Wer in Deutschland auf eine Organspende angewiesen ist, muss oft lange warten. Die Zahl der Spender ist nach wie vor begrenzt und oft ist sogar fraglich, ob Patienten jemals das erforderliche Organ zur Transplantation bekommen.
Die damit verbundene Verzweiflung treibt Betroffene in die Hände dubioser Anbieter von Organtransplantationen. Organhandel und Transplantationstourismus sind keine Phänomene, die sich auf dem europäischen Kontinent nicht abspielen.
Empfänger von Organen auf illegalem Weg kommen mit dem Gesetz in Konflikt und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung durch die Behörden rechnen. Auch in Deutschland kommt es zu Hausdurchsuchungen und Ermittlungen. Wir geben einen Überblick über die gesetzliche Lage und geben Tipps für Betroffene.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Organhandel und Transplantationstourismus - Was ist der Unterschied?
- Was ist das Transplantationsgesetz und was regelt es?
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Organhandel-Verbot?
- Hausdurchsuchung bei Empfängen von Organen: Welche Beweise sind relevant?
- Ermittlungsverfahren wegen Organhandel - Warum brauche ich einen Anwalt?
Organhandel und Transplantationstourismus - Was ist der Unterschied?
Die Zahl der Menschen mit einem Organspendeausweis ist sehr begrenzt, daher müssen Betroffene die auf eine Spende von menschlichen Organen oder eine Gewebespende angewiesen sind oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder sind sogar beispielsweise auf eine Niere von Angehörigen angewiesen. Wer aber weder Gewebe noch Spenderorgan von Angehörigen bekommen kann und zunehmend verzweifelter wird, wird oft über das Internet in die Hände zwielichtiger Anbieter von Transplantationen und Organspenden gegen Bezahlung getrieben.
Der Kauf und Verkauf von Organen ist jedoch in den meisten Ländern gesetzlich verboten, so auch in Deutschland durch das sogenannte Transplantationsgesetz (TransplantationsG, TPG). Oft wird zwischen Organhandel und sogenanntem Transplantionstourismus unterschieden.
Organhandel bezeichnet den illegalen Handel mit Organen oder Gewebe, welche gegen Geld verkauft oder vermittelt werden. Das betrifft am Ende alle Beteiligten eines solchen Geschäftes. Neben den Verkäufern, Mittelsmännern, Ärzten und medizinischem Fachpersonal auch die Käufer. Man macht sich also strafbar, wenn man eine Organspende oder Gewebespende ausf diesem Wege bekommt. Wie die Organentnahme dabei zustande kam, also von Verstorbenen oder zu Lebzeiten mit oder ohne Zustimmung von dritten Personen, ändert nichts an dem generellen Verbot solcher Geschäfte.
Tranplantationstourismus bedeutet hingegen, dass Patienten ins Ausland reisen, um dort die benötigte Organspende zu erhalten. Das kann legal sein, wenn man sich im Ausland in einem seriösen Krankenhaus im Rahmen der dort geltenden Regelungen über transparente Wartelisten behandeln lässt. Die Organentnahme muss dabei aber aus einer freiwilligen und unentgeltlichen Spende stammen. Vor dem Tod muss der Spender der Entnahme ausdrücklich zugestimmt haben. Ein illegaler und rechtswidriger Transplantationstourismus würde bedeuten, dass die Organe gegen Bezahlung gekauft werden. Dabei werden die gesetzlichen Regelungen und Wartelisten umgangen. Wie die Organe entnommen wurden, ist dabei oft fraglich. In einem solchen macht sich auch der Empfänger wegen Organhandel strafbar nach § 17 Transplantationsgesetz.
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Was ist das Transplantationsgesetz und was regelt es?
Das sogenannte Transplantationsgesetz, auch als TransplantationsG oder TPG bezeichnet, ist schafft den rechtlichen Rahmen für Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Gewebe und Zellen. Oftmals ist deshalb salopp von einem Organspende-Gesetz die Rede.
Die wichtigsten Regelungen betreffen die Zulässigkeit der Organspende. Erlaubt sind freiwillige und unentgeltlichen Spenden von Verstorbenen und Lebenden. Bei Spenden zu Lebzeiten sind enge Voraussetzungen wie eine enge persönliche Verbundenheit (Nahe Angehörige) vorausgesetzt.
Verboten ist jede Kommerzialisierung also jeglicher Kauf oder Verkauf von Organen (Organhandel nach § 17 Abs. 1 TransplantationsG), auch wenn der Spender dies ausdrücklich will. Ärzte und Krankenhäuser unterliegen daher nach dem Transplantationsgesetz strengen Dokumentations- und Kontrollpflichten. Verstöße gegen das TPG sind strafbar und werden von Polizei und Staatsanwaltschaft scharf verfolgt.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Organhandel-Verbot?
Verstöße gegen das Transplantationsgesetz werden in Deutschland hart bestraft. Betroffene einer Ermittlung müssen auf jeden Fall mit einer Hausdurchsuchung rechnen.
Generell gilt, wer Organe kauft, verkauft oder sich für eine Transplantation einen Vermögensvorteil verschafft macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen. Nach § 18 TransplantationsG machen sich auch Vermittler von Organgeschäften strafbar. Auch der Versuch wird bestraft.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen riskieren Ärzte, Kliniken und Vermittlungsstellen auch berufsrechtliche Folgen wie etwa der Entzug der Approbation.
Hausdurchsuchung bei Empfängen von Organen: Welche Beweise sind relevant?
Empfängern im Rahmen eines illegalen Organgeschäftes droht in der Regel eine Hausdurchsuchung durch die Polizei. Die Beamten suchen und beschlagnahmen dabei Mobiltelefone, Unterlagen zur Transplantation, Datenträger (Festplatten, USB-Sticks etc.) mit Unterlagen zur Transplantation und auch Medikamente wie Immunsuppressiva, die auf eine erfolgte Organtransplantation hinweisen.
Wie Sie sich bei einer Durchsuchung durch die Behörden verhalten sollten, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber zum Thema Hausdurchsuchungen.
Ermittlungsverfahren wegen Organhandel und Verstoß gegen das Transplantationsgesetz - Warum brauche ich dringend einen kompetenten Anwalt?
Bei unserer Anwaltskanzlei melden sich viele Betroffene von Ermittlungen gegen das Transplantationsgesetz. Im Jahr 2025 wurde von durch eine Recherche verschiedener Presseorgane die Machenschaften der Firma Medlead öffentlich aufgedeckt. Das auf den ersten Blick legal wirkende Angebot vermittelte Organtransplantationen im Ausland. Deutsche und europäische Patienten konnten so Patienten gegen eine Bezahlung von 100.000 bis 200.000 Euro an ein Organ wie etwa eine Niere kommen. Die Spender stammten meist aus Kenia und erhielten wenige tausend Euro.
Wem ein Verstoß gegen das TPG vorgeworfen wird oder ebenfalls von den Ermittlungen gegen Kunden der Firma Medlead betroffen ist, der sollte unbedingt gegenüber den Ermittlungsbehörden schweigen und jede Aussage verweigern!
Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Ermittlungsverfahren wegen Organhandels und kann für Sie in Ihrer Situation das bestmögliche rausholen. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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