Anwalt für Strafrecht in Köln
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Strafrecht. Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten spezialisiert.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder Sie eine Vorladung bekommen haben, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Wir bieten Ihnen Beratung durch eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht in Köln.
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Marko Kösters1 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr netter Kontakt. Hat mir bei meiner Entscheidung weitergeholfen!Gepostet auf Google![]()
Diego Legos11 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin Herrn Rechtsanwalt Mayer und dem gesamten Team von Dr. Brauer Rechtsanwälte von Herzen sehr dankbar. Vom ersten Kontakt an habe ich mich bestens aufgehoben, ernst genommen und kompetent beraten gefühlt. Herr Mayer ist äußerst professionell, zuverlässig und schnell. Er hat sich sehr engagiert um meinen Fall gekümmert, alles verständlich und geduldig erklärt und mich während des gesamten Verfahrens immer auf dem Laufenden gehalten. Gerade in einer schwierigen und belastenden Situation war es für mich sehr beruhigend zu wissen, mit Herrn Rechtsanwalt Mayer einen so erfahrenen, engagierten und vertrauenswürdigen Anwalt an meiner Seite zu haben. Dank seiner hervorragenden Arbeit wurde das Verfahren eingestellt. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Mayer und die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte von Herzen uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen, vielen Dank für die großartige Unterstützung – ihr seid die Besten!Gepostet auf Google![]()
Britta Otten32 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kann ich nur weiter empfehlen, sehr nett und hilfsbereit. Habe sie kurz angeschrieben und direkt am nächsten Tag bekam ich eine Nachricht zurück!!! Würde mich jederzeit wieder an Sie wenden Vielen Dank nochmalsGepostet auf Google![]()
Peter Schmidt68 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr zu empfehlen! Habe super schnell einen Telefontermin bei Herrn RA Neumann bekommen. Er hat mich sehr kompetent und freundlich beraten. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Susi Sorglos136 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mehr als fünf Sterne auf jeden Fall!!! Sehr zu empfehlen diese Rechtsanwaltskanzlei!!! Kompetent, zuverlässig, schnell, sehr freundlich und erfolgreich! Was auf der Webseite versprochen wird, wird gehalten. Sollte jemand in Schwierigkeiten sein, dann unbedingt hier anrufen! Hier wird geholfen!!!Gepostet auf Google![]()
Martin Wulhorst317 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnell, sehr kompetent, gut erreichbar, freundlich noch dazu!!
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Ein kompetenter Anwalt im Fachgebiet Strafrecht macht den Unterschied. Als Beschuldigter sind Sie ohne entsprechende Hilfe den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen und bringen ein Delikt schnell zur Anklage. Durch die Hilfe eines Strafrechtsanwalts werden die Kräfteverhältnisse wieder hergestellt und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Verlassen Sie sich nicht auf einen Pflichtverteidiger. Hat die Polizei keine Beweise, ist oftmals nur ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft erforderlich, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch unsere Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt. Ein Strafbefehl ist besser als eine Freiheitsstrafe
Als Anwälte für Strafrecht vertreten wie Ihre Interessen vor dem Gesetz durch erstklassige Verteidigung, umfassenden Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Köln & das Gebiet NRW. Besonders komplexe Kenntnisse verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
Erstkontakt
Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Dr. Matthias Brauer LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Köln. Das Ziel dabei ist immer die Einstellung des Verfahrens ohne Urteil vor einem Gericht. Wenn das bei einem Vorwurf nicht möglich ist, dann liegt das Augenmerk darauf, Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten und eventuelle auf einen Strafbefehl zu reduzieren.
Wenn Dr. Matthias Brauer für Sie tätig wird, prüft er den Fall ganz genau und wird alle Indizien, Beweise und Zeugen genau unter die Lupe nehmen. Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision vor einem Landgericht.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
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Marko Kösters1 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Diego Legos11 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin Herrn Rechtsanwalt Mayer und dem gesamten Team von Dr. Brauer Rechtsanwälte von Herzen sehr dankbar. Vom ersten Kontakt an habe ich mich bestens aufgehoben, ernst genommen und kompetent beraten gefühlt. Herr Mayer ist äußerst professionell, zuverlässig und schnell. Er hat sich sehr engagiert um meinen Fall gekümmert, alles verständlich und geduldig erklärt und mich während des gesamten Verfahrens immer auf dem Laufenden gehalten. Gerade in einer schwierigen und belastenden Situation war es für mich sehr beruhigend zu wissen, mit Herrn Rechtsanwalt Mayer einen so erfahrenen, engagierten und vertrauenswürdigen Anwalt an meiner Seite zu haben. Dank seiner hervorragenden Arbeit wurde das Verfahren eingestellt. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Mayer und die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte von Herzen uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen, vielen Dank für die großartige Unterstützung – ihr seid die Besten!Gepostet auf Google![]()
Britta Otten32 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kann ich nur weiter empfehlen, sehr nett und hilfsbereit. Habe sie kurz angeschrieben und direkt am nächsten Tag bekam ich eine Nachricht zurück!!! Würde mich jederzeit wieder an Sie wenden Vielen Dank nochmalsGepostet auf Google![]()
Peter Schmidt68 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr zu empfehlen! Habe super schnell einen Telefontermin bei Herrn RA Neumann bekommen. Er hat mich sehr kompetent und freundlich beraten. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Susi Sorglos136 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mehr als fünf Sterne auf jeden Fall!!! Sehr zu empfehlen diese Rechtsanwaltskanzlei!!! Kompetent, zuverlässig, schnell, sehr freundlich und erfolgreich! Was auf der Webseite versprochen wird, wird gehalten. Sollte jemand in Schwierigkeiten sein, dann unbedingt hier anrufen! Hier wird geholfen!!!Gepostet auf Google![]()
Martin Wulhorst317 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnell, sehr kompetent, gut erreichbar, freundlich noch dazu!!
