Raketen, Böller und ganze Feuerwerkbatterien können auch im Ausland gekauft werden. Auf „Vietnamesen-Märkten“ und „Polenmärkten“ kann man in Tschechien und Polen leicht an allerlei Feuerwerkskörper kommen. Auch in ausländischen Online-Shops ist die Ware schnell bestellt.
Doch Vorsicht: Es drohen empfindliche Strafen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz!
Auf was Sie an Silvester achten müssen, wann es sich um illegale Feuerwerkskörper handelt und welche Strafen bei einem Verstoß drohen, haben wir für Sie zusammengefasst.
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- Feuerwerk an Silvester 2021: die Rechtslage in Deutschland
- Sprengstoffgesetz: Wann sind Feuerwerkskörper erlaubt, wann verboten?
- Worauf sollte ich beim Einkauf von Feuerwerkskörpern im Ausland achten?
- Darf ich Feuerwerkskörper im Internet bestellen?
- Welche Strafe droht bei illegalen Silvesterböllern oder Raketen?
- Mit illegalen Feuerwerkskörpern erwischt – was ist jetzt zu tun?
Silvester 2021: Verkaufsverbot von Feuerwerken in Deutschland
Silvester ohne Feuerwerk ist wegen Corona auch 2021 bittere Realität. Beim Bund-Länder-Treffen wurde ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und Böllern zum diesjährigen Jahreswechsel beschlossen. Das bedeutet, dass diese Utensilien in Deutschland nicht zum Kauf angeboten werden dürfen – egal ob in Discountern, Online-Shops oder sonstigen Geschäften.
An- und Versammlungsverbot – was an Silvester 2021 beachtet werden muss
Bereits gekauftes sowie noch vorhandenes Feuerwerk darf hingegen privat noch abgefeuert werden. Es herrscht dennoch am Silvestertag und Neujahrstag ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Zudem können Städte und Kommunen ein Feuerwerksverbot auf „publikumsträchtigen Plätzen“ verhängen. Bei Zuwiderhandlungen drohen saftige Bußgelder. Einen Überblick, gestaffelt nach den Bundesländern, finden Sie im Bußgeldkatalog für Feuerwerk und Sprengstoff.
Sprengstoffgesetz: Wann sind Feuerwerkskörper erlaubt, wann verboten?
Ob eine Rakete, ein Böller oder sonstige pyrotechnische Gegenstände legal oder illegal sind, regelt in Deutschland das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz). Darin werden die Feuerwerke in verschiedene Kategorien eingestuft. Je nach Gefahr sind die pyrotechnischen Gegenstände und Feuerwerkskörper ab 12 Jahre, ab 18 Jahre oder nur mit Befähigungsscheinen und Sondererlaubnissen erlaubt.
Die Klassifizierung richtet sich nicht zuletzt auch nach der Nettoexplosivstoffmenge (NEM). Wir haben die verschiedenen Klassen für Sie zusammengefasst und kurz erklärt.
Feuerwerk-Kategorien in der Übersicht
Kategorie | Bezeichnung | Merkmale | Beispiele | Voraussetzung |
---|---|---|---|---|
F1 | Kleinstfeuerwerk | Geringe Gefahr. Maximaler Schallpegel 120 dB, in einem Abstand von einem Meter. | Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Partyknaller, Wunderkerzen etc. | Freier Erwerb ab 12 Jahre, ganzjährig |
F2 | Kleinfeuerwerk | Hierzu zählt das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen. | Böller mit Schwarzpulver, Feuerwerkbatterien, Verbundfeuerwerke, Kleine Raketen, Leuchtfeuerwerke etc. | Freier Erwerb ab 18 Jahre nur in der Zeit zwischen 29. und 31. Dezember (Ausgenommen in den Jahren 2020 und 2021). Die Verwendung ist vom 31.12. bis 01.01. erlaubt, kann jedoch regional weiter eingeschränkt sein. Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit eine Ausnahme beim Ordnungsamt zu beantragen. |
F3 | Mittelfeuerwerk | Pyrotechnik mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 15 Metern. | Größere Raketen, Knallkörper etc. | Erwerb und Verwendung nur mit einer Erlaubnis nach § 7 und/oder § 27 Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG. |
F4 | Großfeuerwerk | Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. | Professionelle Feuerwerkskörper mit hoher Reichweite, Zylinder- und Kugelbomben, Raketen mit einer NEM über 250 g etc. | Abgabe und Verwendung nur von speziell Ausgebildeten Pyrotechnikern |
T1 | Technisches Feuerwerk und Bühnenpyrotechnik | Pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr. | Nebelkerzen, kleinere Lichteffekte, Bengalos etc. | Freier Erwerb ab 18 Jahren, ganzjährig |
T2 | Technische Pyrotechnik mit Fachkundenachweis | Pyrotechnische Gegenstände mit erhöhter Gefahr. | Show-Explosionskörper, Singleshots, Kometen etc. | Abgabe und Verwendung nur an fachkundige Personen mit Befähigungsschein oder Sondererlaubnis. |
P1 / P2 | Sonstige Pyrotechnik | Sämtliche Artikel, die nicht zu den Feuerwerkskörpern zählen. | Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger etc. | P1 Artikel ganzjährig ab 18 Jahren. P2 Artikel nur mit Befähigungsschein. |
Worauf sollte ich beim Einkauf von Feuerwerkskörpern im Ausland achten?
Es gibt kein generelles Verbot für den Einkauf von Feuerwerkskörpern im (EU-)Ausland und ihrer anschließenden Einfuhr (juristisch „Innergemeinschaftliches Verbringen“) nach Deutschland.
