Die zentrale Rechtsnorm im Bereich des Jugendschutzes ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es regelt eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die Kindern und Jugendlichen erlaubt oder verboten sind.
Zweck des Jugendschutzgesetzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen.
Dabei geht es etwa um den Aufenthalt in Spielhallen, Kinos, Gaststätten oder Discos, die Abgabe und den Verzehr von alkoholischen Getränken und Tabak, den Verkauf oder ein anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen oder Computerspielen sowie deren Kontrolle.
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- Rechtliche Festlegung: Kinder, Jugendliche, Aufsichtspersonen
- Wann machen sich Eltern strafbar?
- Der gesetzliche Jugendschutz in der Übersicht
- Minderjährige und Rauchen
- Minderjährige und Alkoholkonsum
- Aufenthaltsbeschränkungen im Jugendschutz
- Jugendmedienschutz für Kinder und Jugendliche
- Strafe bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- Waffenbesitz bei Kinder und Jugendlichen
- Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz - wie hilft ein Anwalt?
Was sind Kinder und Jugendliche nach dem Gesetz?
Das Jugendschutzgesetz definiert in § 1 Absatz 1 Kinder als „Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind“. Jugendliche sind demnach „Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind“. Personen unter 18 Jahren werden oft auch als Minderjährige oder nicht Volljährige bezeichnet.
Wer gilt laut Jugendschutzgesetz als Aufsichtsperson?
Das Jugendschutzgesetz kennt „personensorgeberechtigte Personen“ und „erziehungsbeauftragte Personen“.
Unter personensorgeberechtigten Personen versteht man nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG den Inhaber des Sorgerechts für einen Jugendlichen, d. h. in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil.
Eine erziehungsbeauftragte Person kann nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG jede Person über 18 Jahren sein, „soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut“.
Wann machen sich Eltern nach dem Jugendschutzgesetz strafbar?
Oft liest man auf Schildern an Baustellen und anderen Orten den Satz „Eltern haften für ihre Kinder!“. Das gilt jedoch nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wann das der Fall ist, hängt nicht zuletzt vom Alter der Kinder ab. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass normal entwickelte über 7-Jährige über eine gewisse Einsichtsfähigkeit verfügen und nicht ständig von ihren Eltern beaufsichtigt werden müssen. Unterhalb dieses Alters spielt die Zeitdauer eine wichtige Rolle. Demnach müssen Eltern spätestens nach 30 Minuten nach ihrem Kind sehen.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Haftungsfrage können sich Eltern allerdings im Zusammenhang mit dem Jugendschutz auch strafbar machen. § 171 StGB ahndet die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber unter 16-Jährigen. Es ist danach verboten, einen Schutzbefohlenen in die Gefahr zu bringen,
- in seiner körperlichen und psychischen Entwicklung erheblich gestört zu werden,
- einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder
- der Prostitution nachzugehen.
Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Welche Regelungen beinhaltet der gesetzliche Jugendschutz?
Über das Jugendschutzgesetz hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer gesetzlicher Regelungen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen sollen. Dazu zählen
- das Jugendarbeitsschutzgesetz,
- das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV),
- das Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- das Waffengesetz (WaffG),
- verschiedene Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB),
- einzelne Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die Zulässigkeit der Beschäftigung von Jugendlichen (Verbot der Kinderarbeit) und enthält Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit und zu Pausen- und Urlaubszeiten.
Im Strafgesetzbuch dienen vor allem die Vorschriften zur sexuellen Selbstbestimmung dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Demnach sind sexuelle Kontakte zu unter 14-Jährigen verboten – auch für Jugendliche.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschränkt die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und schützt sie so vor einem möglichen wirtschaftlichen Schaden. Dieser könnte, weil Minderjährige aufgrund mangelnder Erfahrung und Einsichtsfähigkeit z. B. die finanziellen Folgen eines Vertragsabschlusses noch nicht richtig einschätzen können.
Jugendschutzgesetz: Minderjährige und Rauchen
Dürfen Kinder und Jugendliche Zigaretten kaufen?
Minderjährige dürfen nach § 10 JuSchG keine Tabakwaren und ihnen gleichgestellte Produkte erwerben. Darunter versteht man nicht nur den Kauf, sondern jegliches Zugänglichmachen. Das gilt neben Verkaufsstellen und Gaststätten insbesondere auch für Automaten. Diese müssen durch technische Sicherungsvorrichtungen vor der Nutzung durch Kinder oder Jugendliche geschützt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Automat an einem für sie unzugänglichen Ort aufgestellt ist. Die Beschränkungen gelten auch für den Versandhandel.
Neben Tabakwaren gilt das Verkaufsverbot auch für andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse sowie für nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten. Betroffen sind auch elektronische Shishas, in denen eine Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird und die dabei entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden.
