Piercings werden längst nicht mehr nur aus ästhetischen Gründen gestochen. Viele Menschen lassen sich Piercings setzen, um gesundheitliche Beschwerden wie Migräne oder Allergien zu lindern.
Gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) benötigt man eine offizielle Erlaubnis, um Heilkunde auszuüben – das gilt auch für sogenannte Heilpiercings.
Wer ohne diese Erlaubnis tätig wird, riskiert Geld- oder Freiheitsstrafen. Beschuldigte sollten sich in solchen Fällen keinesfalls selbst äußern, sondern unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Wer darf Heilpiercings anbieten?
- Was gilt als Heilkunde gemäß § 1 HeilprG?
- Ist das Anbieten von Heilpiercings ohne Erlaubnis strafbar?
- Wann droht eine Anzeige wegen unerlaubter Ausübung von Heilkunde?
- Welche Strafen drohen bei unerlaubter Heilkunde?
- Wie verhalte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren?
Wer darf Heilpiercings anbieten?
In sozialen Medien wird zunehmend über Piercings diskutiert, die nicht nur Schmuck, sondern auch Beschwerden lindern sollen. Beispiele dafür sind:
- Daith-Piercing (Ohrknorpel über dem Gehörgang): angeblich wirksam gegen Migräne.
- Shen-Men-Piercing (oberer Teil des Ohrs): soll Stress reduzieren.
- Piercings gegen Depressionen oder Allergien: hier versprechen Anbieter ebenfalls Linderung.
Ob diese Anwendungen tatsächlich wirksam sind, ist wissenschaftlich umstritten. Dennoch gelten sie als Heilkunde, da sie gezielt auf die Linderung von Beschwerden abzielen. Dies ist nur erlaubt, wenn der Anbieter eine entsprechende Erlaubnis des Gesundheitsamtes besitzt.
Was gilt als Heilkunde gemäß § 1 HeilprG?
Laut § 1 Abs. 2 HeilprG umfasst Heilkunde jede berufsmäßige Tätigkeit, die darauf abzielt, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen festzustellen, zu lindern oder zu heilen.
Hierzu zählen nicht nur klassische Methoden wie Kräuterheilkunde oder Akupunktur, sondern auch das Stechen von Piercings – sofern dies nicht rein kosmetischen Zwecken dient.
Heilkunde darf ausschließlich von approbierten Ärzten oder zugelassenen Heilpraktikern ausgeübt werden.
Ist das Anbieten von Heilpiercings ohne Erlaubnis strafbar?
Ja, das Stechen von Heilpiercings ohne behördliche Genehmigung stellt einen Verstoß gegen § 5 HeilprG dar.
Auch wenn es gut gemeint erscheint, Menschen durch Heilpiercings zu helfen, ist dies aus gutem Grund gesetzlich geregelt. Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz von Patienten vor unseriösen Anbietern und der Sicherung eines gewissen Qualitätsstandards.
Ein weiteres Problem: Heilpiercings wie das Daith- oder Shen-Men-Piercing sind bisher nicht wissenschaftlich anerkannt. Aufgrund fehlender Studien wird eine Erlaubnis zum Anbieten solcher Piercings nicht erteilt. Wer dennoch Piercings mit Heilversprechen anbietet, macht sich strafbar.
Wann droht eine Anzeige wegen unerlaubter Ausübung von Heilkunde?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Regel dann, wenn Patienten enttäuscht sind und Anzeige erstatten.
Häufig kommt es dazu, wenn Heilversprechen nicht eingehalten werden oder sich Patienten betrogen fühlen. Im Zuge der Ermittlungen stellt sich dann heraus, dass der Anbieter keine Erlaubnis für die Ausübung von Heilkunde besitzt.
In solchen Fällen erhält der Beschuldigte eine schriftliche Vorladung von der Polizei.
Heil-Piercings: Welche Strafen drohen bei unerlaubter Heilkunde?
Gemäß § 5 HeilprG können folgende Strafen verhängt werden:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa der Schwere des Verstoßes, der Dauer der Tätigkeit und möglichen Vorstrafen. Freiheitsstrafen sind dabei eher die Ausnahme. Doch Vorsicht: Auch durch eine Verhängung einer Geldstrafe kann unter Umständen ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen. Der Verurteilte gilt daraufhin als vorbestraft.
Wie verhalte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren?
Wenn Sie einer unerlaubten Ausübung von Heilkunde beschuldigt werden, sollten Sie diese Tipps beachten:
- Keine Aussage machen!
Als Beschuldigter sind Sie weder verpflichtet, zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen, noch sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine Aussage könnte Ihnen mehr schaden als nutzen, da alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann. - Einen Anwalt kontaktieren!
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die Ermittlungsakte anfordern, die Vorwürfe prüfen und Sie bestmöglich verteidigen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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