Eigentlich ist es ein Evergreen des Strafprozessrechts und müsste sich auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft längst herumgesprochen haben: Mehr als sechs Monate nach Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses darf dieser nicht mehr vollzogen werden. Eine Durchsuchung danach ist rechtswidrig!
Der Grund hierfür liegt darin, dass der Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) stets der richterlichen Überprüfung bedarf. Diese Prüfung kann aber nur Sinn ergeben, wenn sie einen begrenzten Zeitraum umfasst. Dazu gibt es längst eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss des BVerfG vom 27. Mai 1997 (2 BvR 1992/92)).
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Aber leider scheint das manchen Staatsanwaltschaften und Polizeibeamten immer noch nicht klar zu sein, so dass bei unserem betroffenen Mandanten (bereits nachdem er und wir die Akte erhalten hatten!) in seiner Abwesenheit die Tür aufgebrochen und der Durchsuchungsbeschluss unrechtmäßig vollzogen wurde.
Unsere Kanzlei legte selbstverständlich umgehend Beschwerde gegen dieses Vorgehen ein – mit Erfolg!
AG Duisburg: Hausdurchsuchung war unrechtmäßig
Das zuständige Gericht stellte die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung fest (AG Duisburg, 1. September 2022 – 11 Gs 3401/22). Etwaige Beweismittel dürften damit einem Verwertungsverbot unterliegen.
Betroffene einer polizeilichen Hausdurchsuchung sehen durch diesen Fall einmal mehr: Wehren als Beschuldigter lohnt sich – die Beauftragung eines Strafverteidigers ist in solchen Fällen immer sinnvoll.
Übrigens: Die Staatsanwaltschaft trägt in solchen Fällen gern vor, dass die Durchsuchungsanordnung erneut ausgesprochen werden könnte. Doch angesichts dessen, dass dem Beschuldigten das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren eingeleitet und bekannt geworden ist, hat das AG Duisburg im aktuellen Fall eine erneute Anordnung mangels relevanter Auffindewahrscheinlichkeit abgelehnt.
Als Strafverteidiger (und als Steuerzahler) können wir über diese Verschwendung von Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden nur den Kopf schütteln. Als Organ der Rechtspflege fühlen wir uns als Rechtsanwälte einer gesetzmäßigen Strafrechtspflege verpflichtet. Im Interesse unserer Mandanten obliegt uns die Einhaltung der Strafprozessordnung (StPO) und der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes.
In unserem umfassenden Ratgeber Hausdurchsuchung erfahren Sie, wie man sich in dieser schwierigen Situation verhalten sollte:
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Sie sind als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Meinung, dass bei Ihnen niemals eine Hausdurchsuchung hätte stattfinden dürfen? Dann wehren Sie sich dagegen und schalten Sie einen Rechtsanwalt ein!
Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf das Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten Mandanten deutschlandweit auf diesem Rechtsgebiet. Wie Sie aus dem geschilderten Fall wissen: Bei uns können sie sich darauf verlassen, dass wir insbesondere die Einhaltung der StPO durch Staatsanwaltschaft und Polizei genau prüfen.
Wenden Sie sich einfach per WhatsApp, E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular an uns – unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist immer kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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