Lohnt sich eine Selbstanzeige wegen Kinderpornografie?
Immer wieder erwägen Personen bei Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie den Ermittlungsbehörden zuvorzukommen und Selbstanzeige zu erstatten, um strafmildernde Umstände herbeizuführen.
Grundsätzlich gibt es bei Kinderpornografie kein Straffreiheitsprivileg durch eine Selbstanzeige. Deshalb sollte dieser Schritt, der zahlreiche Gefahren birgt, gut abgewogen werden.
Ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sollten Sie keine Selbstanzeige tätigen. Diese Maßnahme birgt Risiken und sollte zuvor gut durchdacht, geplant und professionell umgesetzt werden.
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- Was ist eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie?
- Vorteile einer Selbstanzeige – Wann kann sie helfen?
- Risiken und Nachteile einer Selbstanzeige
- Wie funktioniert eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie?
- Warum eine Selbstanzeige niemals ohne Anwalt erfolgen sollte
- Hilfe vom Anwalt bei einer Selbstanzeige wegen Kinderpornografie
Was ist eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie?
Eine Selbstanzeige bedeutet, dass eine Person von sich aus bei den Strafverfolgungsbehörden angibt, eine Straftat begangen zu haben. Im Kontext von Kinderpornografie kann dies bedeuten, dass eine Person zugibt, im Besitz oder der Verbreitung entsprechenden Materials gewesen zu sein.
Dabei muss klargestellt werden, dass es im Strafrecht – anders als im Steuerrecht – kein generelles "Straffreiheitsprivileg" für Selbstanzeigen gibt. Das heißt, wer sich selbst wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie anzeigt, kann nicht erwarten, automatisch straffrei auszugehen. Dennoch kann eine Selbstanzeige in bestimmten Fällen Einfluss auf das Verfahren und die Strafzumessung haben.
Vorteile einer Selbstanzeige – Wann kann sie helfen?
Unter Umständen kann eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie eine sinnvolle Strategie sein. Insbesondere dann, wenn eine Entdeckung durch die Behörden wahrscheinlich oder unvermeidlich ist.
Mögliche Vorteile einer Selbstanzeige bei Kinderpornografie im Überblick:
- Frühzeitige Kooperation mit den Ermittlungsbehörden: Wer sich selbst anzeigt, bevor die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt, kann zeigen, dass er Verantwortung übernimmt. Dies kann sich strafmildernd auswirken.
- Geringere Strafe: In manchen Fällen kann eine Selbstanzeige die Strafe reduzieren. Ein Geständnis kann als kooperatives Verhalten gewertet werden und zur Bewährung oder zu einer milderen Geldstrafe führen.
- Vermeidung von Hausdurchsuchungen: Wer sich frühzeitig meldet, kann unter Umständen eine unangenehme Hausdurchsuchung vermeiden oder diese auf ein Minimum reduzieren.
- Besseres Verhandlungsumfeld für die Verteidigung: Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch die richtige Strategie bessere Bedingungen mit der Staatsanwaltschaft verhandeln.
Risiken und Nachteile einer Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist jedoch nicht ohne Risiken und kann unter bestimmten Umständen sogar nachteilig sein. Zu den potenziellen Problemen gehören:
- Kein automatischer Straferlass: Anders als bei Steuerdelikten führt eine Selbstanzeige nicht automatisch zu einer Straffreiheit.
- Selbstbelastung: Wer eine Selbstanzeige stellt, liefert der Staatsanwaltschaft alle erforderlichen Beweise zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
- Falsche Formulierung kann schaden: Ohne eine juristisch fundierte Beratung kann eine Selbstanzeige ungünstig formuliert sein und mehr Schaden als Nutzen anrichten.
- Keine Garantie für eine mildere Strafe: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass eine Selbstanzeige zwingend die Strafe reduziert oder zu einem milderen Ausgang führt.
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Wie funktioniert eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie?
Eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet und korrekt durchgeführt werden. Der optimale Ablauf sieht wie folgt aus:
- Rechtsanwalt kontaktieren: Bevor eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen wird, sollten Sie Ihr Vorhaben unbedingt mit einem erfahrenen Anwalt absprechen. Beim Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie stehen langjährige Haftstrafen im Raum. Ohne fachkundige Beratung kann eine Selbstanzeige erhebliche Nachteile mit sich bringen.
- Sachlage analysieren: Der Anwalt prüft die Beweise, die rechtliche Lage und das Risiko einer bevorstehenden Entdeckung.
- Strategie entwickeln: Je nach Situation kann es sinnvoller sein, sich nicht selbst anzuzeigen, sondern auf eine andere Verteidigungsstrategie zu setzen. Falls es dennoch zielführend ist, sollte vorab eine Strategie entwickelt werden, bei welcher die anschließende Verteidigung durchdacht wird.
- Formulierung der Selbstanzeige: Falls eine Selbstanzeige sinnvoll erscheint, muss sie präzise und juristisch korrekt formuliert sein. Ansonsten gehen Sie das Risiko ein, sich weiter unnötig zu belasten. Die Selbstanzeige sollte schriftlich und nicht mündlich stattfinden, um der Gefahr einer undurchdachten Aussage zu entgehen.
- Einreichung bei der zuständigen Behörde: In der Regel erfolgt die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
- Abwarten der Reaktion: Die Behörden prüfen die Angaben und entscheiden, ob und wie ein Verfahren geführt wird.
- Weitere Verteidigung: In der Regel wird anschließend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und danach kommt es zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Wenn keine Einstellung des Strafverfahrens und kein Strafbefehl erwirkt wird, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. In all diesen Instanzen benötigt man eine starke Strafverteidigung.
Warum eine Selbstanzeige niemals ohne Anwalt erfolgen sollte
Ohne vorherige Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt sollten Sie keine Selbstanzeige durchführen – gerade nicht bei schwerwiegenden Delikten im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Die Risiken einer falschen oder unbedachten Aussage sind erheblich. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann die Sachlage richtig einschätzen und eine individuelle Strategie entwickeln.
Nicht immer ist die Selbstanzeige der beste Weg. In manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, auf eine andere Verteidigungsstrategie zu setzen, um straffreie oder strafmildernde Umstände zu erzeugen.
Selbst wenn Sie die Tat vollumfänglich einräumen wollen, um zum Beispiel Ihr Gewissen zu bereinigen, sollten Sie dies nicht ohne erfahrenen Anwalt tun. Auch nach einer Selbstanzeige wegen Kinderpornografie können unangenehme Ermittlungsmethoden folgen, wie etwa die Beschlagnahme von Computer, Smartphone und Datenträger bei einer Hausdurchsuchung. Nach einer vorherigen professionellen Beratung kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und können das Ausmaß einer Selbstanzeige besser einschätzen.
Hilfe vom Anwalt bei einer Selbstanzeige wegen Kinderpornografie
Eine Selbstanzeige bei Kinderpornografie kann eine Strategie sein, um strafmildernde Umstände zu erreichen – birgt aber erhebliche Risiken. Wer diesen Schritt in Erwägung zieht, sollte unter keinen Umständen ohne die Beratung eines spezialisierten Strafverteidigers handeln. Ein erfahrener Anwalt kann die beste Vorgehensweise empfehlen und sicherstellen, dass keine unbedachten Fehler begangen werden, welche die Situation verschlimmern könnten.
Gerne beraten wir Sie umfangreich zu Ihren Möglichkeiten. Als eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit bundesweiter und langjähriger Erfahrung bei Kinderpornografie und Jugendpornografie stehen wir an Ihrer Seite.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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