Anwalt für Strafrecht in Stuttgart
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Strafrecht. Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten spezialisiert.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Nur mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben Sie eine Chance bei Justiz und Gericht.
Wir bieten Ihnen Beratung durch eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht.
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Nelo Schmidt4 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Beratung! Die Kanzlei Dr. Brauer hat mir meinen rechtlichen Fall im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs hervorragend und verständlich erklärt. Die Schilderung der Optionen war absolut ausreichend und sehr professionell. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt!Gepostet auf Google![]()
Anna Zapanova31 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich möchte mich herzlich bei der Kanzlei für die schnelle und professionelle Rückmeldung bedanken. Meine Anfrage wurde sehr rasch bearbeitet, und meine Situation wurde mir kompetent, verständlich und ausführlich erklärt. Dank der freundlichen und fachkundigen Beratung konnte ich meine Situation viel besser verstehen und wusste, welche nächsten Schritte für mich sinnvoll sind. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, die kompetente Beratung und den freundlichen Umgang. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Bianca Frank37 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer hat mich wunderbar und sehr kompetent am Telefon beraten. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und auch meine Rückfragen beantwortet. Ich war sehr angenehm überrascht, ein kostenloses Erstgespräch so umfangreich und kompetent zu bekommen. Vielen Dank.Gepostet auf Google![]()
Richard Nocke40 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnelle und kompetente Beratung zur ersten Einschätzung. In meinem Fall konnte damit schon geholfen werden. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Roman Solomakhov68 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde von Herrn Dr. Mayer in einer für mich sehr belastenden und komplexen Angelegenheit vertreten. Seine juristische Arbeit war äußerst gründlich, überzeugend und strategisch klar – und führte letztlich zu einem sehr guten Ergebnis. Ich bin für die professionelle und erfolgreiche Vertretung sehr dankbar und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Panagiotis Papapanagis75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetenter und akkurater Rechtsbeistand. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Die Recherche, die Beweisführung und die Argumentation einmalig. Ich bedanke mich und empfehle jedem diese Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Mayer persönlich. Die Kontaktaufnahme ging sehr schnell und ich wurde im ersten Gespräch sehr ausführlich beraten. Falls ich wieder eine Rechtsberatung benötige ist dies meine erste AdresseGepostet auf Google![]()
Simone Wiedow79 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr ausführliche und vorallem neutrale Auskunft. Durchaus erwähnenswert ist die schnelle und freundliche Kontaktaufnahme. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Григорий Боус109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer ist ein super kompetenter und sehr fachkundiger Anwalt. Er hat mich professionell, klar und verständlich beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Salvo Toto109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte bisher nur das erste Gespräch, bin aber sehr positiv überrascht. Der Anwalt hat sich viel Zeit genommen und mir alles verständlich erklärt. Ich habe mich direkt gut beraten und ernst genommen gefühlt. Insgesamt ein sehr professioneller erster Eindruck, ich bin mit dem Gespräch sehr zufrieden.Gepostet auf Google![]()
Danje Schivas116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Telefonische Beratung absolut Empfehlenswert Top Kanzlei Danke für Ihre Unterstützung.
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder haben eine Vorladung bekommen? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert bei ihren rechtlichen Schwierigkeiten.
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Als Beschuldigter sind Sie ohne rechtlicher Hilfe den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen und bringen Delikte schnell zur Anklage. Daher ist ein Strafrechtsanwalt dringend erforderlich, um die Kräfteverhältnisse wieder herzustellen und Ihre Rechte als Beschuldigter zu wahren.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch die Verteidigung unserer Kanzlei ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt.
Als Anwälte für Strafrecht bieten wir für unsere Mandate erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Stuttgart und Baden-Württemberg. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
Erstkontakt
Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Mattis Mayer ist auf strafrechtliche Verfahren fspezialisiert und übernimmt Ihre Vertretung vor den Behörden in Stuttgart und Baden-Württemberg. Das Ziel dabei ist immer die Einstellung des Verfahrens. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann ist die Tätigkeit darauf gerichtet, die Strafe bei einem Urteil so gering wie möglich zu halten.
Mattis Mayer verfügt über umfangreiche Fachexpertise in allen strafrechtlichen Bereichen vom Drogenstrafrecht über Sexualstrafrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
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Nelo Schmidt4 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Anna Zapanova31 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich möchte mich herzlich bei der Kanzlei für die schnelle und professionelle Rückmeldung bedanken. Meine Anfrage wurde sehr rasch bearbeitet, und meine Situation wurde mir kompetent, verständlich und ausführlich erklärt. Dank der freundlichen und fachkundigen Beratung konnte ich meine Situation viel besser verstehen und wusste, welche nächsten Schritte für mich sinnvoll sind. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, die kompetente Beratung und den freundlichen Umgang. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Bianca Frank37 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer hat mich wunderbar und sehr kompetent am Telefon beraten. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und auch meine Rückfragen beantwortet. Ich war sehr angenehm überrascht, ein kostenloses Erstgespräch so umfangreich und kompetent zu bekommen. Vielen Dank.Gepostet auf Google![]()
Richard Nocke40 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnelle und kompetente Beratung zur ersten Einschätzung. In meinem Fall konnte damit schon geholfen werden. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Roman Solomakhov68 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde von Herrn Dr. Mayer in einer für mich sehr belastenden und komplexen Angelegenheit vertreten. Seine juristische Arbeit war äußerst gründlich, überzeugend und strategisch klar – und führte letztlich zu einem sehr guten Ergebnis. Ich bin für die professionelle und erfolgreiche Vertretung sehr dankbar und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Panagiotis Papapanagis75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetenter und akkurater Rechtsbeistand. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Die Recherche, die Beweisführung und die Argumentation einmalig. Ich bedanke mich und empfehle jedem diese Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Mayer persönlich. Die Kontaktaufnahme ging sehr schnell und ich wurde im ersten Gespräch sehr ausführlich beraten. Falls ich wieder eine Rechtsberatung benötige ist dies meine erste AdresseGepostet auf Google![]()
Simone Wiedow79 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr ausführliche und vorallem neutrale Auskunft. Durchaus erwähnenswert ist die schnelle und freundliche Kontaktaufnahme. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Григорий Боус109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer ist ein super kompetenter und sehr fachkundiger Anwalt. Er hat mich professionell, klar und verständlich beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Salvo Toto109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte bisher nur das erste Gespräch, bin aber sehr positiv überrascht. Der Anwalt hat sich viel Zeit genommen und mir alles verständlich erklärt. Ich habe mich direkt gut beraten und ernst genommen gefühlt. Insgesamt ein sehr professioneller erster Eindruck, ich bin mit dem Gespräch sehr zufrieden.Gepostet auf Google![]()
Danje Schivas116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Telefonische Beratung absolut Empfehlenswert Top Kanzlei Danke für Ihre Unterstützung.
