Wer als Verkäufer bei eBay und Co. aktiv wird und nicht ins Visier der Finanzämter geraten möchte, muss zahlreiche Regeln beachten.
Es gibt bestimmte Kriterien, nach denen Nutzer als „gewerbliche Verkäufer“ eingestuft werden. Dann gelten strengere Vorgaben.
Steuerhinterziehung – auch im Online-Handel – ist kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann oft auch dann noch helfen, wenn das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Verkäufe bei eBay – Kein rechtsfreier Raum
- Welche Schwellenwerte und Kriterien gibt es?
- Was sind die steuerrechtlichen Folgen?
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Wie ermittelt der Staat?
- Wann mache ich mich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
- Steuerhinterziehung bei eBay-Verkäufen – Worauf müssen Verkäufer achten?
- Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit eBay?
- Anzeige erhalten – was kann ich tun?
- Hilfe vom Anwalt beim Vorwurf der Steuerhinterziehung
Verkäufe bei eBay – Kein rechtsfreier Raum
Wer meint, das Internet sei ein anonymer und weitgehend rechtsfreier Raum, ist auf dem Holzweg. Dort gelten dieselben Regeln und Gesetze wie in der „Offline“-Welt. Hinzu kommen deutlich bessere technische Möglichkeiten zur Überwachung und Datenabschöpfung, weshalb doppelte Achtsamkeit geboten ist.
Wer über eBay und Co. ein paar alte Sachen loswerden möchte, läuft in der Regel nicht Gefahr, in den Fokus der Finanzbehörden zu geraten. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Verkaufsaktivitäten ein gewerbliches Ausmaß oder eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen lassen.
Welche Schwellenwerte und Kriterien gibt es?
Für die steuerliche Einstufung bestehen grundsätzlich – und zum Teil auch spezifisch im Online-Bereich – bestimmte Schwellenwerte, bei deren Überschreiten strengere Bedingungen und Pflichten gelten.
So sind z. B. Privatverkäufe bei eBay und Co. steuerpflichtig, wenn der Gewinn 1.000 Euro pro Jahr übersteigt. Wer also ab und zu gebrauchte Gegenstände bei eBay verkauft, ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Es empfiehlt sich aber dennoch, möglichst alle Verkäufe für sich zu dokumentieren und auch Kaufquittungen aufzubewahren, um im Zweifel belegen zu können, dass kein Gewinn über dem Schwellenwert von 1.000 Euro erzielt wurde.
Strengere Vorgaben gelten für Verkäufer, die als gewerblich eingestuft werden. Hierfür bedarf es keiner Anmeldung eines Gewerbes. Es existiert jedoch keine gesetzliche Definition, ab wann man als „gewerblich“ gilt. Stattdessen werden bestimmte Richtwerte und Kriterien herangezogen, die man kennen sollte, bevor man bei eBay und anderen Plattformen als Verkäufer aktiv wird.
Welche Indizien sprechen dafür, dass man als gewerblicher Verkäufer eingeordnet wird?
Wer Waren zum Verkauf selbst herstellt oder gezielt ankauft, um sie später mit Gewinn weiterzuverkaufen, gilt ziemlich sicher als gewerblicher Verkäufer. Auch eine hohe Anzahl an Käuferbewertungen oder ein professionell wirkender Auftritt (z. B. mit Werbung) machen die Behörden hellhörig. Die Wahl der Verkaufsplattform kann eine Rolle bei der Einstufung spielen. Auf Plattformen wie z. B. Etsy, bei denen überwiegend professionelle Händler aktiv sind, wird seitens der Behörden genauer hingeschaut.
Eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauer der Verkaufstätigkeit ist ebenfalls ein Indiz. Viele Artikel der gleichen Gattung oder der häufige Verkauf neuer Waren wecken das Interesse des Finanzamts. Die Höhe des Umsatzes ist nicht klar definiert – ab 17.500 Euro pro Jahr ist aber definitiv Vorsicht geboten.
Was sind die steuerrechtlichen Folgen?
Werden Sie als gewerblicher Verkäufer eingestuft, sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig. Denkbar ist hierbei nicht nur die Pflicht zum Abführen der Einkommensteuer auf den Gewinn, sondern auch der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
Um der Pflicht zur Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer zu entgehen, besteht bis zu bestimmten Schwellenwerten die Möglichkeit, sich vom Finanzamt als „Kleinunternehmer“ einstufen zu lassen. Aktuell (Stand 2025) liegt der Wert für das erste Jahr bei 25.000 Euro Jahresumsatz.
Neben den steuerrechtlichen Pflichten kommen unter Umständen auch Gewährleistungsrechte der Käufer hinzu. Bei rechtswidrigen Verlautbarungen können auch teure Abmahnungen seitens der Konkurrenz die Folge sein.
Wenn man eines oder mehrere der oben genannten Indizien erfüllt, sollte man selbst aktiv werden und die „gewerbliche“ Aktivität dem Finanzamt melden.
Besonderheit bei Verkauf von Schmuck, Gold, Kunst und Antiquitäten
Eine weitere rechtliche Besonderheit ist der Verkauf von Schmuck, Edelmetallen, Kunstwerken oder Antiquitäten. Hier gelten geringere Freibeträge; ein Weiterverkauf innerhalb eines Jahres wird steuerrechtlich als „privates Veräußerungsgeschäft“ gewertet, und ein möglicher Profit gilt als „Spekulationsgewinn“. Wenn man ein Jahr mit dem Weiterverkauf wartet, gelten wiederum die normalen Regeln.