Eine Auswahl anonymisierter Verfahren, die wir für unsere Mandanten in der Region um Köln erfolgreich abgeschlossen haben.
Jugendpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ermittelt, insbesondere wegen Verbreitung nach § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB. Grundlage war ein Durchsuchungsbeschluss.
Ergebnis
Wir haben die Auswertung der sichergestellten Geräte und die Tragfähigkeit des Verdachts hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das sichergestellte Mobiltelefon wird an unseren Mandanten herausgegeben.
Politisches Strafrecht · Amtsgericht · 2025
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten zur Last, in mehreren Fällen den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB verwirklicht zu haben. Gegenstand waren öffentlich einsehbare Kommentare und Bildbeiträge zu politischen Ereignissen, die als geeignet angesehen wurden, den öffentlichen Frieden zu stören und zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln. Die Strafandrohung reicht je nach Absatz bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir konnten aufzeigen, dass die Beiträge auch als politische Kritik zu verstehen sind und sich im Rahmen der Meinungsfreiheit halten. Das Amtsgericht stellte fest, dass die Äußerungen und Bildbeiträge den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllen, und stützte sich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit im Rahmen politischer Willensbildung. Unser Mandant wurde in allen angeklagten Fällen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
BtMG und Drogenstrafrecht · Landgericht · 2025
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten zur Last, gemeinschaftlich mit weiteren Personen über einen längeren Zeitraum mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Im Raum standen bandenmäßiges Handeltreiben nach § 30a BtMG sowie mehrere Einzeltaten des Handeltreibens nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG. Die Strafandrohung für bandenmäßiges Handeltreiben reicht bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, für das einfache Handeltreiben bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben die Annahme einer Bande und die Zuordnung der einzelnen Taten in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Landgericht hat unseren Mandanten vom Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens sowie von den übrigen angeklagten Fällen freigesprochen. Eine Einziehung von Taterträgen erfolgte nicht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Sexualstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten eine Vergewaltigung nach § 177 StGB zur Last. Für die Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor. Der Vorwurf stützte sich im Wesentlichen auf die Angaben der Nebenklage und mehrerer Zeugen. Weitere Beweismittel standen dem Gericht nicht zur Verfügung.
Ergebnis
Unser Mandant hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Wir haben die Angaben der Belastungsseite in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht konnte sich nach der Beweisaufnahme nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugen, dass der Vorwurf zutraf, und hielt es für nicht ausschließbar, dass das Geschehen einvernehmlich war. Es sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf, unser Mandant habe fahrlässig zugelassen, dass eine andere Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führte. Maßgeblich war § 21 Abs. 1, 2 StVG. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Der Vorwurf war zunächst im Wege eines Strafbefehls verfolgt worden.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht konnte die zur Last gelegte Tat aus tatsächlichen Gründen nicht feststellen und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
BtMG und Drogenstrafrecht · Landgericht · 2022
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Bei einer Kontrolle nach der Einreise wurde in dem Fahrzeug, in dem unser Mandant mitfuhr, eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In erster Instanz war unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ergebnis
Im Berufungsverfahren haben wir hinterfragt, ob sich das aufgefundene Betäubungsmittel unserem Mandanten zuordnen lässt. Das Landgericht hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Wirtschaftsstrafrecht · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten Subventionsbetrug nach § 264 StGB zur Last. Er soll bei der Beantragung einer staatlichen Corona-Soforthilfe wahrheitswidrig angegeben haben, vor dem maßgeblichen Stichtag keinen Liquiditätsengpass gehabt zu haben. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ergebnis
Nach Akteneinsicht haben wir dargelegt, dass der Antrag nicht von unserem Mandanten selbst, sondern von einem beauftragten steuerlichen Berater gestellt worden war und unser Mandant auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen durfte. Das Amtsgericht konnte weder ein vorsätzliches noch ein fahrlässiges Verhalten feststellen und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Verkehrsstrafrecht · Amtsgericht · 2021
Ausgangslage
Nach der Anklageschrift sollte unser Mandant vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis ein Kraftrad geführt haben (§ 21 StVG). Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf die Angaben eines Zeugen, der unseren Mandanten als Führer des Fahrzeugs gesehen haben wollte.
Ergebnis
Wir haben die Zeugenangaben in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt und herausgearbeitet, dass eine weitere Aussage die Einlassung unseres Mandanten stützte, er sei lediglich mitgefahren. Das Amtsgericht hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich der Tatvorwurf nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen ließ. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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