Aktuell überschlagen sich die Meldungen über gesprengte Geldautomaten bzw. Bankautomaten. Medienberichten zufolge gab es im Jahr 2022 bundesweit 450 Fälle. Gerade in Bayern häufen sich derartige Anschläge. Während früher meist Gasgemische dafür verwendet wurden, kommen mittlerweile häufig Sprengstoffe zum Einsatz.
Die Banken reagieren mit Sicherheitsmaßnahmen, reduzieren ihr Angebot an Geldautomaten oder installieren neuere Systeme. Die Behörden hingegen ermitteln mit Hochdruck. Das BKA geht davon aus, dass die meisten Täter aus den Niederlanden kommen. Längst ist dieses Kriminalitätsphänomen auch in der Politik angekommen. So äußerte etwa der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, dass man nun den Druck gegen die „international agierenden Tätergruppen“ erhöhen wolle.
Wir möchten mit unserem Rechtstipp den strafrechtlichen Aspekt einer Sprengung von Geldautomaten thematisieren. Hier erfahren Sie, welche Delikte dabei erfüllt werden können und welche Strafe den Tätern droht.
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Geldautomat gesprengt: Urteile aus der Praxis
Das Sprengen von Geldautomaten zur Erlangung von Bargeld als Beute kann zahlreiche Delikte erfüllen. Die Frage nach einem konkreten Strafmaß kann daher nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall beantwortet werden.
Dennoch steht eines fest: Das Sprengen von Geldautomaten ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt gleich mehrere Straftatbestände, die mit hohen Haftstrafen und Mindestfreiheitsstrafen geahndet werden. So wurden Geldautomatensprenger bereits zu fünf Jahren in einem anderen Fall gar zu einer Haftstrafe von neun Jahren Gefängnis verurteilt.
Wer einen Geldautomaten sprengt, der erfüllt nicht nur mehrere Straftatbestände, sondern verletzt auch gleich mehrere Rechtsgüter. Allein hierdurch ergibt sich, dass zahlreiche Delikte gleichzeitig verwirklicht sein können.
Allein die Sprengung gefährdet neben dem Rechtsgut des Eigentums Dritter auch die öffentliche Sicherheit. Gefährdet wird zudem die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben, wenn sich (womöglich ohne Kenntnis der Täter) Unbeteiligte im Wirkradius der Sprengung aufhalten. Zudem stellt nicht nur die Sprengung, sondern auch die wohl zumeist beabsichtigte Wegnahme des Bargeldes eine Rechtsgutverletzung dar. Somit sind die diversen Delikte bereits auf der Ebene der Rechtsgüter zu trennen.
Wir haben Delikte, die aufgrund der Sprengung sowie aufgrund der Beute verwirklich werden können, näher thematisiert.
Die Sprengung: Wegen welcher Delikte macht man sich strafbar?
Allein die Auslösung von Sprengstoffexplosionen bzw. eben die Sprengung eines Geldautomaten erfüllt schon ohne Wegnahme fremden Geldes oder Verletzung oder gar Tötung von Menschen zahlreiche Straftatbestände. Hierbei ist nicht nur die Durchführung, sondern sogar bereits die Vorbereitung eine Straftat.
Durch das Sprengen eines Geldautomaten können bereits diese Straftatbestände erfüllt werden:
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)
- Vorbereiten einer Sprengstoffexplosion (§ 310 StGB)
- Weitere Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz (z. B. § 40 SprengG)
- Brandstiftung durch Sprengung von Geldautomaten (§§ 306ff StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Straftaten gegen das Leben, insbesondere Körperverletzungsdelikte
Die Beute: Welche Diebstahlsdelikte kommen bei einer Automatensprengung in Betracht?
In den allermeisten Fällen dürfte die Sprengung eines Geldautomaten wohl dem Ziel dienen, das darin befindliche Bargeld zu stehlen. In Betracht kommen daher diverse Delikte aus dem Bereich der Straftatbestände, die das Eigentum schützen.
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB)
- Bandenmäßiger Diebstahl oder Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)
- Raub und räuberischer Diebstahl (§ 249f StGB bzw. § 252 StGB)
Sprengung eines Geldautomaten: Mit welcher Strafe muss man rechnen?
Wie hoch die Strafe für die Sprengung eines Geldautomaten ausfällt, das ist abstrakt nicht zu prognostizieren. Dafür ist jeder Einzelfall zu verschieden. Zudem kommt es immer auch auf die Person des Täters und auf dessen individuelle Schuld an. So werden Ersttäter milder bestraft als der gewerbliche Serientäter.
Dennoch ist festzuhalten: Die Sprengung eines Geldautomaten zur Wegnahme von Geldscheinen erfüllt im Zweifel zahlreiche Straftatbestände, die jeweils für sich genommen bereits hohe Mindeststrafen mit sich bringen.
Welche Delikte dies im Einzelnen sind, ergibt sich jedoch stets unter Würdigung des konkreten Einzelfalles.
Hilfe vom Anwalt: So hilft ein Strafverteidiger
Aufgrund der Komplexität und der zu erwarteten hohen Strafe sollten Beschuldigte bei solchen Vorwürfen zwei Ratschläge beherzigen:
- Aussageverweigerungsrecht nutzen – keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden!
- Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren – nicht abwarten, sondern unverzüglich anrufen!
Durch eine frühe und starke Strafverteidigung können unter Umständen Vorwürfe Entkräftet werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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