Wenn von Sexuellem Missbrauch die Rede ist, versteht man darunter landläufig verschiedene Sexualdelikte und sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers, oft auch unter Einwirkung von körperlicher Gewalt.
Das Strafrecht kennt allerdings den reinen Tatbestand „Sexueller Missbrauch“ für sich genommen nicht, sondern präzisiert die Sexualstraftat im StGB genauer.
Wir erläutern die Straftatbestände, die als Sexueller Missbrauch verstanden werden können und zeigen auf, welche Folgen für Beschuldigten drohen können.
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Was versteht man im gängigen Sprachgebrauch unter „Sexueller Missbrauch„?
Sexueller Missbrauch wird im allgemeinen Sprachduktus oft als Oberbegriff für verschiedene Sexualstraftaten verwendet. Normalerweise sind damit strafbare sexuelle Handlungen mit Einwirkung psychischer oder physischer Gewalt gemeint. Ganz allgemein könnte man bei einem solchen Vorwurf generell von Sexuellen Handlungen durch Täter gegen den Willen eines Opfers sprechen.
Straftaten und Sexuelle Übergriffe wie sexuelle Nötigung, Belästigung oder auch Vergewaltigung können damit benannt werden. Natürlich fallen diese Delikte unter das Sexualstrafrecht, aber im juristischen Sinne wäre das nicht als Sexueller Missbrauch bezeichnet. Eher würde man von einem Sexuellen Übergriff sprechen.
Im StGB regelt der Paragraph 177 verschiedene sexuelle Handlungen als Straftaten1. Darunter fallen Sexuelle Nötigung, Sexueller Übergriff, Sexueller Übergriff unter Ausnutzung sonstiger Umstände und auch Vergewaltigung. Auch bei diesen Straftaten drohen schwere Strafen mit Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren Haft. Darüber hinaus drohen bei einem Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat noch erhebliche Konsequenzen für die Beschuldigten im sozialen, beruflichen und familiären Umfeld.
Was ist Sexueller Missbrauch im juristischen Sinne?
Der Begriff taucht im Strafrecht vor allem unter den Paragraphen 1742, 1763 und 1825 auf. Diese umfassen also folgende Straftatbestände laut StGB:
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Bei diesem Sexualdelikt handelt es sich darum, dass ein Täter gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verstößt und dabei seine persönliche Machtposition ausnutzt. Gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 1 sind sexuelle Handlungen an Personen unter achtzehn Jahren, welche dem Täter zur Betreuung, zur Ausbildung oder zur Erziehung anvertraut wurden strafbar. In so einer Konstellation wie beispielsweise bei Lehrern und Schülern können bereits körperliche Annäherungen als Belästigung gewertet und zu einem Strafverfahren führen.
Ein Verfahren wegen Sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren führen. Eine Geldstrafe ist für einen Täter bei einer Verurteilung bei besonders schweren Fällen nicht mehr drin.
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
Unter Paragraph 176 StGB fallen verschiedene Formen des Missbrauchs sexueller Natur an Kindern. Unter Kindesmissbrauch versteht man im Sexualstrafrecht nicht nur direkte körperliche Handlungen an Kindern. Auch sexuelle Aktivitäten vor den Augen von Kindern oder solche Handlungsanweisungen an das Kind führen zu einem Ermittlungsverfahren. Da der Gesetzgeber im Sexualstrafrecht einen absoluten und umfassenden Schutz für Kindern vorsieht, drohen dem Beschuldigten in einem Strafverfahren besonders hohe Strafen vor. § 176 definiert Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr und in schwerwiegenden Fällen wird sich nach § 176c Abs. 14 die Freiheitsstrafe minimal auf 2 Jahre belaufen. Möglich sind bis zu 15 Jahren Haft.
Bei einem Vorwurf des Kindesmissbrauch folgen noch schwere öffentliche Konsequenzen für den Beschuldigten. Wird das Verfahren bekannt, dann findet eine erhebliche soziale Ausgrenzung statt obwohl die Schuld noch gar nicht von einem Gericht in einer Hauptverhandlung festgestellt wurde.
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Ähnlich wie bei Kindern wird Jugendlichen im Sexualstrafrecht ein besonderer Schutz zugestanden. Allerdings werden Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren schon eine gewisse sexuelle Selbstbestimmung im Strafrecht zugestanden. Für einen sexuellen Missbrauch in dieser Altersgruppe ist erforderlich, dass eine Zwangslage oder mangelnde Reife ausgenutzt wird oder dass sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfolgen. Diese kann sich schon über wirtschaftliche oder persönliche Umstände ergeben. Je nach Fallkonstellation im Verfahren wird Sexueller Missbrauch von Jugendlichen mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft.
Wie sollte ich mich bei einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs verhalten?
Durch langjährige und bundesweite Erfahrung unserer Kanzlei wissen wir, dass Beschuldigte in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchshandlungen meist durch eine Vorladung oder sogar eine Hausdurchsuchung von dem Vorwurf erfahren. Die Staatsanwaltschaft kennt bei solchen Fällen keine Gnade.
Bei einer Vorladung gilt: Aussage verweigern und Anwalt einschalten! Gerade im Sexualstrafrecht ist ein spezialisierter Rechtsanwalt dringend erforderlich, um eine vernünftige Verteidigungsstrategie aufzubauen. Denken Sie daran, eine eigenständige Aussage kann Sie Kopf und Kragen kosten.
Bei einer Hausdurchsuchung: Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und kontaktieren Sie ebenfalls so schnell wie möglich einen Strafverteidiger, der die Verteidigung übernehmen kann. Wie Sie sich am besten bei einer Hausdurchsuchung verhalten, haben wir in einem umfangreichen Ratgeber zusammengefasst.
Überlassen Sie die Verteidigung einem spezialisierten Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sexualstrafrecht! Unternehmen Sie als Mandant die Vertretung und unternehmen Sie keine Schritte auf eigene Faust. Nehmen Sie unter keinen Umständen Kontakt zum Opfer auf. Wenn die Staatsanwaltschaft von solchen Aktionen Wind bekommt, dann drohen noch schwerwiegendere Konsequenzen.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei einer Beschuldigung des Sexuellen Missbrauchs helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht wird zunächst Akteneinsicht beantragen und sämtliche Beweise, Indizien und Zeugenaussagen der Behörden genau prüfen. Tauchen dort Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten auf oder deuten diese darauf hin, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelt, dann wird der Anwalt versuchen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ist eine Einstellung nicht möglich, dann zielt die Verteidigung natürlich darauf ab, die Strafe so gering wie möglich zu halten.
Unsere Kanzlei hat schon unzählige Mandanten bundesweit bei Verfahren wegen Sexualdelikten als Strafverteidiger und Anwalt begleitet. Unsere Rechtsanwälte achten auch auf Ihre Persönlichkeitsrechte und versuchen Sie soweit möglich vor öffentlichen Konsequenzen zu schützen. Wird Ihnen ein Sexualdelikt zur Last gelegt, dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Fachanwalt für Strafrecht.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- § 177 StGB – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung – gesetze-im-internet.de ↩︎
- § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen – gesetze-im-internet.de ↩︎
- § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern – gesetze-im-internet.de ↩︎
- § 176c StGB – Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern – gesetze-im-internet.de ↩︎
- § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen – gesetze-im-internet.de ↩︎
- Destatis – Strafverfolgungsstatistik – destatis.de














