Anwalt für Strafrecht in Essen
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisierte Anwälte und Fachanwälte. Unsere Kanzlei in Essen konzentriert sich auf Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten.
Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, sollten Sie keine Angaben machen und umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Nur mit einem erfahrenen und durchsetzungsstarken Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben Sie vor der Justiz eine echte Chance.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht.
Man beschuldigt Sie einer Straftat oder Sie haben durch eine Vorladung vom Vorwurf erfahren? Als Betroffener brauchen Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Bei einem Strafverfahren ist ein kompetenter Anwalt für Strafrecht dringend erforderlich – bei jedem Delikt, ob Körperverletzung oder Verstoß gegen das BtMG. Ohne entsprechende Hilfe sind Sie als Beschuldigter den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft Essen ausgeliefert. Zwar gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, dennoch gehen die meisten Ermittler voreingenommen vor. Durch einen Strafrechtsanwalt wird das Kräfteverhältnis wiederhergestellt und Ihre Rechte als Beschuldigter bleiben gewahrt. Bei Beschuldigung, Vorladung, Hausdurchsuchung oder sogar Verhaftung steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite und setzt sich für das bestmögliche Urteil ein.
Gerade eine frühzeitige Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht ist zudem der Garant für Schadensbegrenzung. Ist die Beweislage dünn, genügt oft schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Einen Großteil der Verfahren unserer Mandanten bringen wir durch unsere Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung zur Einstellung. Ein Strafbefehl ist besser als eine Freiheitsstrafe. Zu unserem Tätigkeitsbereich zählt auch die Vertretung bei Berufung oder Revision vor Gericht.
Als Anwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen eine erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die konsequente Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Essen und ganz Nordrhein-Westfalen. Besondere Kernkompetenzen besitzen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Als Anwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen eine erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Essen und dem Ruhrgebiet. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
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Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Andreas Schoemaker ist Fachanwalt für Strafrecht und auf strafrechtliche Verfahren insbesondere Prozessführung und Vertretung fokussiert und übernimmt Ihre Vertretung vor den Behörden in Essen und dem Ruhrgebiet. Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens. Wenn das nicht möglich ist, dann liegt der Fokus darauf, Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten.
Rechtsanwalt Schoemaker wird die Ermittlungsakte Ihres Falls genau untersuchen und Indizien, Beweise sowie Zeugen genau unter die Lupe nehmen.
Unser Ziel ist es, Sie als Mandanten bestmöglich zu begleiten.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren! Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
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Eine Auswahl anonymisierter Verfahren, die wir für unsere Mandanten in der Region um Essen erfolgreich abgeschlossen haben.
Unerlaubtes Glücksspiel · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB ermittelt. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigerschrift dargelegt, dass eine strafbare Beteiligung nicht belegt ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Strafrecht · Landgericht · 2025
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde eine Körperverletzung nach § 223 StGB zum Nachteil einer Zeugin vorgeworfen. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Der Vorwurf stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage der Zeugin, die unseren Mandanten anhand eines ihr von der Polizei vorgelegten Lichtbildes identifiziert hatte. Weitere Tatzeugen wurden nicht ermittelt, und auch die übrigen Ermittlungen erbrachten keine belastenden Hinweise. Das Amtsgericht hatte unseren Mandanten in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ergebnis
Wir haben in der Berufung die Belastbarkeit der Wiedererkennung anhand eines einzelnen Lichtbildes hinterfragt und dargestellt, dass weitere belastende Indizien fehlten. Nach erneuter Beweisaufnahme hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Jugendstrafrecht · Amtsgericht · 2024
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vorgeworfen. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor. Bis zur Hauptverhandlung befand sich unser Mandant in Untersuchungshaft.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil die ihm zur Last gelegte Tat nicht festgestellt werden konnte. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse. Für die erlittene Untersuchungshaft wurde unserem Mandanten eine Entschädigung zugesprochen.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Der zugelassene Anklagesatz legte unserem Mandanten den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln sowie den versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln zur Last. Die Anklage stützte sich auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, namentlich auf § 29 BtMG. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Ergebnis
Nach Akteneinsicht haben wir dargelegt, dass ein zentraler Sicherstellungsbericht der Ermittlungsbehörden einem Beweisverwertungsverbot unterlag und deshalb nicht herangezogen werden durfte. Zudem ergab die sachverständige Überprüfung, dass die sichergestellte Substanz keinen Betäubungsmittelgehalt aufwies. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten in allen Anklagepunkten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Urkundenfälschung · Amtsgericht · 2022
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten vor, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht zu haben, indem er einen gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorlegte, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Gestützt wurde der Vorwurf auf den Verdacht der Urkundenfälschung nach § 267 StGB und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 277 StGB a.F. Die Strafandrohung beträgt bei § 267 StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei § 277 StGB a.F. bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben dargelegt, dass die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nach der damals geltenden Rechtslage nicht von § 277 StGB a.F. erfasst war und ein Rückgriff auf § 267 StGB wegen der Sperrwirkung der spezielleren Vorschrift ausschied. Das Amtsgericht ist dem gefolgt und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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