Freispruch vom Vorwurf des Betruges bei einem Antrag auf eine staatliche Unterstützungsleistung
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Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vor. Er soll in einem Antrag auf eine staatliche Unterstützungsleistung Schäden geltend gemacht haben, die ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zustanden. Die Strafandrohung für Betrug beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben herausgearbeitet, dass unser Mandant den Antrag nach laienhafter Bewertung für berechtigt halten durfte und ohne Bereicherungsabsicht handelte, und dass er sich andernfalls in einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum befunden hätte. Das Amtsgericht ist dem gefolgt und hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Nordrhein-Westfalen · Dr. Matthias Brauer LL.M.








