Anwalt für Strafrecht in Berlin
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Strafrecht. Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten spezialisiert.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder Sie eine Vorladung bekommen haben, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Nur mit einer effizienten Verteidigungsstrategie haben Sie eine Chance bei Justiz und Gericht.
Wir bieten Ihnen Beratung durch eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt für Strafrecht.
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Ralf Franke97 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Unkomplizierte Hilfe, vielen Dank.Gepostet auf Google![]()
Tavy Hornbrook113 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schneller Erstkontakt und freundliche pragmatische Beratung.Gepostet auf Google![]()
Rudolf R.170 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
diese Kanzlei ist uneingeschränkt zu empfehlen, vielen DankGepostet auf Google![]()
Thomas Weissenberger174 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente und erfolgreiche Abwicklung meiner Angelegenheit. Sehr zu empfehlen 👍Gepostet auf Google![]()
Daniel Methner202 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell und promt geholfenGepostet auf Google![]()
Tim222 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung und Vertretung. Kompetent, zuverlässig und jederzeit gut erreichbar. Mein Anliegen wurde schnell und erfolgreich bearbeitet. Klare Empfehlung!Gepostet auf Google![]()
Anke Schulz268 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
War super! Es wurde sich sofort um alles gekümmert und Verfahren daraufhin eingestellt! Absolut empfehlenswertGepostet auf Google![]()
Virginia GURSKI357 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr zu empfehlen. Ein Hochprofessionelles Team🙏 Mir wurde sofort weiter geholfen. Sehr sympathisch,und seriös. Gerne wieder!Gepostet auf Google![]()
Frank Wolf362 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetente Beratung und rechtliche Vertretung. Immer wieder gern!Gepostet auf Google![]()
Dajana Gruchala375 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mit der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte war ich rundum zufrieden. Herr Bartusch hat meinen Fall äußerst kompetent betreut und zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Besonders positiv empfand ich die schnelle und klare Kommunikation sowie die verständliche Erklärung der einzelnen Schritte. Dadurch hatte ich jederzeit das Gefühl, bestens informiert und gut aufgehoben zu sein. Ich kann Herrn Bartusch und die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen! Hier wird man sowohl fachlich als auch menschlich hervorragend vertreten.
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht macht den Unterschied. Als Beschuldigter sind Sie ohne entsprechende Hilfe den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Auch wenn ohne rechtskräftige Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, handeln die meisten Ermittler voreingenommen und bringen ein Delikt schnell zur Anklage. Durch die Hilfe eines Strafrechtsanwalts werden die Kräfteverhältnisse wieder hergestellt und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt.
Zudem ist gerade eine frühe Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht Garant für Schadensbegrenzung. Verlassen Sie sich nicht auf einen Pflichtverteidiger. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen. Ein Großteil der Fälle unserer Mandanten werden durch unsere Verteidigung ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt. Ein Strafbefehl ist besser als eine Freiheitsstrafe
Als Anwälte für Strafrecht vertreten wie Ihre Interessen vor dem Gesetz durch erstklassige Verteidigung, Schutz und Diskretion sowie die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verteidigen Sie bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen in Berlin & Brandenburg. Besondere Kernkompetenzen verfügen wir in folgenden Strafrechtsbereichen.
Unsere Kompetenzbereiche im Strafrecht
Erstkontakt
Beauftragung
Prüfung
Verteidigung
Max Bartusch ist Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Berlin. Das Ziel dabei ist immer die Einstellung des Verfahrens. Wenn das bei einem Vorwurf nicht möglich ist, dann liegt das Augenmerk darauf, Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten und eventuelle auf einen Strafbefehl zu reduzieren.
Wenn Max Bartusch für Sie tätig wird, unterzieht er dem Fall einer genauen Prüfung und wird sämtliche Indizien, Beweise und Zeugen genau unter die Lupe nehmen. Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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War super! Es wurde sich sofort um alles gekümmert und Verfahren daraufhin eingestellt! Absolut empfehlenswertGepostet auf Google![]()
Virginia GURSKI357 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr zu empfehlen. Ein Hochprofessionelles Team🙏 Mir wurde sofort weiter geholfen. Sehr sympathisch,und seriös. Gerne wieder!Gepostet auf Google![]()
Frank Wolf362 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Dajana Gruchala375 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mit der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte war ich rundum zufrieden. Herr Bartusch hat meinen Fall äußerst kompetent betreut und zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Besonders positiv empfand ich die schnelle und klare Kommunikation sowie die verständliche Erklärung der einzelnen Schritte. Dadurch hatte ich jederzeit das Gefühl, bestens informiert und gut aufgehoben zu sein. Ich kann Herrn Bartusch und die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen! Hier wird man sowohl fachlich als auch menschlich hervorragend vertreten.
