Der Besitz von Kinderpornografie ist eine schwerwiegende Straftat, die nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche soziale und berufliche Folgen haben kann.
Cache-Dateien können für Ermittlungsbehörden ein wichtiges Indiz dafür sein, ob beim Beschuldigten der für die Strafbarkeit notwendige Besitzwille vorlag.
IT-Experten betrachten und analysieren die sichergestellten Datenträger. Strafbare Dateien können jedoch auch unbewusst und ohne aktives Zutun auf Computer oder Smartphone gelangen.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte bei Kinderpornografie
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was sind Cache-Dateien?
- Die Bedeutung von Cache-Dateien im Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB
- Wie werden die Daten ausgelesen?
- Können solche Dateien unbeabsichtigt auf dem eigenen Computer landen?
- Welche Strafe droht für den Besitz von Kinderpornografie?
- Was tun, wenn gegen mich wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird?
- Kinderpornografie durch Cache-Dateien: Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen?
Was sind Cache-Dateien?
Internetbrowser speichern automatisch eine Vielzahl von Daten, um das Surfen zu beschleunigen. Diese temporären Internetdateien – auch Cache-Dateien genannt – werden von Browsern wie Firefox oder Chrome abgelegt, damit Webseiten bei einem erneuten Besuch schneller geladen werden können. Im Cache landen unter anderem Bilder, Skripte und andere Webinhalte, sodass sie nicht jedes Mal neu heruntergeladen werden müssen. Diese Form der Zwischenspeicherung läuft für Nutzer unbemerkt im Hintergrund.
Die Daten – dazu können auch Videos oder andere Inhalte einer besuchten Website gehören – verbleiben auf dem Computer oder Smartphone, selbst wenn der Browser geschlossen wird. Auch abgerufene Bilddateien werden im Cache gespeichert und lassen sich dadurch später schnell wieder aufrufen. Insgesamt spiegelt der Cache das Surfverhalten des Nutzers in gewissem Maße wider.
Die Bedeutung von Cache-Dateien im Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB
Beim Begriff Kinderpornografie schrillen alle Alarmglocken. Es ist einer der schwerwiegendsten und folgenreichsten Vorwürfe, die einer Person gemacht werden können. Die sozialen und privaten Konsequenzen beim Umgang mit kinderpornographischen Schriften sind enorm; ein Reputationsschaden kann die berufliche Existenz zerstören. Umso wichtiger ist es, Täterschaft und Schuld zweifelsfrei zu klären und Fälle auszusortieren, in denen jemand zu Unrecht verdächtigt wird.
Wann liegt „Besitz“ im Sinne des § 184b Abs. 3 StGB vor?
Im Zusammenhang mit Cache-Dateien ist vor allem die Tatvariante des Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach § 184b Abs. 3 StGB relevant. Von „Besitz“ spricht man, wenn sich die betreffenden Dateien im tatsächlichen Herrschaftsbereich einer Person befinden.
Cache-Dateien sind für Ermittlungsbehörden ein wichtiger Anhaltspunkt, da sie häufig eine ungewollte Datenspur hinterlassen. Sie ermöglichen Rückschlüsse auf besuchte Internetseiten und möglicherweise heruntergeladene Inhalte wie Bilder oder Videos. Ebenso können sie Hinweise darauf geben, ob Dateien bewusst gespeichert wurden oder ob der erforderliche Besitzwille vorlag.
Der strafbare Besitz kinderpornografischer Inhalte setzt voraus, dass der Beschuldigte die Dateien haben wollte und wusste, dass sie sich in seinem Besitz befinden. Wer also unbewusst in den Besitz kinderpornographischer Schriften gelangt, macht sich nicht strafbar.
Die Rechtsprechung verneint den Besitzwillen, wenn entsprechende Dateien nur an Orten fortbestehen, die einem durchschnittlichen Nutzer nicht zugänglich sind. Konnte ein Nutzer davon ausgehen, dass eine Datei gelöscht ist, liegt kein Besitzwille vor.
Problematisch wird es jedoch, wenn Dateien nicht vollständig gelöscht, sondern lediglich in den Papierkorb verschoben wurden. Diese sind leicht wiederherstellbar – ein Umstand, der in der Regel nicht genügt, um Vorsatz und den Besitzwillen zu verneinen.
BGH: Bewusstsein über Cache-Dateien bei Kinderpornographie ist entscheidend
Mit Blick auf Cache-Dateien stellte der BGH klar: „Dateien werden bei ihrem Aufruf im Internet regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert. Mit diesem Speichern einer Datei im Cache-Speicher erlangt der Nutzer hieran Besitz – sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist –, da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden.“
Dem Urteil gingen zahlreiche widersprüchliche Gerichtsentscheidungen voraus. Seit der Leitentscheidung des Gerichts gilt: Zur rein technischen Speicherung muss hinzukommen, dass der Beschuldigte weiß, dass die Dateien existieren. Nur dann kann bei der Speicherung von strafbarem Besitz ausgegangen werden.