Wichtig ist aber, dass es sich um zugelassene Feuerwerke handelt. Die meisten Spreng- und Feuerwerkskörper, die unter anderem als „Polenböller“ und „Tschechenkracher“ bekannt sind, dürfen Privatpersonen ohne Befähigung in Deutschland nicht besitzen.
Möchten Sie im Ausland Feuerwerkskörper kaufen, müssen Sie auf folgende Kriterien achten:
- CE-Zeichen,
- Kategorisierung (F1, F2, T1),
- Angabe über enthaltene Nettoexplosivstoffmenge (NEM).
Doch Vorsicht, gerade bei Waren auf den sogenannten Polenmärkten und Vietnamesen-Ständen werden diese Kennzeichnung gerne gefälscht, worauf wir etwas weiter unten nochmal eingehen.
Das CE-Zeichen beruht auf einer älteren EU-Verordnung. In der Europäischen Union dürfen 13 Prüfstellen Feuerwerk prüfen und die entsprechenden CE-Zeichen vergeben. In Deutschland ist für die sogenannte EU-Baumusterprüfung die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zuständig. Von ihr zugelassene Böller tragen das Zeichen CE 0589 und eine Registriernummer, die mit 0589 beginnt, gefolgt von der Kategorie (hier F2) und einer fortlaufenden Nummer, also z. B. 0589-F2-1234.
Vorsicht vor Fälschungen von CE-Zeichen im Ausland
Nicht selten wird das CE-Zeichen jedoch von ausländischen Anbietern gefälscht. Es handelt sich dann ebenfalls um illegale Ware. Für Kunden ist das oft nicht so einfach zu erkennen. Es gilt aber ausschließlich die deutsche Rechtslage. Was in anderen EU-Staaten erlaubt ist, spielt keine Rolle.
In manchen Ländern der EU sind auch Böller frei verkäuflich, die eine höhere Sprengkraft haben und damit ein höheres Verletzungsrisiko in sich bergen. Der deutsche Gesetzgeber geht hier lieber auf Nummer sicher und erlaubt grundsätzlich nur den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 und 2 und auch das nur unter bestimmten Bedingungen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Viele sogenannte Polen-Böller oder China-Kracher haben überhaupt keine Zulassung. Das in ihnen enthaltene Stoffgemisch ist nicht genau bekannt. Oftmals haben sie auch eine größere explosive Wirkung („Blitzknallsatz“) als in Deutschland erlaubt.
Vorsicht – strafbar: Finger weg von La Bomba & Co.
Wenn Sie aus Tschechien folgende Böller und Raketen nach Deutschland einführen und vom Zoll erwischt werden, ist Ihnen eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ziemlich sicher:
- La Bomba / Labomba
- Colour Salute
- Cobra 6 / Cobra 12
- Vogelschreck
- Dum Bum Blitzknaller
- KO212 MatchCracker
- Dělová rána
- Dvojitý Pirát
- Trojitý Pirát
- Bomb Bon
- TheMelin
- Widowmaker
- FP3 small
- 50 - 100mm Kugelbomben
- Matchthunder
- Morče
- Meteor 16
- Old Castle 49 shots
- Mörser
- Rauchbomben
- diverse Cracker
- Scream Rocket - Pfeifraketen mit Blitzknall
Feuerwerkskörper im Internet über ausländischen Anbieter bestellen – ist das erlaubt?
Bisher gibt es aktuell kein generelles Verbot für die Bestellung von Pyrotechnik im Ausland. Es gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie beim direkten Einkauf über der Grenze. Die Feuerwerkskörper müssen also per echtem CE-Zeichen zugelassen sein. Das ist als Besteller aber kaum zu kontrollieren. Man muss sich dann auf die Angaben des Verkäufers verlassen und geht damit ein strafrechtliches Risiko ein, wenn dessen Aussagen nicht stimmen.
Böller-Bestellungen aus dem Ausland fallen bei Kontrollen in den Paketzentren auf. Dazu muss man wissen, dass die Versendung von Feuerwerkskörpern als normales Paket wegen ihrer Einstufung als Gefahrgut verboten ist.
Welche Strafe droht bei illegalen Silvesterböllern oder Raketen?
Ein Verstoß gegen die hier behandelten Fälle des Einkaufs von illegalen Feuerwerkskörpern im Ausland kann zu einer Verurteilung nach dem Sprengstoffgesetz führen. § 40 Absatz 2 sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Daneben drohen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach den jeweiligen rechtlichen Regelungen der Bundesländer.
Mit illegalen Feuerwerkskörpern erwischt – was ist jetzt zu tun?
Wer vom Zoll oder der Polizei bei der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern erwischt wurde, erhält eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Dazu bekommt man meistens einen Anhörungsbogen zugeschickt oder wird zu einer Vernehmung vorgeladen.
Je nachdem wie umfangreich Ihr Einkauf war, wird auch die Strafe für die illegalen Böller ausfallen. Falls schon eine Vorstrafe wegen eines anderen Delikts vorliegt, wird sie höher ausfallen als bei einem Ersttäter.
Schweigen und Anwalt einschalten!
Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie zwei Dinge tun:
- Machen Sie keine Aussagen zur Sache. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Das gilt auch für nahe Angehörige, die vielleicht beim Kauf dabei waren.
- Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Er kann Akteneinsicht beantragen und damit feststellen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und über welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden verfügen.
Das vorrangige Ziel eines Strafverteidigers wird immer die Einstellung des Strafverfahrens sein. Sofern das nicht möglich ist, wird er sich dafür einsetzen, dass der Beschuldigte eine möglichst geringe Strafe erhält.
Falls Sie eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhalten haben, können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und verfügen über viel Erfahrung bei der Verteidigung von Mandanten zu diesem Vorwurf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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