Wird Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen, kann dies neben strafrechtlichen Folgen auch erhebliche Konsequenzen für Ihr weiteres berufliches, soziales und familiäres Leben haben.
In bestimmten Fällen kann die Aufnahme einer Therapie sinnvoll sein.
Eine Therapie kann dem Beschuldigten helfen, problematisches Verhalten aufzuarbeiten und zu verändern; zugleich kann sie sich unter geeigneten Voraussetzungen positiv auf die Sozialprognose und damit auf das zu erwartende Strafmaß auswirken.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie umfassend dazu beraten, welche Auswirkungen eine Therapie im konkreten Strafverfahren haben kann.
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Beschuldigung wegen Kinderpornografie: Das sollten Sie jetzt beachten
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie gehören zu den schwerwiegendsten Vorwürfen, mit denen Beschuldigte konfrontiert werden können. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen häufig auch erhebliche Auswirkungen im sozialen, familiären und beruflichen Umfeld.
Weiterführende Informationen zum Straftatbestand, den möglichen Strafen und zur strafrechtlichen Verteidigung finden Sie hier:
Anwalt beim Vorwurf der Kinderpornografie
Ist eine Therapie beim Vorwurf der Kinderpornografie sinnvoll?
Für Beschuldigte stellt sich nach Bekanntwerden eines solchen Vorwurfs häufig die Frage, ob die Durchführung einer Therapie sinnvoll ist. Ein pauschales Ja oder Nein gibt es hier nicht. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall und die konkreten Umstände der zur Last gelegten Tat an.
Zentral ist die Frage, ob dem Vorwurf tatsächlich ein problematisches Verhalten oder entsprechende Neigungen zugrunde liegen – oder ob die Ermittlungsbehörden von einer falschen Annahme ausgehen. Es gibt Fälle, in denen Betroffene ohne eigenes aktives oder bewusstes Zutun in den Besitz kinderpornografischer Inhalte gelangen. Liegt kein Besitzwille vor, ist in der Regel von einer Einstellung des Verfahrens auszugehen. In solchen Konstellationen ist eine Therapie weder sinnvoll noch erforderlich.
Beruht die Tat dagegen auf einem problematischen Verhalten, kann es sinnvoll sein, dieses sowie die zugrunde liegenden Ursachen therapeutisch aufzuarbeiten. In Betracht kommen verschiedene Therapieformen, etwa Psychotherapie, Sexualtherapie, Gruppentherapie oder spezialisierte Präventionsprogramme. Aufgrund der oft langen Wartezeiten sollte frühzeitig Kontakt aufgenommen werden. Neben Psychologen können auch spezialisierte Beratungsstellen geeignete Anlaufpunkte sein.
Für die Frage, ob eine Therapie sinnvoll ist, sind letztlich zwei Perspektiven relevant: Zum einen muss geprüft werden, ob sie dem Beschuldigten persönlich hilft und langfristig stabilisiert. Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine begonnene Therapie sich positiv auf das Strafverfahren oder das zu erwartende Urteil auswirken kann.
Welchen Nutzen hat eine Therapie für Beschuldigte?
Wenn das Verhalten, das zum Tatvorwurf geführt hat, auf einem psychischen Problem beruht, kann es sinnvoll sein, die Ursachen dieser Verhaltensweisen aufzuarbeiten und die damit verbundenen Konflikte mit therapeutischer Unterstützung zu bewältigen. In vielen Fällen lässt sich dadurch die Rückfallgefahr deutlich reduzieren.
Innerhalb der Therapie setzen sich Betroffene intensiv mit ihrem Verhalten, möglichen Auslösern und insbesondere den Auswirkungen auf andere Menschen auseinander. Auf dieser Grundlage können Strategien entwickelt werden, um derartige Verstöße künftig zu vermeiden.
Wichtig ist zudem, dass der ausgewählte Therapeut auf die Aufarbeitung strafrechtlicher Delinquenz bzw. sexueller Devianz spezialisiert ist oder zumindest entsprechende Erfahrung in diesem Bereich besitzt.
Wie wirkt sich eine Therapie auf das Strafverfahren aus?
Therapie als Signal von Einsicht und Veränderungsbereitschaft
Die ernsthafte Inanspruchnahme einer entsprechenden Therapie kann dem Gericht zeigen, dass der Beschuldigte bereit ist, sein Verhalten zu reflektieren und aktiv daran zu arbeiten, vergleichbare Taten künftig zu vermeiden. Dieses Engagement sollte aus eigener Motivation erfolgen und nicht lediglich Teil einer taktischen Vorgehensweise im Strafverfahren sein. Die Teilnahme an einer Therapie kann ein wichtiges Indiz echter Einsicht sein und somit die Sozialprognose verbessern – ein zentraler Faktor bei der Strafzumessung.
Um die Ernsthaftigkeit zu belegen, sollten vor Beginn der Hauptverhandlung bereits mehrere Therapiesitzungen dokumentiert werden können. Zusätzlich ist es sinnvoll, aussagekräftige Bescheinigungen des Therapeuten vorzulegen. Ergibt dessen Einschätzung, dass eine echte Veränderungsbereitschaft besteht und künftig keine weiteren Verstöße zu erwarten sind, kann dies im Strafverfahren erhebliches Gewicht haben. Wichtig ist jedoch, dass der Therapeut Erfahrung in der Aufarbeitung strafrechtlicher Delinquenz besitzt und in der Lage ist, gerichtsverwertbare Berichte zu erstellen.
Mögliche Auswirkungen auf Verfahrensverlauf und Strafmaß
Mitunter zieht das Gericht selbst in Erwägung, die Teilnahme an einer Therapie als Auflage vorzuschlagen. Wenn der Beschuldigte dann bereits eigenständig mit einer Therapie begonnen hat, kann dies die außergerichtliche Erledigung des Verfahrens in bestimmten Fällen begünstigen.
Die therapeutische Aufarbeitung kann zudem belegen, dass der Beschuldigte Verantwortung übernimmt. Dies kann – insbesondere bei ansonsten positiver Sozialprognose – zu einem milderen Strafmaß führen. In einigen Fällen ist sogar eine Verfahrenseinstellung möglich, insbesondere wenn frühzeitig eine geeignete Therapie wahrgenommen wurde. Denkbar ist auch eine Beendigung des Verfahrens durch Strafbefehl, was den Vorteil hat, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet.
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn eine verminderte Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB im Raum steht oder die Anordnung einer Maßregel (z. B. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB) droht, kann zusätzlich ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erforderlich sein.
Wie kann ein Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren helfen?
Von einem Ermittlungsverfahren erfährt der Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung oder – in diesen Fällen sogar häufiger – im Rahmen einer Hausdurchsuchung.
Sobald Sie Kenntnis vom Ermittlungsverfahren erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und darauf basierend eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Wenn in Ihrem konkreten Fall die Aufnahme einer Therapie sinnvoll sein könnte, wird der Anwalt Sie auch hierzu umfassend beraten.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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