Für alle Kriterien und Richtwerte gilt: Im Steuerrecht gibt es keine Kulanz und keine Bagatelldelikte. Überschreitet man einen Wert auch nur um einen Euro, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Frage, ob Sie Ihre Verkaufstätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben, spielt für die steuerrechtliche Einstufung keine Rolle.
Der oben bereits erwähnte Hinweis, mögliche Verkaufstätigkeiten zu dokumentieren, gilt auch hier: Nur so sind Sie für eine mögliche Überprüfung gut vorbereitet.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Wie ermittelt der Staat?
Im Jahr 2023 trat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) mit dem Ziel in Kraft, die Transparenz im Online-Handel zu verbessern und Steuerdelikte effektiver zu bekämpfen. Seither sind die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen (u. a. eBay, Kleinanzeigen, aber auch Airbnb) verpflichtet, die Verkaufsdaten ihrer Nutzer an das Finanzamt zu übermitteln.
Dazu gehören z. B. der Name und die Anschrift des Verkäufers, dessen Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Zeitpunkt und Umfang des Verkaufsvolumens sowie die Art der verkauften Artikel.
Die Meldung soll allerdings nur erfolgen, wenn durch den Verkäufer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft werden und ein Gesamtwert von 2.000 Euro überschritten wird. Diese Mitteilung ist vorerst nur informativ und bringt noch nicht zwingend Steuerpflichten mit sich.
Doch das Finanzamt verlässt sich nicht ausschließlich auf die Meldungen der Plattformbetreiber. Die Behörden setzen eigens zum Aufspüren von Verdächtigen eine spezielle Software namens „Xpider“ ein, die das Internet nach entsprechenden Verkaufsaktivitäten durchforstet. Da die Spezialsoftware in der Lage ist, Querverbindungen zu Datenbanken der einzelnen Behörden herzustellen, kommt sie auch Nutzern auf die Schliche, die nicht unter Klarnamen auftreten.
Wann mache ich mich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist allgemein in § 370 AO geregelt. Er setzt eine vorsätzliche Steuerverkürzung und/oder falsche bzw. unvollständige Angaben bezüglich der steuerpflichtigen Einkünfte voraus. Für den Vorsatz ist der sogenannte „Eventualvorsatz“ ausreichend. Sie müssen den Eintritt der Steuerverkürzung lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. Eine konkrete Absicht ist somit nicht erforderlich, um sich wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen.
Kommt es zu keinem unrechtmäßigen Steuervorteil, so kommt dennoch eine versuchte Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 2 AO in Betracht.
Steuerhinterziehung bei eBay-Verkäufen – Worauf müssen Verkäufer achten?
Wie oben bereits festgestellt, gelten bei eBay und Co. die gleichen Gesetze und Regeln wie in der „analogen Welt“. Insbesondere das schnelle Klicken und die vermeintliche Anonymität verleiten oft zu dem Trugschluss, dass kleine Tricks nicht so schlimm seien. Doch der Staat hat erkannt, dass insbesondere Online-Verkaufsplattformen massenhaft für kleine und große Steuerverkürzungen genutzt werden, und hat in den letzten Jahren rechtlich und technisch aufgerüstet.
Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit eBay?
Grundsätzlich richtet sich der Strafrahmen nach dem Umfang der Steuerhinterziehung. Der Rahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall wird nach § 370 Abs. 3 AO unter anderem bei einer Steuerverkürzung in großem Ausmaß, bei Verwendung gefälschter oder nachgemachter Belege oder bei bandenmäßigem Vorgehen angenommen.
Über die Strafe hinaus sind die hinterzogenen Steuern samt einem Hinterziehungszins nachzuzahlen.
Anzeige erhalten – was kann ich tun?
Sollten Sie eine Vorladung vom Zoll oder von der Polizei erhalten haben, brauchen Sie dieser nicht nachkommen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Daraus dürfen Ihnen keine Nachteile erwachsen.
Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der im Bereich des Steuerstrafrechts erfahren ist. Der Rechtsbereich ist sehr komplex und spezifisch – die Tücken und Fallstricke kennt nur ein spezialisierter Strafverteidiger.
Hilfe vom Anwalt beim Vorwurf der Steuerhinterziehung
Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und sich zunächst einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen, der Ihnen konkret vorgeworfen wird. So können oft frühzeitig mögliche Ermittlungsfehler aufgeklärt und Verfahrenseinstellungen erreicht werden, bevor es zu einem nervenaufreibenden, kostspieligen und rufschädigenden Gerichtsverfahren kommt.
Wenn Sie aber nach dem Lesen dieses Beitrags feststellen, dass Ihnen eventuell Fehler unterlaufen sind, zögern Sie nicht, sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein steuerrechtlich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen auch die Hintergründe einer möglicherweise strafbefreienden Selbstanzeige erläutern.
Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann dazu führen, dass strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden – sofern sie vollständig und rechtzeitig erfolgt.
Als spezialisierte Strafrechtskanzlei mit Kompetenzen im Bereich des Steuerstrafrechts unterstützen wir Sie bei einer Selbstanzeige sowie bei der Verteidigung gegen Vorwürfe von Steuerhinterziehung. Zudem bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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