Eine Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, denn wer heutzutage Drogen konsumieren will, ist für deren Erwerb längst nicht mehr auf Kontakte zu zwielichtigen Dealern angewiesen.
Der Kauf illegaler Betäubungsmittel wie Cannabis, Kokain, Heroin, Crystal Meth oder Amphetamine (Speed, Ecstasy) ist vielmehr bequem von zu Hause aus möglich. Als würde man auf Plattformen wie Amazon nach einer neuen Dekoration für das Wohnzimmer suchen, kann man auf verschiedenen Verkaufsplattformen bequem, einfach und anonym Drogen erwerben.
Doch auch bei einem solchen Kauf besteht das Risiko, Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.
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Videotipp: Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet
Mit diesem animierten Video wollen wir nochmal verständlich machen, wie wichtig es ist, keine Angaben zur Sache zu machen und einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren:
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Weitere InformationenBtMG und Darknet – wie es zur Vorladung kommt
Im Unterschied zum Einkauf von Dekorationsartikeln im Internet, ist die Bestellung von Drogen strafbar. Auch wenn man auf diesen Verkaufsplattformen scheinbar anonym unterwegs ist, kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen Käufer.
Im Zuge unserer anwaltlichen Tätigkeit konnten wir in der Vergangenheit wichtige Erfahrungen mit Strafverfahren sammeln, die Bestellungen von Betäubungsmitteln im Darknet zum Gegenstand hatten. Daher wissen wir, worauf es bei der Verteidigung ankommt.
Wir möchten Ihnen skizzieren, was bei einer Vorladung zu tun ist und wie wir das Strafverfahren bei Verstoß gegen das BtMG zu einem für Sie befriedigenden Ergebnis bringen werden – oftmals erreichen wir hierbei auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Anklage.
Im Darknet erwischt und Vorladung erhalten? Bewahren Sie Ruhe!
Erhalten Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung, oder erlangen Sie anderweitig Kenntnis darüber, dass gegen Sie wegen einer Bestellung von Betäubungsmitteln ermittelt wird, gilt wie immer:
- Ruhe bewahren!
- Keine Aussage machen!
- Anwalt einschalten!
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, haben die Ermittlungsbehörden nicht selten einiges an Aufwand betrieben, um Sie überhaupt als möglichen Täter ermitteln zu können. Zwar sind Nutzer im Darknet per se eher anonym unterwegs. Jedoch hinterlässt eine Drogenbestellung trotzdem ihre Spuren und die Polizei hat mittlerweile technisch aufgeholt.
Keine Aussage bei unklarer Aktenlage
Mit der Expansion des Schwarzmarkts für Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Heroin oder Kokain sind auch die Ermittlungsmethoden der Behörden perfider geworden. So werden beispielsweise die Postwege überwacht, verdeckte Ermittler als Verkäufer in die Verkaufsplattformen geschleust oder Kundendaten von hochgenommenen Verkäufern ausgewertet.
Beispiel einer Vorladung der Polizei in Bonn wegen einem BtMG-Ermittlungsverfahren durch den Erwerb im Darknet
Egal, wie man an Ihre Daten gekommen ist. Sie als Beschuldigter wissen in der Regel nur, dass Sie nichts darüber wissen. Es wäre töricht, bei unklarer Aktenlage eine Aussage bei der Polizei zu machen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn eine Staatsanwaltschaft Ihnen eine Straftat anlastet.
Bestellung großer Mengen
Gerade, wenn Sie eine große Menge, eine sogenannte Nicht-geringe Menge, bestellt aben und die Sendung abgefangen wurde, dann droht eine enorm hohe Strafe vor Gericht. Bei einem solchen Verdacht, ist Ihr Verhalten umso wichtiger, weil dann nicht nur unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln sondern auch Handeltreiben als Vorwurf im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts erhoben werden kann. Somit ist für den entsprechenden Empfänger eine Geldstrafe nach dem StGB als Angeklagter vor Gericht kaum mehr erreichbar. Auch eine Durchsuchung Ihrer Wohnung wird ziemlich sicher folgen, wenn Sie eine nicht-geringe Menge Betäubungsmittel bestellt haben sollten. Deswegt braucht es in so einem Fall auf jeden Fall einen Fachanwalt für Strafrecht.
Eine frühe Strafverteidigung beugt Fehlern vor
Kontaktieren Sie als Beschuldigter in so einem Fall unsere Kanzlei bei einer Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet schnellstmöglich. Unsere Rechtsanwälte werden Akteneinsicht beantragen und somit herausfinden können, welche Anschuldigungen gegen Sie vorliegen und wie die Beweislage aussieht. Erst dann kann man eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung:
Verteidigung ohne Anwalt: Habe ich schon verloren?
Waren Sie der Meinung, Sie hätten bereits die beste Verteidigungsstrategie? Die Anschuldigungen gegen Sie seien ja nicht haltbar, ja sogar eine Frechheit? Haben Sie daraufhin Ihren Standpunkt den Beamten deutlich gemacht? Nun, mit dieser „Verteidigungsstrategie“ sind bereits mehrere Betroffene auf die Nase gefallen.
Nicht nur, dass Sie allein nicht einfach Akteneinsicht nehmen können. Auch die Ermittler sind Profis in ihrem Fach und haben aus Ihrer Verteidigung schneller belastende Beweise gezaubert, als Sie sich das vorstellen können.
In meinem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht es schlecht aus, was nun?
Ist es jetzt für Sie zu spät und müssen Sie ins Gefängnis? Nein! Aber nun heißt die Devise umso mehr, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor eine empfindliche Verurteilung nicht mehr abgewendet werden kann. Unsere Strafverteidiger werden sich dafür einsetzen, den Lauf des Verfahrens zu beeinflussen. Insbesondere werden wir nun kontrollieren, ob bisher Verfahrensfehler vorliegen.
Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie zuvor nicht über Ihr Recht zu Schweigen oder über Ihr Recht auf einen Anwalt belehrt wurden. Ein solcher Verfahrensfehler kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen und somit bereits getätigte Aussagen ungeschehen machen.
Vorladung wegen BtMG im Darknet- Schnelle Hilfe bundesweit
Angebliche Anonymität ist kein Schutzschild vor Festnahme, Hausdurchsuchung und Strafverfolgung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Würfel gefallen sind, sobald Sie eine Vorladung bekommen oder sonst wie von strafrechtlichen Ermittlungen Kenntnis erlangen.
Nach wie vor gilt, dass Sie ohne anwaltliche Vertretung unter keinen Umständen auf die Aufforderung zu einer Vernehmung eingehen sollten. Der Beschuldigte kann nie wissen, welches Beweismaterial für die Straftat in welchem Umfang gegen ihn vorliegt.
Durch schnelles Eingreifen eines Anwaltes zur Einstellung des Verfahrens
Hier kommen unsere Anwälte ins Spiel. Mithilfe der Akteneinsicht können wir eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten. In der Vergangenheit konnten unsere Strafverteidiger oft erreichen, dass die Verfahren aufgrund von § 31a BtMG eingestellt wurden, wenn es sich um eine geringe Menge an BtM handelte.
In vielen Verfahren lässt sich jedoch auch eine Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 154a StPO erwirken.
Ist die Beweislage erdrückend, so ist immer noch zu überlegen, das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung per Strafbefehl beenden zu lassen. Eine schnelle und unkomplizierte Erledigung ist für uns und unsere Mandanten ebenso wichtig, wie eine hohe Strafe mit Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.
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Sollten Sie daher Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie wegen des Kaufs von Drogen im Darknet ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Mit unserer Erfahrung bieten wir Ihnen eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe – bundesweit. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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