Die Plattform „PedoPlay“ soll überwiegend kinderpornografisches Material in Form von Bildern und Videos anbieten, häufig gegen Bezahlung durch die Nutzer.
Uns sind mehrere Ermittlungsverfahren bekannt, in denen Nutzer aufgrund von Kryptozahlungen in den Verdacht geraten sind, über PedoPlay kinderpornografische Inhalte bezogen zu haben.
Wird gegen Sie wegen § 184b StGB (Kinderpornografie) ermittelt, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und unverzüglich einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
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Ermittlungsverfahren wegen PedoPlay: Hintergründe und Vorgehen der Behörden
PedoPlay (zu Deutsch „PädoPlay“) soll online kinderpornografische Schriften in Form von Bildern und Videos anbieten, meist gegen Bezahlung durch die Nutzer. Da die Abwicklung häufig über Bitcoin oder andere digitale Währungen erfolgt, wiegen sich viele Nutzer in Sicherheit. Diese Annahme ist jedoch in zahlreichen Fällen trügerisch, denn auch Kryptozahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen nachverfolgt werden.
Wer beispielsweise über gängige Kryptowährungsplattformen wie Coinbase bezahlt, hinterlässt oftmals deutliche Spuren, die eine spätere Identifizierung ermöglichen können. Solche Plattformen sind verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) weiterzuleiten, etwa wenn Zahlungsempfänger als mutmaßlich strafrechtlich relevant eingestuft werden. Zudem ist bei der Registrierung eines Krypto-Wallets in der Regel eine Identitätsprüfung erforderlich, die meist durch Vorlage eines Personalausweises inklusive Lichtbild erfolgt.
Auf diese Weise werden Ermittlungsbehörden aufmerksam, was häufig zur Einleitung eines Strafverfahrens führt. Nicht selten folgen darauf weitergehende Maßnahmen, insbesondere die Anordnung einer Durchsuchung der privaten Räumlichkeiten des Beschuldigten.
Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen PedoPlay: Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer von einer Hausdurchsuchung betroffen ist oder eine Vorladung als Beschuldigter erhält, sieht sich regelmäßig mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB konfrontiert. Dieser Vorwurf ist äußerst ernst zu nehmen: Je nach Tatvariante und Schwere der Tat drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Diese Strafandrohung gilt ausdrücklich auch für Ersttäter im Bereich der Kinderpornografie.
Beschuldigte sollten daher folgende Grundregeln beachten:
- Keine Aussage tätigen!
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen und keinerlei Angaben zu den Vorwürfen machen. Versuchen Sie nicht, sich eigenständig zu rechtfertigen, da jede Äußerung gegen Sie verwendet werden kann. - Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten!
Bei einer Hausdurchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten, da dies weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ebenso sollten Sie jedoch nicht aktiv an der Maßnahme mitwirken, insbesondere keine Passwörter, PINs oder Zugangsdaten herausgeben. - Unverzüglich Anwalt kontaktieren!
In dieser Situation ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt schützt Ihre Rechte und übernimmt die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe.
Anwaltliche Hilfe bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie
Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert und verfügt insbesondere bei Sexualstraftaten sowie bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Jugendpornografie über umfassende Erfahrung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt durch einen Anwalt für Strafrecht.
Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung, beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen die Sach- und Rechtslage sorgfältig und individuell. In geeigneten Fällen kann bereits durch eine frühzeitige Verteidigerschrift eine Einstellung des Verfahrens erreicht oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafe sowie weiterer strafrechtlicher Folgen erzielt werden.
Wir sind bundesweit an unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München für Sie tätig und stehen Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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