Dürfen Kinder oder Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen?
Das Verbot des § 10 JuSchG betrifft nicht nur den Erwerb von Tabakwaren, sondern auch das Rauchen. Minderjährige dürfen nach dem Jugendschutzgesetz nicht in der Öffentlichkeit rauchen.
Jugendschutzgesetz: Minderjährige und Alkoholkonsum
Ab welchem Alter darf Alkohol an Jugendliche verkauft werden?
Jugendliche dürfen ab 16 Jahren Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein (Sekt) kaufen und konsumieren. Gleiches gilt für Mischungen aus solchen Getränken.
In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person dürfen auch schon 14-Jährige und 15-Jährige solche alkoholischen Getränke kaufen und konsumieren. Unter einer personensorgeberechtigten Person versteht man den Inhaber des Sorgerechts für einen Jugendlichen, d. h. in der Regel die Eltern.
Für andere alkoholische Getränke gilt die Altersbeschränkung ab 18 Jahren. Das gilt insbesondere auch für die sogenannten Alkopops.
Wie bei Tabakwaren gilt auch für Alkohol: Ein Verkauf in einem Automaten ist nur erlaubt, wenn dieser durch eine technische Sicherungsvorrichtung die Nutzung durch Kinder oder Jugendliche verhindert wird. Und ebenso gibt es eine Ausnahme nur, wenn ein Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist.
Welche Strafe gibt es für einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wegen Alkohol?
Der Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kann nach § 28 mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis liegen die Geldbußen zwischen mehreren hundert Euro für sonstige Personen und mehreren tausend Euro für Gewerbetreibende. Die Bundesländer können eigene Bußgeldvorschriften erlassen, weshalb es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt.
Welche Beschränkungen des Aufenthalts gibt es für Kinder und Jugendliche?
Das Jugendschutzgesetz sieht in den Paragrafen 5 bis 8 verschiedene Beschränkungen für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit an bestimmten Orten vor, die ihrer Entwicklung Schaden zufügen könnten.
Neben den nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Orten enthält § 7 JuSchG die Möglichkeit einer Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an einer öffentlichen Veranstaltung oder dem Besuch eines Gewerbebetriebes, wenn für sie davon eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ausgeht. Eine solche Anordnung kann auch nur konkrete Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen zum Zweck des Jugendschutzes vorsehen, ohne die Teilnahme insgesamt zu untersagen.
Dürfen sich Kinder und Jugendliche allein in einer Gaststätte aufhalten?
Unter 16 Jahren gilt: Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gaststätten nur in Begleitung von Sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen aufhalten oder wenn sie zwischen 5 und 23 Uhr dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Gaststätten zwischen 5 und 24 Uhr allein besuchen.
Ausnahmen von diesen Regeln gelten, wenn es sich um eine Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe handelt oder sich das Kind oder der Jugendliche auf Reisen befinden. Außerdem kann die für den Jugendschutz zuständige Behörde zusätzliche Ausnahmen genehmigen.
Handelt es sich bei der Gaststätte um eine Nachtbar, einen Nachtclub oder einen vergleichbaren Vergnügungsbetrieb handelt, darf unter 18-Jährigen der Aufenthalt dort nicht gestattet werden.
Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) gestattet?
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen allein bis 24 Uhr solche Veranstaltungen besuchen.
Ausnahmen gelten für Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr, wenn es sich um die Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe handelt oder es sich um eine künstlerische Betätigung oder Brauchtumspflege handelt. Zusätzlich kann die zuständige Jugendschutzbehörde weitere Ausnahmen genehmigen.
Dürfen Minderjährige Spielotheken besuchen?
Für den Besuch öffentlicher Spielhallen gilt nach § 6 JuSchG ein generelles Verbot für Kinder und Jugendliche. Es gilt auch für ähnliche vorwiegend dem Spielbetrieb dienende Räume, etwa in Gaststätten.
Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Gewinnspielen ist nach dem Jugendschutzgesetz nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlaubt und auch nur dann, wenn der Gewinn in Waren von einem geringen Wert besteht. Damit sollen sie vor einer Spielsucht geschützt werden.
Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
Nach § 8 JuSchG dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht an Orten aufhalten, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht. Dazu zählen z. B. Orte, an denen mit Drogen gehandelt oder der Prostitution nachgegangen wird. Trifft eine zuständige Behörde Minderjährige dort an, müssen sie diese zum Verlassen anhalten und sie der erziehungsberechtigten Person oder (falls nicht erreichbar) dem Jugendamt übergeben.
