Energie“ nach § 248c Abs. 1 StGB erhoben. Hinzu kommt eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, wenn der Zähler durch die Manipulation Schaden genommen hat.
Kommt es aufgrund der Manipulation zu Gasaustritten, Gasexplosionen oder Ähnlichem, können Körperverletzung gemäß § 223 StGB, bis hin zu fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB hinzukommen.
Auch die Manipulation des Stromzählers ist strafbar. Das haben wir in unserem Rechtstipp zusammengefasst:
Manipulation des Stromzählers – Strafbar als Stromdiebstahl?
Welche Strafen drohen bei Manipulation des Gaszählers?
Wie oben bereits erwähnt, kommen einige Straftatbestände dabei in Frage. Jeder Straftatbestand hat eigene Strafzumessungen, die wir Ihnen auch gleich aufschlüsseln. Im schlimmsten Fall kann bei einer Manipulation des Gaszählers eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Es liegt immer am Einzelfall – neben einer Freiheitsstrafe ist auch eine Geldstrafe möglich.
Wichtig zu wissen:
Bereits der Versuch einer Manipulation des Gaszählers ist strafbar!
Auf Fälschung technischer Aufzeichnungen stehen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche Strafmaß gilt für Betrug, Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder der Entziehung elektrischer Energie. Eine Sachbeschädigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Es können also einige Jahre Haft zustande kommen, gerade wenn man vorbelastet ist oder unter offener Bewährung steht. Andererseits ist es schwierig, jemandem die Manipulation nachzuweisen. Es besteht also, sofern der Beschuldigte sich richtig verhält, eine gewisse Chance, glimpflich davon zu kommen. Dabei kommt es auf eine gute Strafverteidigung und das Verhalten des Beschuldigten an. Tipps dazu haben wir für Sie unter der nächsten Frage zusammengefasst.
Anzeige wegen Gas-Manipulation erhalten: Was sollte man als Beschuldigter tun?
Auch hier gelten - wie immer - die zwei goldenen Regeln des Strafrechts:
- Schweigen ist Gold.
Der Versuch, sich mit Charme und Redegewandtheit alle Anschuldigungen vom Leibe zu schaffen, geht in zehn von zehn Fällen schief. Das macht aber nichts, denn laut Gesetz haben Sie das Recht zu schweigen. Nutzen Sie deshalb Ihr Aussageverweigerungsrecht! Machen Sie gegenüber Beamten der Polizei keinerlei Angaben zur Sache und erscheinen Sie nicht zu Vorladungen. Dies darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. - Ab zum Anwalt.
Die Chancen, dass Ihnen die Manipulation eines Gaszählers nachgewiesen werden kann, ist, wie gesagt, relativ gering, sofern Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden. Kontaktieren Sie deshalb umgehend einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Dieser kann die Ermittlungsakte anfordern, die Beweislage prüfen und - wenn diese erwartungsgemäß dünn ist - die Einstellung des Verfahrens erwirken.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten auch beim Vorwurf, dass ein Gaszähler manipuliert wurde. Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.