Wegen Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) macht sich strafbar, wer die Manipulation eines Sportereignisses wissentlich ausnutzt, um auf ein bestimmtes Ergebnis zu wetten und sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Strafbar sind beim Wettbetrug sowohl die Geber als auch die Nehmer der im Zusammenhang mit der Manipulation versprochenen oder gewährten Gegenleistung.
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Neben den strafrechtlichen Sanktionen können weitere gravierende Folgen eintreten, etwa ein Berufsverbot oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
Wird gegen Sie wegen Wettbetrugs ermittelt, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, um Ihre Rechte frühzeitig und effektiv zu wahren.
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- Was ist Sportwettbetrug? – Definition und rechtlicher Hintergrund
- Wie mache ich mich wegen Sportwettbetrugs strafbar?
- Welche Beispiele für Sportwettbetrug gibt es in der Praxis?
- Welche ähnlichen Straftatbestände gibt es?
- Welche Strafen droht bei einer Verurteilung nach § 265c StGB?
- Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen Sportwettbetrugs ermittelt wird?
- Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei Sportwettbetrug helfen?
Was ist Sportwettbetrug? – Definition und rechtlicher Hintergrund
Der Sportwettbetrug ist ein relativ neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch und stellt eine gesetzgeberische Reaktion auf zunehmend bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten im Sport dar. Einzelne Fälle – etwa rund um den Fußballschiedsrichter Robert Hoyzer – sorgten bundesweit für Aufmerksamkeit. Mit dem starken Wachstum des Sportwettenmarktes ist jedoch davon auszugehen, dass neben den bekannt gewordenen Fällen eine erhebliche Dunkelziffer entsprechender Delikte existiert.
Hintergrund der Gesetzesreform war insbesondere die Gefahr für die Integrität des Sports, die mit solchen Manipulationen einhergeht. Der Sport besitzt nicht nur eine erhebliche gesellschaftliche, sondern auch eine wirtschaftliche Bedeutung, infolgedessen durch gezielte Einflussnahmen auf Wettentscheidungen nachhaltig beschädigt werden kann. Da es sich bei Betrugsdelikten um Vermögensdelikte handelt, dient der Straftatbestand zugleich dem Schutz des Vermögens seriöser Wettanbieter und der teilnehmenden Wettkunden.
Bevor der Wettbetrug als eigenständiger Straftatbestand eingeführt wurde, ließen sich viele Sachverhalte nicht eindeutig unter die bestehenden Delikte – insbesondere Betrug (§ 263 StGB) oder Computerbetrug – fassen. Zwar schützt § 263 StGB grundsätzlich die Vermögensinteressen des Einzelnen, der spezifische Unrechtsgehalt einer manipulierten Sportwette wurde dadurch jedoch nicht ausreichend erfasst. Mit der Einführung der neuen Vorschrift wurde daher eine Strafbarkeitslücke geschlossen, die zuvor in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsproblemen geführt hatte.
Wie mache ich mich wegen Sportwettbetrugs strafbar?
Eine Strafbarkeit wegen Sportwettbetrugs im Sinne des § 265c StGB liegt vor, wenn auf ein Spiel- oder Sportergebnis gewettet wird, das durch eine Manipulation beeinflusst wurde, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Entscheidend ist dabei nicht, dass der Täter die Manipulation selbst herbeiführt. Es genügt bereits, wenn er eine bestehende Manipulation von Dritten wissentlich ausnutzt.
Zentrales Tatbestandsmerkmal ist die Täuschung bei der Gestaltung des Wettereignisses. Voraussetzung ist daher stets, dass eine konkrete Sportwette vorliegt, deren Ausgang durch die Manipulation beeinflusst wird.
Nicht erforderlich ist, dass es tatsächlich zu dem erhofften Wetterfolg kommt. Rechtswidrig ist es bereits, wenn der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt. Die Manipulation muss darauf ausgerichtet sein, über die Wette einen Vermögensvorteil zu erlangen.
Als Tathandlungen kommen insbesondere das Fordern, Sich-versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen im Zusammenhang mit der Manipulation eines sportlichen Wettbewerbs in Betracht. In der Praxis richtet sich der Vorwurf der Vorteilsannahme häufig gegen Personen, die direkt oder indirekt am Sportereignis beteiligt sind und dadurch Einfluss auf dessen Verlauf nehmen können, etwa Spieler, Trainer oder Schiedsrichter. Strafbar sind dabei sowohl die Nehmer als auch die Geber eines solchen Vorteils.
Der Anwendungsbereich des § 265c StGB umfasst sowohl den Profisport als auch den Amateursport. Ausreichend ist ein Wettbewerb des organisierten Sports, wie er in § 265c Abs. 5 StGB definiert ist. Erforderlich ist demnach ein Wettbewerb, der festen Regeln unterliegt und von einer Sportorganisation oder in deren Auftrag organisiert wird.
Welche Beispiele für Sportwettbetrug gibt es in der Praxis?