Jugendmedienschutz für Kinder und Jugendliche
Bei der Verabschiedung des heute gültigen Jugendschutzgesetzes im Jahr 2002 wurde der früher im „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte“ geregelt Jugendmedienschutz mit integriert. Kinder und Jugendliche sollen dadurch gemeinsam mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vor jugendgefährdenden Inhalten wie extremen Gewaltdarstellungen oder Pornografie in Kinofilmen, Video- und Computerspielen sowie Angeboten im Internet geschützt werden.
Dürfen Kinder und Jugendliche allein ins Kino gehen?
Für den Besuch von Filmveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche sieht § 11 JuSchG umfangreiche Regeln vor.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Einstufung eines Films durch die zuständige oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für das jeweilige Alter. Keiner FSK-Freigabe bedürfen Filme, die vom Anbieter als „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.
Außerdem gibt es Regeln für unterschiedliche Altersgruppen. So dürfen Kinder ab sechs Jahren die Vorführung eines Films besuchen, der ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet ist, wenn sie von einer sorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Weiter darf die Begleitung vorgeschrieben werden für
- Kinder unter sechs Jahren,
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Filmvorführung erst nach 20 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung erst nach 22 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung erst nach 24 Uhr beendet ist.
Darüber hinaus sieht das Jugendschutzgesetz auch noch Beschränkungen für die Werbung in Kinos für alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse vor.
Dürfen Kinder und Jugendliche Internet-Cafés besuchen?
Es gibt kein generelles Verbot für den Besuch von Kindern und Jugendlichen in Internet-Cafés. Allerdings werden solche Einrichtungen wie Spielotheken behandelt, wenn der Hauptzweck Computerspiele sind. In diesem Fall dürfen sie von Minderjährigen nicht betreten werden.
Grundsätzlich gelten die Jugendschutzbestimmungen des Jugendmedien-Staatsvertrages, der jugendgefährdende Inhalte verbietet und jugendbeeinträchtigende Inhalte einschränkt.
Mit welchen Strafen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz rechnen?
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Als Straftaten gelten gemäß § 27 verschiedene Verstöße gegen den Jugendmedienschutz, insbesondere das Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien. Diese Straftaten werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Sonstige Verstöße werden in einem umfangreichen Katalog als Ordnungswidrigkeiten in § 28 JuSchG aufgeführt. Grundsätzlich kann das Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bis zu 50.000 Euro betragen. Das Gesetz differenziert nach Verstößen durch Gewerbetreibende und sonstige Personen. Gewerbetreibende müssen mit Geldbußen von bis zu mehreren tausend Euro rechnen, das Bußgeld für andere Personen liegt meistens bei mehreren hundert Euro. Da die Bundesländer eigene Vorschriften zur Bußgeldhöhe erlassen können gibt es keine bundeseinheitlichen Sätze.
Kinder und Jugendliche selbst werden für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nicht bestraft. Sofern sie eine Straftat begangen haben, können Minderjährige ab 14 Jahren nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes bestraft werden.
Dürfen Kinder und Jugendliche Waffen besitzen?
Nach § 2 Absatz 1 des Waffengesetzes ist jeglicher Umgang mit Waffen für Personen unter 18 Jahren verboten. Ausnahmeregelungen gelten für das Schießen von Minderjährigen auf Schießstätten oder bei der Ausbildung zur Jagd. Druckluftwaffen dürfen nur unter Aufsicht bei Volksfesten genutzt werden. (§§ 1, 3 und 27 Waffengesetz) Schusswaffen, die nur zum Spielen bestimmt sind und eine geringe Bewegungsenergie (weniger als 0,5 Joule) haben, sind erlaubt.
Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz – Hilfe vom Anwalt!
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen? In diesem Fall sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussage zur Sache machen und einen Rechtsanwalt einschalten.
Wie Sie oben lesen konnten, sieht das JuSchG erhebliche Geldbußen vor. Für Gewerbetreibende kann eine Strafe nach dem Jugendschutzgesetz auch weitere sehr unangenehme Folgen für den weiteren Betrieb des Unternehmens haben. Bei häufigeren Verstößen ist der Entzug der Gewerbeerlaubnis nicht unwahrscheinlich.
Deshalb sollten Sie als Beschuldigter zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und gegenüber der Polizei nur Ihre persönlichen Daten angeben. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten, sofern diese nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.
Als Nächstes sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragen kann. Ihnen selbst steht dieses Recht leider nicht zu. Auf der Grundlage der Einsicht in die Ermittlungsakte kann der Anwalt dann eine erfolgversprechende Argumentation für Ihre Verteidigung entwickeln.
Wenn Sie eine Strafanzeige oder einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz erhalten haben – wenden Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wird vertreten bundesweit Mandanten und haben Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Rufen Sie uns an, melden Sie sich über WhatsApp bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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