Die Inflation sorgt in Deutschland für deutlich verteuerte Lebensmittelpreise.
Angesichts dieser Preissteigerungen kommen manche Verbraucher auf die Idee, nicht alle Einkäufe an der Kasse zu bezahlen, sondern einige Dinge gleich umsonst vor Ort zu verzehren. Man spricht dann oft von Mundraub.
Aber gibt es den wirklich und welche Strafe muss man dafür befürchten?
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Gibt es Mundraub im Strafgesetzbuch?
Mundraub ist bis heute ein recht bekannter Begriff. Und doch gibt es ihn gar nicht als Rechtsbegriff im deutschen Strafrecht.
Im Strafgesetzbuch (StGB) gab es bis 1975 den Tatbestand der „Verbrauchsmittelentwendung“ gemäß § 370 Nr. 5 StGB (alter Fassung). Darunter verstand man die Entwendung von Nahrungs- und Genussmitteln in geringen Mengen oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr.
Als Strafe waren zuletzt eine Geldstrafe bis zu 150 DM oder bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe vorgesehen.
Heute fällt dieses Delikt unter den allgemeinen Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB in Verbindung mit § 248a (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen).
Was gilt als Diebstahl geringwertiger Sachen?
Um die Justiz zu entlasten werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Einzige Ausnahme: wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Man spricht in diesem Fall von einem „relativen Offizialdelikt.“
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Supermärkte auch bei kleinen Diebstählen aus grundsätzlichen Erwägungen immer neben der Anzeige auch einen Strafantrag stellen. Sofern es sich nicht um Wiederholungstäter handelt, werden diese Verfahren meistens von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO eingestellt. Minderjährige müssen allerdings damit rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten informiert werden.
Was als geringwertige Sache anzusehen ist, wurde vom Gesetzgeber nicht definiert. Die Rechtsprechung geht heute von einem Wert bis ca. 50 Euro aus.
Obstklau und Containern - ab wann ist Mundraub strafbar?
Bei Mundraub denken viele an den Apfel von nachbars Baum oder andere Kleinigkeiten. Hier haben wir eine paar praktische Beispiele aufgeführt und deren Strafbarkeit geklärt.
Darf man Obst von fremden Bäumen pflücken?
Während der Erntezeit wirken Kirschen und Äpfel oder Birnen und Pflaumen an Bäumen verführerisch. Oftmals scheint sich der Eigentümer nicht für das Obst zu interessieren, und es droht überreif zu werden. Aber darf man in so einem Fall zumindest für den Eigenbedarf die Früchte pflücken?
Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Man macht sich möglicherweise nicht nur eines Diebstahls schuldig, sondern sogar eines Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar – jedenfalls dann, wenn ein Zaun das Grundstück begrenzt, auf dem die Bäume stehen.
Selbst Früchte eines Baumes vom Nachbargrundstück darf man nach § 911 BGB erst dann als sein Eigentum betrachten, wenn sie auf dem eigenen Grund und Boden liegen. Ein herüberragender Ast rechtfertigt also noch nicht die Ernte.
Darf ich im Supermarkt Früchte an der Obsttheke probieren?
Ein Kunde, der im Supermarkt lediglich das Obst probiert, um sich besser vom Geschmack und der Frische überzeugen zu können, erfüllt strenggenommen ebenso den Tatbestand des Diebstahls geringwertiger Sachen. In der Praxis wird aber vermutlich kein Supermarkt Anzeige erstatten, wenn es bei der Kostprobe einer einzelnen Frucht bleibt. Trotzdem sollte jedem klar sein, dass man sich damit in einem strafrechtlich problematischen Bereich befindet.
Ist Containern als Lebensmittelrettung erlaubt?
Seit einigen Jahren engagieren sich immer mehr Menschen für die Rettung von Lebensmitteln, die von Supermärkten wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums aussortiert und dem Müll überantwortet wurden.
Rechtlich gesehen ist das Containern oder Dumpstern in Deutschland nach wie vor strafbar, und es existieren dazu Urteile deutscher Gerichte. Darüber sollten auch nicht Initiativen wie die Mundraub App hinwegtäuschen. Wer sich der Rettung von noch genießbaren Lebensmitteln verschrieben hat, sollte im eigenen Interesse bei seinen Aktionen prüfen, ob er sich noch in einem rechtlich legalen Rahmen bewegt.
Welche Strafe droht bei Mundraub?
Weil es Mundraub bzw. ein ähnliches Delikt heute nicht mehr gibt, fällt der Straftatbestand unter § 242 StGB. Für Diebstahl sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Wie wir bereits weiter oben erläutert haben, wird der Diebstahl geringwertiger Sachen vergleichsweise milde bestraft. Das gilt aber nicht für den Wiederholungsfall. Hier ist mit einer eskalierenden Strafe zu rechnen. Im Extremfall droht sogar eine Haftstrafe.
Hilfe von Anwalt bei Mundraub
Mundraub bzw. der Diebstahl geringwertiger Sachen gehört nicht unbedingt zu den Delikten, bei denen man sofort an die Mandatierung eines Strafverteidigers denkt. Man sollte den Vorwurf aber nicht unterschätzen. Gerade bei Widerholungstätern ist die Staatsanwaltschaft oft nicht gewillt, das Verfahren nach § 153 StPO einzustellen. Auch vor Gericht kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen. Hier gibt es erkennbare Unterschiede zwischen der Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern.
Anzeige wegen Mundraub ernst nehmen!
Nehmen Sie deshalb eine Anzeige wegen §§ 242, 248a StGB nicht einfach auf die leichte Schulter. Kontaktieren Sie besser einen Rechtsanwalt, der Ihre konkrete Situation realistisch einschätzen kann. Die Einschaltung eines Anwalts kann zudem oft bewirken, dass der Filialleiter eines Supermarkts in der Hauptverhandlung seinen Strafantrag zurücknimmt.
Falls Sie eine Anzeige wegen § 242 StGB erhalten haben: Mach Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das gilt auch dann, wenn Ihnen den Vorwurf angesichts des geringen Wertes als lächerlich erscheint. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Sagen Sie den Termin einfach ab und nehmen Sie Verbindung zu einem Rechtsanwalt auf.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Wir haben Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Wenn Sie eine Anzeige wegen Diebstahl erhalten haben, dann melden Sie sich einfach bei uns per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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