Eine Auswahl anonymisierter Verfahren, die wir für unsere Mandanten in der Region um Stuttgart erfolgreich abgeschlossen haben.
Sexualstrafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Der Tatbestand zählt zu den schwerwiegenden Vorwürfen des Sexualstrafrechts. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift herausgearbeitet, dass die vorliegenden Ermittlungsergebnisse den Vorwurf nicht tragen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
BtMG und Drogenstrafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Vorgeworfen wurde ihm der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht Stellung genommen und die Tragfähigkeit des Tatvorwurfs hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Kinderpornografie · Amtsgericht · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB. Der Vorwurf wurde angeklagt, das Hauptverfahren eröffnet und es kam zur Hauptverhandlung.
Ergebnis
Durch die Verteidigung in der Hauptverhandlung konnte doch noch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen nach § 153a StPO erreicht werden. Zu einem Schuldspruch und zu einer Strafe ist es nicht gekommen, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens waren bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sowie Handeltreiben mit Cannabis und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 34 KCanG und §§ 29, 29a BtMG. Für das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor.
Ergebnis
Wir haben die Umstände der Tat und die persönliche Entwicklung unseres Mandanten herausgearbeitet. Das Gericht nahm für das bewaffnete Handeltreiben ausdrücklich einen minder schweren Fall an und legte den milderen Strafrahmen zugrunde. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unserem Mandanten blieb die Haft damit erspart.
Sexualstrafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Die zugelassene Anklage warf unserer Mandantschaft Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB, Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB und vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB vor. Für die angeklagte Qualifikation der Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor.
Ergebnis
In der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht haben wir die Belastungsangaben im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht sprach unsere Mandantschaft aus tatsächlichen Gründen von sämtlichen Vorwürfen frei, weil sich die Tatbegehung nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen ließ. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Das Urteil ist rechtskräftig.
Strafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich an einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung beteiligt zu haben. Maßgeblich waren § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 223 Abs. 1 StGB und § 185 StGB, jeweils in Verbindung mit § 25 Abs. 2 StGB und § 52 StGB. Die gefährliche Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt und insbesondere die Frage einer Tatbeteiligung unseres Mandanten kritisch beleuchtet. Das Amtsgericht sprach unseren Mandanten von dem Vorwurf frei. Die Kostenentscheidung erging zu seinen Gunsten.
Jugendstrafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde zur Last gelegt, sich an einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB beteiligt zu haben. Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Grundlage des Vorwurfs waren Zeugenaussagen, Chatverläufe und Lichtbilder.
Ergebnis
Wir haben die Beweismittel in einer umfangreichen Beweisaufnahme im Einzelnen hinterfragt und konnten aufzeigen, dass sich eine Beteiligung unseres Mandanten daraus nicht ergibt. Das Amtsgericht sah eine Beteiligung an den vorgeworfenen Taten nicht als erwiesen an und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Jugendstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung vorgeworfen. Der Vorwurf stützte sich auf §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 223 Abs. 1, 185, 194, 25 Abs. 2, 52 StGB. Hintergrund war eine nächtliche Auseinandersetzung im Rahmen einer privaten Feier. Die Strafandrohung für gefährliche Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage zur Beteiligung unseres Mandanten in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Eine mittäterschaftliche Beteiligung ließ sich nicht feststellen. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Seine notwendigen Auslagen werden ihm erstattet.
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten erging zunächst ein Strafbefehl wegen Betrugs in mehreren Fällen nach § 263 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 53 StGB. Ihm wurde vorgeworfen, unter unbefugter Verwendung von Personen- und Kontodaten Dritter Waren bestellt und an seine eigene Anschrift geliefert bekommen zu haben. Betrug ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Ergebnis
Nach Akteneinsicht haben wir dargelegt, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der Auslieferungen an einem anderen Ort aufhielt und die Unterschrift auf einem Lieferschein nicht von ihm stammte. Ferner konnten wir aufzeigen, dass an seine Anschrift auch zu Zeiten seiner Abwesenheit bestellt wurde. Das Amtsgericht sah die Taten als nicht erwiesen an und sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen in allen Anklagepunkten frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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