Polizisten sollen bei Ermittlungen zu Kinderpornographie selbst einschlägiges Material im Internet hochladen dürfen.
Dazu hatten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz im Jahr 2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte bei Kinderpornografie
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Nur künstliche Bilder bei Ermittlungen gegen Kinderpornographie
Dabei soll es sich allerdings nur um „computergenerierte Bilder“ handeln, wie die damalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ausführte. „Es geht um synthetische, künstliche Bilder, die echt wirken“, kommentierte auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback den Entschluss.
Die Methode wird im Ausland bereits bei entsprechenden Ermittlungen angewandt, in Deutschland war das bislang nicht möglich. Laut Kühne-Hörmann hätten auch Opfer, deren Material bereits im Umlauf ist, sich bereit erklärt, dass die Polizei ihr Material entsprechend nutzt. Dies könnte auch notwendig sein, da Polizeiexperten die künstlich generierten Bilder als relativ leicht als Fälschung erkennbar einstufen. Sie sehen den Gewinn durch eine solche Gesetzesänderung generell kritisch.
Warum werden künstliche Bilder von der Polizei gegen Verbreitung von Kinderpornos eingesetzt?
Childs Play Forum durch künstliche Kinderpornographie zerschlagen
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die sogenannte „Keuschheitsprobe“, die viele Plattformen für kinderpornografisches Material von neuen Nutzern verlangen. Das bedeutet, dass die Personen erst selber entsprechendes Material hochladen müssen, bevor sie Zugriff erlangen.
Genau dies stellt aber eine Straftat dar, welche deutschen Polizeibeamten verboten ist. In anderen Ländern ist dies bereits seit Jahren möglich, so hatte die australische Polizei etwa das Forum „Child´s Play“ ein Jahr lang gekapert, um Daten zu sammeln und Nutzer zu identifizieren. Im vergangenen Jahr folgte dann die Zerschlagung.
Mangelndes Personal und Know-How im Kampf gegen Kinderpornographie
Bislang ist eines der größten Probleme der Ermittler die fehlende Personalstärke und die nötigen Fachkenntnisse. So dauert die Auswertung einer Festplatte oftmals Monate.
Auch wäre dann zwar den Ermittlern ein Einblick in die entsprechenden Plattformen möglich, eine Kaperung und Auswertung der Daten wie in den Niederlanden oder Australien bleibt aber weiterhin rechtlich unmöglich. Der Gewinn einer solchen Gesetzesänderung ist daher noch als fraglich zu bewerten.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.