Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung und der Fälschung von Gesundheitszeugnissen
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Ausgangslage
Dem Verfahren lag der Vorwurf zugrunde, unser Mandant habe einen gefälschten Impfausweis vorgelegt, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Anklage stützte sich auf Urkundenfälschung nach § 267 StGB sowie auf die Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach §§ 277, 278, 279 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung. § 267 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, § 277 StGB a.F. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben die rechtliche Bewertung des Vorwurfs hinterfragt. Das Landgericht hat festgestellt, dass das Verhalten nach der zur Tatzeit geltenden Gesetzeslage nicht strafbar war, weil die Sondervorschriften zu Gesundheitszeugnissen einen Rückgriff auf die allgemeine Urkundenfälschung sperrten, und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Baden-Württemberg · Patrick Bass