Eine Auswahl anonymisierter Verfahren, die wir für unsere Mandanten in der Region um Berlin erfolgreich abgeschlossen haben.
Jugendpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Verbreitung und jedenfalls Besitzes jugendpornografischer Inhalte nach § 184c Abs. 3 StGB ermittelt. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage nach Akteneinsicht im Einzelnen hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Politisches Strafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB sowie eine Beleidigung nach § 185 StGB vorgeworfen. § 86a StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, § 185 StGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Ergebnis
Wir haben in einer Verteidigungsschrift aufgezeigt, dass die Voraussetzungen beider Tatbestände nicht tragfähig belegt sind. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zu einer Anklage kam es nicht. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Politisches Strafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde nach einer Anzeige wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB ermittelt. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmten dabei sein Mobiltelefon als mögliches Beweismittel. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht aufgezeigt, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zugleich wurde die Herausgabe des beschlagnahmten Mobiltelefons verfügt. Eine Verurteilung ist nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Geldwäsche · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Geldwäsche nach § 261 StGB ermittelt, auch in der leichtfertigen Begehungsform nach Absatz 6. Im Raum stand der Vorwurf, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verschleiert zu haben. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Wir haben die Herkunft der betroffenen Vermögenswerte aufgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Kinderpornografie · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB. Zu einer Anklage ist es nicht gekommen.
Ergebnis
Wir haben die Ermittlungsakte ausgewertet und für unseren Mandanten Stellung genommen. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
Politisches Strafrecht · Amtsgericht · 2026
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten zur Last, mit einem öffentlich sichtbaren Kommentar in einem sozialen Netzwerk gegen eine durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum Hass aufgestachelt und deren Menschenwürde angegriffen zu haben. Zugleich sollte er eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung öffentlich gebilligt haben. Vorgeworfen wurden damit Vergehen der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 3 StGB, jeweils in Tateinheit (§ 52 StGB). Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe.
Ergebnis
Wir haben dargelegt, dass die Äußerung die Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung nicht erfüllt. Das Amtsgericht sah den Kommentar weder als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören, noch als Aufstacheln zum Hass gegen eine inländische Bevölkerungsgruppe. Auch eine Billigung nationalsozialistischer Verbrechen stellte es nicht fest. Unser Mandant wurde aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Strafrecht · Amtsgericht · 2026
Ausgangslage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB als Mittäter beteiligt gewesen zu sein. Anlass war eine nächtliche Auseinandersetzung auf offener Straße. Die Strafandrohung für gefährliche Körperverletzung beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 Abs. 1 StGB).
Ergebnis
Wir haben die Beweislage zur behaupteten Tatbeteiligung unseres Mandanten in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich seine Beteiligung an der Tat nicht feststellen ließ. Die notwendigen Auslagen unseres Mandanten trägt die Staatskasse.
Sexualstrafrecht · Amtsgericht · 2025
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten eine Vergewaltigung nach § 177 StGB sowie eine Nötigung nach § 240 StGB zur Last. Für die Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor. Der Vorwurf stützte sich im Kern auf die Angaben einer Zeugin.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Das Urteil ist rechtskräftig.
BtMG und Drogenstrafrecht · Landgericht · 2022
Ausgangslage
Die Anklage legte unserem Mandanten gewerbsmäßige Urkundenfälschung durch Herstellung unechter Impfausweise zur Last (§ 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 3 StGB). Für die Urkundenfälschung sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Ergebnis
Wir haben herausgearbeitet, dass nicht individualisierte Blankett-Impfausweise nach der zur Tatzeit geltenden Rechtslage nicht vom Tatbestand erfasst waren. Das Landgericht hat unseren Mandanten in diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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