Anwalt für Strafrecht in München
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht. Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten spezialisiert.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Nur mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben Sie eine Chance bei der Justiz.
Wir bieten Ihnen Beratung durch eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht.
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Marcel Wessolly75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich musste leider nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 erstmals einen Anwalt in Anspruch nehmen. Da ich zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte ich keinerlei Erfahrung mit Strafverfahren. Herr Bass hat von Anfang an alles übernommen und sich um sämtliche rechtlichen Angelegenheiten im Hintergrund gekümmert, sodass ich mich um nichts kümmern musste. Nach fast drei Jahren wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ich habe mich jederzeit gut vertreten gefühlt und kann Herrn Bass für seine kompetente und engagierte Arbeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Und weiterhin, viel Erfolg an sie Herr Bass.Gepostet auf Google![]()
Sven76 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr Beismann hat sich ausgiebig Zeit genommen in einem Erstgespräch sich den Sachverhalt anzuhören und konnte sehr sachkundig Auskunft erteilen. Ich kann hier nur eine klare Weiterempfehlung aussprechen.Gepostet auf Google![]()
Fred85 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann hat mich jederzeit kompetent, engagiert und zuverlässig vertreten. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Max Allmang100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann macht sehr gute Arbeit und schnell . Ich würde immer wieder dort hin gehen . Nur weiterzuempfehlen! Im kompletten sehr zufrieden !Gepostet auf Google![]()
xcora xv100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte Herr Beismann als Anwalt, ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit und seinen erzielten Ergebnissen. Ich kann ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Kommunikation lief auch reibungslos!Gepostet auf Google![]()
Mario Pano100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundliche und kompetente Erstberatung ohne Zeitdruck. Danke.Gepostet auf Google![]()
Hassar Maged103 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Der beste anwaltGepostet auf Google![]()
Stephan Penke108 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente Beratung durch RA Beismann. Schnelle digitale Kommunikation und immer zeitnahe Antworten. Sehr zu empfehlen. Auch Abrechnung und Abwicklung mit der Versicherung war extrem schnellGepostet auf Google![]()
Sebastian S113 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Fünf Sterne sind hier eigentlich zu wenig. Herr Beismann konnte mein Anliegen schnell und professionell abwickeln. Die Kommunikation lief einwandfrei und ich habe mich in jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich kann Herrn Beismann wärmstens weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals für Ihre super Arbeit!Gepostet auf Google![]()
Lukas Schwimmbeck116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Beratung & sehr ehrliches und offene Kommunikation!
Sie werden einer Straftat beschuldigt? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht ist bei einem Strafverfahren dringend erforderlich bei allen Delikten egal ob Körperverletzung oder Verstoß gegen das BtMG. Als Beschuldigter sind Sie ohne entsprechende Hilfe den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen. Durch die Hilfe eines Strafrechtsanwalts werden die Kräfteverhältnisse wieder hergestellt und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt. Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei einer Beschuldigung, Vorladung, Hausdurchsuchung oder gar Verhaftung und versucht, für Sie das bestmögliche Urteil zu erreichen.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch unsere Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt.Ein Strafbefehl ist besser als eine Freiheitsstrafe. Zur Tätigkeit unserer Kanzlei zählt auch die Vertretung bei Berufung oder Revision vor Gericht.
Als Anwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen eine erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in München und Oberbayern. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
Erstkontakt
Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Olaf Beismann ist auf strafrechtliche Verfahren fokussiert und übernimmt Ihre Vertretung vor den Behörden in München und Oberbayern. Das Ziel dabei ist immer die Einstellung des Verfahrens. Wenn das nicht möglich ist, dann liegt das Augenmerk darauf, Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten.
Olaf Beismann wird die Ermittlungsakte Ihres Falls genau prüfen und die Indizien, Beweise und Zeugen genau unter Augenschein nehmen.
