Im Darknet werden auf verschiedenen Plattformen illegale pornografische Inhalte mit Kindern und Jugendlichen angeboten. Die Behörden versuchen, gegen Betreiber und Nutzer solcher Portale vorzugehen.
„The Exchange“ lautet der Name einer solchen illegalen Seite. Die Polizei führt derzeit Hausdurchsuchungen durch, um Beweismaterial in Ermittlungsverfahren wegen Besitz, Verbreitung und Erwerb kinderpornografischer Schriften zu sichern.
Da bei „The Exchange“ Vorteile durch das Hochladen von kinderpornografischem Material erlangt werden konnten, kann sich ein Nutzer auch wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b Abs. 2 Var. 2 StGB strafbar gemacht haben. Damit stehen erhebliche Strafen im Raum.
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Was ist die Plattform „The Exchange“?
Die Darknet-Seite „The Exchange“ war eine Plattform, die ausschließlich über den sogenannten TOR-Browser erreichbar war und als Austauschplattform für kinderpornografische Schriften diente.
Die Mitglieder konnten gegen Zahlungen sogenannte Token erwerben, um sich damit Zugang zu teils extremem pornografischem Material mit Kindern und Jugendlichen zu verschaffen. Bezahlt wurde – wie im Darknet üblich – in Form von Kryptowährungen wie Bitcoin, Monero etc.
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, Token durch das Hochladen eigener Bilder oder Videos zu erhalten. Wer also kinder- oder jugendpornografische Inhalte anderen Nutzern zur Verfügung stellte, konnte sich wiederum selbst weiteres Material verschaffen. Dies spielt für die Strafverschärfung eine entscheidende Rolle.
Habe ich mich als Nutzer von „The Exchange“ strafbar gemacht?
Wer sich auf einer solchen Plattform anmeldet, macht sich zumindest verdächtig wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB.
Da auf der Seite teilweise auch kostenlose Vorschaubilder und -videos verfügbar waren, können die Ermittler davon ausgehen, dass ein Nutzer über Kinderpornografie verfügt. Kann der Erwerb von Token nachgewiesen werden – etwa durch nachvollziehbaren Zahlungsverkehr –, erhärtet sich schnell ein Tatverdacht mindestens wegen Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Wer darüber hinaus selbst Material hochgeladen hat, muss zusätzlich mit einem Strafverfahren wegen Verbreitung rechnen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14.05.2024 festgestellt, dass ein Nutzer, der auf einer Online-Plattform kinderpornografisches Material zur Verfügung stellt, bandenmäßig handelt.1
Hierfür ist es nicht erforderlich, in direktem Kontakt mit den Seitenbetreibern zu stehen. Bereits die Anmeldung, die Akzeptanz der Plattform-Regeln und die Mitgliedschaft reichen aus, um als Teil einer kriminellen „Bande“ zu gelten. Dies wirkt sich massiv strafverschärfend aus.
Welche Konsequenzen drohen wegen der Mitgliedschaft bei „The Exchange“?
Wird den Behörden im Zuge der Ermittlungen bekannt, dass Sie Mitglied oder Nutzer von „The Exchange“ waren, müssen Sie zunächst mit einer Hausdurchsuchung rechnen.
Die Polizeibeamten werden dabei sämtliche Speichermedien und digitalen Endgeräte beschlagnahmen, um mögliche Beweismittel zu sichern.
Bei einem Strafverfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie nach § 184b StGB droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Verbreitung liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Aufgrund der Vorteile, die durch das Hochladen kinderpornografischer Schriften bei „The Exchange“ erlangt werden konnten, wird die Staatsanwaltschaft regelmäßig von bandenmäßiger Täterschaft ausgehen. In diesem Fall droht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
Sollte ich schnell einen Anwalt kontaktieren?
Sollten Sie Nutzer der Plattform „The Exchange“ gewesen sein und wird gegen Sie wegen Besitzes, Erwerbs oder Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt, sollten Sie umgehend einen Anwalt einschalten.
Machen Sie keine Angaben zur Sache und bleiben Sie auch bei Durchsuchungsmaßnahmen ruhig. Für den Fall einer Hausdurchsuchung haben wir einen umfassenden Ratgeber verfasst.
Bei einer Verurteilung nach § 184b StGB drohen harte Strafen – ebenso gravierend sind die sozialen Folgen. Unsere Kanzlei ist seit über 10 Jahren auf Strafrecht und Sexualstrafrecht spezialisiert. Nehmen Sie als Beschuldigter frühzeitig Kontakt auf und profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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