Wie werden die Daten ausgelesen?
Steht der Verdacht auf Besitz von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB im Raum, werden im Zuge einer Hausdurchsuchung in der Regel sämtliche Computer und Datenträger beschlagnahmt. Anschließend werden diese von IT-Experten forensisch untersucht.
Dabei kommen spezielle Programme zum Einsatz, die auch vermeintlich gelöschten oder nur versteckten Bildern und Videos auf die Spur kommen können.
Die entsprechende Auswertung kann einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen – häufig mehrere Monate, teilweise sogar Jahre.
Können solche Dateien unbeabsichtigt auf dem eigenen Computer landen?
Ja, solche Dateien können auch ohne aktives Zutun des Beschuldigten auf einem Computer oder Smartphone landen. Beispiele dafür sind Pop-ups, schadhafte Werbung oder gezielte Manipulation. Ebenso ist denkbar, dass bei einem gemeinsam genutzten Endgerät eine strafrechtlich relevante Datei irrtümlich einer bestimmten Person zugerechnet wird.
Wenn Dateien automatisch gespeichert wurden, wird das konkrete Nutzerverhalten als Indiz herangezogen und betrachtet, um zu beurteilen, ob ein Besitzwille vorlag. Dazu zählen etwa die Anzahl der Aufrufe, die Menge der Dateien oder die Verbindungsdauer.
Es ist auch möglich, dass größere Downloadpakete oder Archive unbemerkt strafbare Inhalte enthalten. Gleiches gilt für das unvorsichtige Anklicken externer Links, die ohne Wissen und Wollen auf verbotene Inhalte weiterleiten. Wird Kinderpornographie in einem solchen Paket auch noch bei Tauschbörsen wie Emule angeboten, kann man auch mit Verbreitung als Tatvorwurf rechnen.
In all diesen Fällen ist es entscheidend, dass ein technisch versierter Rechtsanwalt die Verteidigung übernimmt.
Als Faustformel gilt: Erkennt man solche Dateien und löscht sie nicht, kann dies als strafbarer Besitz kinderpornografischer Inhalte gewertet werden.
Welche Strafe droht für den Besitz von Kinderpornografie?
Der Besitz kinderpornografischer Inhalte wird gemäß § 184b Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Weiterführende Informationen zur Strafbarkeit von Kinderpornografie finden Sie hier: § 184 StGB - Strafen & Verteidigung
Was tun, wenn gegen mich wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird?
Da der Vorwurf äußerst schwerwiegend ist und neben strafrechtlichen Konsequenzen auch erhebliche persönliche und berufliche Folgen drohen, ist ein korrektes Verhalten im Ermittlungsverfahren entscheidend. Von einem solchen Verfahren erfährt man entweder durch eine polizeiliche Vorladung oder – häufiger – durch eine Hausdurchsuchung.
Beachten Sie darüber hinaus folgende Regeln:
- Aussage verweigern! Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Verzichten Sie darauf, den Vorwurf von sich aus „aufklären“ zu wollen, selbst wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind. Jede unbedachte Äußerung kann missverstanden oder gegen Sie verwendet werden.
- Rechtsanwalt kontaktieren! Ziehen Sie so früh wie möglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und sorgt dafür, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben.
Kinderpornografie durch Cache-Dateien: Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen?
Der Rechtsanwalt wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und prüfen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise die Behörden gesammelt haben. Häufig gelingt es damit, den Beweiswert einzelner Indizien zu erschüttern und ein Urteil zu verhindern. Die IT-Forensik und die Analyse der gespeicherten Daten können beispielsweise ergeben, dass die Dateien ohne Ihren Willen auf dem Gerät gelandet sind oder dass sie unmittelbar nach Kenntnis gelöscht wurden.
Zudem achtet der Anwalt auf die Rechtmäßigkeit des gesamten Ermittlungsverfahrens – insbesondere bei der Frage, ob Beweise überhaupt verwertbar sind. Polizei und Staatsanwaltschaft übersehen technische Details oft und schließen allein vom Auffinden von Dateien auf einen Besitzwillen, ohne zu berücksichtigen, dass diese auch unbeabsichtigt gespeichert worden sein können.
In vielen Fällen kann dadurch eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreicht werden, ohne dass es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung oder sogar zu einer Freiheitsstrafe kommt.
Kontakt zum Anwalt
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert. Unsere erfahrenen Strafverteidiger arbeiten in unseren Kanzleizweigstellen in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München und vertreten Mandanten bundesweit.
Sollte gegen Sie ermittelt werden, kontaktieren Sie uns. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie schnell und unverbindlich einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne!
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.







