Als Beschuldigter sind Sie ohne rechtlicher Hilfe den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen und bringen Delikte schnell zur Anklage. Daher ist ein Strafrechtsanwalt dringend erforderlich, um die Kräfteverhältnisse wieder herzustellen und Ihre Rechte als Beschuldigter zu wahren.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch die Verteidigung unserer Kanzlei ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt.
Als Anwälte für Strafrecht bieten wir für unsere Mandate erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Stuttgart und Baden-Württemberg. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.