Typische Beispiele für Wettbetrug finden sich vor allem dort, wo gezielt Einfluss auf den Spielverlauf genommen wird, um ein bestimmtes Wettergebnis herbeizuführen. Denkbar sind etwa Schiedsrichter, die bewusst Fehlentscheidungen treffen, absichtlich falsch „pfeifen“ oder rote Karten verteilen und dadurch den Ausgang eines Spiels manipulieren.
Ebenso kommen Mannschaften oder einzelne Spieler bzw. Sportler in Betracht, die vorsätzlich Niederlagen herbeiführen. Möglich sind zudem geheime Absprachen zwischen Vertretern beider Teams mit Blick auf das Spielergebnis sowie die Manipulation von Spielgeräten, um den Spielverlauf gezielt zu beeinflussen.
Darüber hinaus fallen auch Insiderwetten, der Einsatz von Doping oder das Streuen falscher oder irreführender Informationen unter potenzielle Konstellationen des Sportwettbetrugs, sofern diese Handlungen auf eine Beeinflussung von Sportwetten abzielen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern soll lediglich verdeutlichen, wie vielfältig die möglichen Tathandlungen im Zusammenhang mit Sportwettbetrug sein können.
Welche ähnlichen Straftatbestände gibt es?
Für berufssportliche Wettbewerbe, also den Profisport, ist mit der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB ein eigenständiger Straftatbestand geregelt. Anders als beim Sportwettbetrug (§ 265c StGB) ist hier kein Bezug zu einer Sportwette erforderlich.
Ausreichend ist vielmehr, dass Vorteile als Gegenleistung dafür erlangt, angenommen, versprochen oder gefordert werden, dass der Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs wettbewerbswidrig zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusst wird. Die Nähe zu klassischen Korruptionsdelikten ist dabei offensichtlich.
Auch nach § 265d StGB machen sich sowohl der Nehmer als auch der Geber einer solchen Leistung strafbar, sofern diese im Zusammenhang mit der Manipulation eines hochklassigen sportlichen Wettbewerbs steht.
Welche Strafen droht bei einer Verurteilung nach § 265c StGB?
Der § 265c StGB sieht nach dem Gesetz für den Sportwettbetrug Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Der gleiche Strafrahmen gilt auch für die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe nach § 265d StGB.
Das konkrete Strafmaß richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Umfang und die Intensität der Manipulation, der erzielte oder angestrebte finanzielle Vorteil sowie die Einbindung weiterer Personen. Auch einschlägige Vorstrafen können sich strafschärfend auswirken.
Neben den strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig weitere schwerwiegende Konsequenzen. So kann es etwa zum Entzug von Lizenzen kommen, was insbesondere im beruflichen Kontext existenzbedrohende Folgen haben kann.
Darüber hinaus sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten möglich. Angesichts der öffentlichen Wahrnehmung solcher Verfahren ist zudem der erhebliche Reputationsschaden nicht zu unterschätzen, der Betroffene oftmals noch lange über das eigentliche Strafverfahren hinaus begleitet.
Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen Sportwettbetrugs ermittelt wird?
Erhalten Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder erfahren Sie auf anderem Wege von einem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren wegen Sportwettbetrugs, ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln. Wenn Sie die folgenden zwei grundlegenden Regeln beachten, können Sie Ihre Verteidigungschancen erheblich verbessern:
1. Keine Aussage machen.
Als Beschuldigter steht Ihnen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Von diesem Recht sollten Sie konsequent Gebrauch machen, um sich nicht unbeabsichtigt selbst zu belasten. Auch einen Anhörungsbogen sind Sie nicht verpflichtet auszufüllen.
Wichtig: Selbst Aussagen, die im guten Glauben erfolgen und der eigenen Entlastung dienen sollen, können von den Ermittlungsbehörden anders interpretiert oder gegen Sie verwendet werden.
2. Unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Je früher ein erfahrener Strafverteidiger in das Ermittlungsverfahren eingebunden wird, desto größer sind in der Praxis die Chancen, frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen und eine für Sie günstige Lösung zu erreichen. Der Rechtsanwalt stellt zudem sicher, dass Ihre Rechte im gesamten Verfahren gewahrt bleiben.
Darüber hinaus übernimmt der Anwalt die gesamte Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Dadurch lassen sich unnötige Fehler und unbedachte Äußerungen vermeiden, die sich später nachteilig auswirken könnten.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei Wettbetrug helfen?
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird Sie zunächst umfassend über Ihre rechtliche Situation sowie über den weiteren Ablauf des Ermittlungs- oder Strafverfahrens aufklären. Nach der Mandatserteilung beantragt er umgehend Akteneinsicht, um genau zu prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Anwalt eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
In vielen Verfahren lässt sich bereits frühzeitig eine Einstellung des Verfahrens erreichen, insbesondere dann, wenn die Beweislage dünn oder widersprüchlich ist. Aber auch in Fällen, in denen eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint, kann ein erfahrener Strafverteidiger häufig darauf hinwirken, das Strafmaß deutlich zu reduzieren oder weitere negative Folgen abzumildern.
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Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei unterhält Zweigstellen in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München und verfügt aufgrund ihrer jahrelangen bundesweiten Tätigkeit als Strafverteidiger über umfangreiche Erfahrung. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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