Olaf Beismann verfügt darüber hinaus als Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht über zivilrechtliche Expertise und legt wert auf einen guten Austausch zwischen Mandant und Verteidiger.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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Marcel Wessolly75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich musste leider nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 erstmals einen Anwalt in Anspruch nehmen. Da ich zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte ich keinerlei Erfahrung mit Strafverfahren. Herr Bass hat von Anfang an alles übernommen und sich um sämtliche rechtlichen Angelegenheiten im Hintergrund gekümmert, sodass ich mich um nichts kümmern musste. Nach fast drei Jahren wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ich habe mich jederzeit gut vertreten gefühlt und kann Herrn Bass für seine kompetente und engagierte Arbeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Und weiterhin, viel Erfolg an sie Herr Bass.Gepostet auf Google![]()
Sven76 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr Beismann hat sich ausgiebig Zeit genommen in einem Erstgespräch sich den Sachverhalt anzuhören und konnte sehr sachkundig Auskunft erteilen. Ich kann hier nur eine klare Weiterempfehlung aussprechen.Gepostet auf Google![]()
Fred85 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann hat mich jederzeit kompetent, engagiert und zuverlässig vertreten. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Max Allmang100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann macht sehr gute Arbeit und schnell . Ich würde immer wieder dort hin gehen . Nur weiterzuempfehlen! Im kompletten sehr zufrieden !Gepostet auf Google![]()
xcora xv100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte Herr Beismann als Anwalt, ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit und seinen erzielten Ergebnissen. Ich kann ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Kommunikation lief auch reibungslos!Gepostet auf Google![]()
Mario Pano100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundliche und kompetente Erstberatung ohne Zeitdruck. Danke.Gepostet auf Google![]()
Hassar Maged103 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Stephan Penke108 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente Beratung durch RA Beismann. Schnelle digitale Kommunikation und immer zeitnahe Antworten. Sehr zu empfehlen. Auch Abrechnung und Abwicklung mit der Versicherung war extrem schnellGepostet auf Google![]()
Sebastian S113 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Fünf Sterne sind hier eigentlich zu wenig. Herr Beismann konnte mein Anliegen schnell und professionell abwickeln. Die Kommunikation lief einwandfrei und ich habe mich in jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich kann Herrn Beismann wärmstens weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals für Ihre super Arbeit!Gepostet auf Google![]()
Lukas Schwimmbeck116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Beratung & sehr ehrliches und offene Kommunikation!
Eine Auswahl anonymisierter Verfahren, die wir für unsere Mandanten in der Region um München erfolgreich abgeschlossen haben.
Politisches Strafrecht · Generalstaatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Belohnung und Billigung von Straftaten nach § 140 StGB ermittelt. Die Polizei hatte den Vorgang zunächst auch unter dem Gesichtspunkt der Volksverhetzung nach § 130 StGB geführt. Eine Anklage wurde nicht erhoben.
Ergebnis
Wir haben aufgezeigt, dass die beanstandete Äußerung den Tatbestand nicht erfüllt. Die Ermittlungsbehörde hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten bestand der Verdacht der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift die wirtschaftlichen Hintergründe der beanstandeten Zahlungen dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Cannabis-Strafrecht · Amtsgericht · 2025
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten vor, unerlaubt mit Cannabis Handel getrieben und durch dieselbe Handlung eine über der zulässigen Grenze liegende Menge Cannabis außerhalb seines Wohnsitzes besessen zu haben. Zugrunde gelegt wurden § 34 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und Nr. 4 KCanG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 KCanG sowie § 52 StGB. Anlass war eine polizeiliche Kontrolle, bei der Cannabis in einem Fahrzeug sowie Bargeld aufgefunden wurden. Beantragt war zusätzlich die Einziehung von Wertersatz nach §§ 73, 73c StGB.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage, insbesondere die Zuordnung der aufgefundenen Gegenstände, in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Einziehung des sichergestellten Bargelds wurde nicht angeordnet. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen unseres Mandanten wurden der Staatskasse auferlegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urkundenfälschung · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB zur Last gelegt. Die Einzelheiten des Vorwurfs ergeben sich nur mittelbar aus dem Urteil, da die Entscheidung abgekürzt erging. § 267 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben die rechtliche Bewertung des Vorwurfs hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus rechtlichen Gründen freigesprochen, weil das vorgeworfene Verhalten nach der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage nicht strafbar war. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2021
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last (§ 29a BtMG). Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage zum Betäubungsmittelvorwurf in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten davon aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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