Polizisten sollen bei Ermittlungen zu Kinderpornografie selbst einschlägiges Material im Internet hochladen dürfen.1
Dazu hatten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz im Jahr 2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst.2
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Nur künstliche Bilder bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie
Dabei soll es sich allerdings nur um computergenerierte Bilder handeln, wie die damalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte. „Es geht um synthetische, künstliche Bilder, die echt wirken“, kommentierte auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback den Entschluss.3
Die Methode wird im Ausland bereits bei entsprechenden Ermittlungen angewandt, in Deutschland war das bislang nicht möglich. Laut Kühne-Hörmann hätten sich sogar Missbrauchsopfer, deren reales Material bereits kursiert, bereit erklärt, dass die Polizei es zu Ermittlungszwecken nutzt. Fachleute aus der Polizei sehen allerdings ein Problem: reines KI- bzw. CGI-Material kann in einschlägigen Foren oft relativ schnell als unecht erkannt werden. Der tatsächliche Mehrwert der Maßnahme hängt deshalb von der technischen Qualität der Bilder ab.4
Warum werden künstliche Bilder von der Polizei eingesetzt?
Hintergrund ist die in vielen Foren übliche „Keuschheitsprobe“ (engl. oft „proof of life“ oder „verification pic“ genannt): Neue Nutzer müssen zunächst eigenes Material hochladen, bevor sie Zugriff auf geschlossene Bereiche bekommen. Genau hier liegt das strafrechtliche Dilemma: Deutsche Ermittler dürfen nach dem Legalitätsprinzip und wegen des strafbaren Besitzes/Verbreitens von Kinderpornografie echtes Material nicht einfach selbst einstellen – sie würden sich sonst genau der Tat schuldig machen, die sie verfolgen sollen.5
In anderen Staaten – u. a. Australien, den Niederlanden oder den USA – wird deshalb schon länger mit spezifisch erzeugtem, nicht realem Material gearbeitet. Ein bekanntes Beispiel ist das vom australischen Federal Police (AFP) mitüberwachte Forum „Child’s Play“, das nach einer längeren verdeckten Phase zerschlagen werden konnte. Dort wurden über die Plattform selbst Bewegungs- und Login-Daten gesammelt, um Nutzer zu identifizieren.6

Mangelndes Personal und Know-how im Kampf gegen Kinderpornografie
Ein strukturelles Problem bleibt aber bestehen: In vielen Bundesländern fehlt ausreichend spezialisiertes Personal, forensische IT-Ausstattung und vor allem Zeit. Allein die Auswertung einer voll verschlüsselten oder sehr großen Festplatte kann Monate dauern. Währenddessen laufen neue Foren an, wechseln Domains oder ziehen ins Darknet um. Deshalb beurteilen Polizeipraktiker die 2018 angedachte Ausweitung zwar als hilfreich für den Zugang, aber nicht als „Gamechanger“ für die gesamte Szene.7
Hinzu kommt: Auch wenn Ermittler mit künstlichen Bildern in geschlossene Räume kommen, bleibt in Deutschland eine vollständige „Übernahme“ oder monatelange Mitbetreibung eines Forums – wie etwa in Australien – rechtlich sehr viel enger begrenzt. Der Nutzen der Maßnahme hängt deshalb immer davon ab, wie schnell anschließend Telekommunikationsdaten gesichert, Provider abgefragt und Hausdurchsuchungen veranlasst werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsstände zum sexualisierten Missbrauch von Kindern (Justiz) ↑
- Beschlüsse der Justizministerkonferenz 2018 zur Ermittlung in Missbrauchsforen ↑
- Hessisches Justizministerium: Stellungnahme von Eva Kühne-Hörmann zu computergenerierten Bildern ↑
- Bayerisches Justizministerium: Äußerungen von Winfried Bausback zur Nutzung künstlicher Bilder ↑
- bpb: Ermittlungen im Darknet und rechtliche Grenzen ↑
- BKA/Presse: Internationale Zerschlagung pädokrimineller Plattformen (u. a. Bezug zu „Child’s Play“) ↑
- polizei-beratung.de: Digitale Kinderpornografie – Lagebild und Herausforderungen ↑







