Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen. Die Redewendung bewahrheitet sich derzeit wieder einmal im Zusammenhang mit Bestellungen von Cannabis / Marihuana und Ecstasy bei den Darknet-Händlern „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ in den Jahren 2017 und 2018.
Während die Drogenhändler bereits vor zwei Jahren vom Landgericht Bonn verurteilt wurden, bekommen danach die Kunden Post von der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Der Vorwurf in dem Anhörungsschreiben: Verstoß gegen § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Folgenden erfahren Sie, wie man als Beschuldigter darauf reagieren sollte.
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Verfahren gegen Darknet-Händler „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“
Auch wenn es sich um Bestellungen im scheinbar anonymen Darknet handelte – den Ermittlungsbehörden liegen die offiziellen Namen und Adressen von ca. 10.000 Kunden sowie deren Bestellungen vor! Der Grund dafür: Ein Bandenmitglied hatte unmittelbar nach seiner Verhaftung der Polizei alle Beweismittel ausgehändigt.
Die Drogenhändler aus dem Rhein-Sieg-Kreis waren damals aufgeflogen, weil sie einige von täglich mehreren hundert Sendungen nicht ausreichend frankiert hatten. Daraufhin landeten die Cannabis-Bestellungen als Rückläufer nicht bei den Kunden, sondern bei Firmen, die als angeblicher Absender angegeben wurden. Nachdem die Mitarbeiter die Pakete geöffnet hatten und den Inhalt sahen, informierten sie die Polizei.
Im Oktober 2018 fanden dann zahlreiche Hausdurchsuchungen bei den 18 Mitgliedern der Bande statt. Rund 250 Polizeibeamte und zehn Staatsanwälte waren damals im Einsatz. Gegen neun Beschuldigte wurden Haftbefehle vollstreckt. In den Jahren 2019 und 2020 fand am Landgericht der Prozess gegen die Bande statt. Unsere Kanzlei vertrat in dem Verfahren auch einen Mandanten.
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG wegen einer Bestellung bei "Big Action Man" oder "Big Kush Hunter"
Wer illegale Betäubungsmittel im Darknet bestellt begeht eine Straftat. Die einschlägige Norm findet sich aber nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Betäubungsmittelgesetz – hier insbesondere der § 29.
Der § 29 Absatz 1 BtMG umfasst viele Tatbestände im Zusammenhang mit Drogen. Bestraft wird, wer „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Zudem ist auch der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln strafbar.
Da es sich im Komplex Big Action Man“/„Big Kush Hunter“ vor allem um Bestellungen von Cannabis gehandelt hat, empfehlen wir auch unseren Artikel:
Welche Strafe droht nach § 29 BtMG?
Für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Welche Strafe konkret verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. So spielt die Menge der bestellten Drogen eine Rolle, aber individuelle Faktoren beim Beschuldigten wie etwa Vorstrafen. Im Fall der Drogenbestellungen bei „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ ist meistens mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Weitere Informationen zum Strafmaß finden Sie in unserem Artikel:
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?
Wie sollte ich als Ex-Kunde von „Big Action Man“/„Big Kush Hunter“ auf das Anhörungsschreiben der Polizei reagieren?
Viele Betroffene fragen sich: Wozu die verschickt die Polizei einen Anhörungsbogen? Ein Anhörungsbogen wird typischerweise bei leichten bis mittelschweren Straftaten verschickt. Er ist die Alternative zur polizeilichen Vorladung. Mit dem Schreiben wollen die Strafverfolgungsbehörden Informationen für die weiteren Ermittlungen erhalten. Diese können sie gegen den Beschuldigten verwenden.
Keine Angaben zur Sache machen!
Daraus folgt, dass der Beschuldigte ohne vorherige Akteneinsicht keine Angaben zur Sache machen sollte. Nach dem deutschen Strafprozessrecht steht dem Beschuldigten ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu, das auch vor Gericht nicht zu seinen Ungunsten gewertet werden darf. Davon sollte man unbedingt Gebrauch machen.
Weitere Hinweise zum richtigen Umgang mit einem Anhörungsbogen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel Anhörungsbogen von der Polizei erhalten?
Sofort Anwalt einschalten!
Sobald Sie erfahren haben, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden und ihm Ihre Vertretung übertragen. Der Rechtsanwalt wird dann Akteneinsicht beantragen und kann auf dieser Grundlage kompetent beurteilen, wie stichhaltig die Beweismittel der Strafverfolgungsbehörden sind.
Sofern es sich nur um geringfügige Verstöße gegen das BtMG handelt, kann man unter Umständen mit einer guten Begründung die Einstellung des Verfahrens bewirken. Dieses Ziel wird ein Rechtsanwalt immer vorrangig verfolgen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Im Fall der Drogenbestellungen im Darknet bei „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ ist zu prüfen, welche Daten weitergegeben werden konnten und wie aussagekräftig die Kundenlisten wirklich sind. Außerdem ist die Verjährung zu prüfen. Verstöße gegen § 29 BtMG verjähren nach fünf Jahren. Da die ersten Bestellungen in diesem Komplex unseres Wissens 2017 erfolgt sind, kann im Jahr 2022 in manchen Fällen die Straftat bereits verjährt sein. Hier kommt es darauf an, wann das Ermittlungsverfahren gegen den jeweiligen Beschuldigten eingeleitet wurde.
Mancher Beschuldigte wird sich sagen: Das gibt doch sowieso nur eine Geldstrafe, warum dann überhaupt einen Anwalt einschalten? Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bitte auch die Nebenfolgen einer Verurteilung wegen einer BtM-Bestellung. Sofern das Strafmaß 90 Tagessätze übersteigt erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis. Zum Beispiel bei einer Bewerbung kann das negative Auswirkungen haben.
Außerdem kann es Probleme mit dem Führerschein geben. Im Komplex „Big Action Man“/„Big Kush Hunter“ geht es bei den Bestellern zwar überwiegend um Cannabis, wofür andere Regeln als bei harten Drogen gelten, völlig ausgeschlossen ist der Entzug der Fahrerlaubnis aber auch hier nicht. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Wird bei Cannabiskonsum der Führerschein entzogen?
Weitere Informationen zu den möglichen Folgen einer Drogenbestellung im Darknet finden Sie in unserem Artikel:
Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen im Darknet passieren?
Ihr Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“
Unsere Kanzlei kann Ihnen aufgrund der speziellen Erfahrungen unserer Anwälte für Strafrecht auf dem Gebiet von BtMG-Verfahren und Darknet-Fällen eine schnelle und effektive Hilfe anbieten. Nehmen Sie möglichst frühzeitig nach dem Erhalt des Anhörungsbogens Kontakt zu uns auf. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich. Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Mandanten deutschlandweit. Wir verfügen über Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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