Die Gelegenheit schien vielen „Kunden“ offenbar verlockend. Sie kassierten mit Hilfe einer Telegram-Gruppe Erstattungen für bestellte Waren, die sie angeblich zurückgeschickt hatten, die aber nie bei den Versandhändlern ankamen. Amazon, Zalando und zahlreiche weitere Online-Händler wurden so vielfach betrogen. Während der Corona-Pandemie breitete sich diese Begehungsform des Computerbetruges aus.
Zunächst gingen die Ermittlungsbehörden unter Federführung des BKA und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg seit dem Oktober 2020 gegen die Betreiber der Telegram-Gruppe „German Refund Crew“ und Drahtzieher dieser Betrugsform vor und führten in diesem Zusammenhang am 18. Mai 2021 sieben Hausdurchsuchungen in vier Bundesländern durch.
Anschließend waren deren Kunden an der Reihe, die sich für die Betrugsform in der Gruppe anleiten ließen. Sie mussten neben Name, Adresse, E-Mail-Adresse auch ihre Kreditkartendaten und den Telegram-Account angeben. Und selbstverständlich existiert jeweils auch eine Liste der von ihnen bestellten Waren. Alle diese Daten liegen der Polizei vor. Bundesweit wurden Hunderte Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Unsere Kanzlei hat vermehrt Anfragen von Beschuldigten wegen Refund-Betrug im Zusammenhang mit dem bekannten Online-Versandhändler notebooksbilliger.de erhalten.
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Was wird Betreibern und Kunden der German Refund Crew vorgeworfen?
Während der Corona-Pandemie werden aufgrund der Abstandsregeln Pakete von den Zustellern der Versanddienstleister nicht mehr gegen Unterschrift des Empfängers oder einer anderen berechtigen Person übergeben, sondern häufig einfach im oder vor dem Haus abgelegt. Damit ist ein eindeutiger Beweis für die korrekte Zustellung der Sendung nicht mehr gegeben.
Diesen Umstand nutzten die Betreiber der Gruppe „German Refund Crew“ bei dem Messengerdienst Telegram für ein neues „Geschäftsmodell“ aus: Gegen Zahlung von 23 bis 27 Prozent des Warenwertes per PayPal oder in Kryptowährungen wie Bitcoin schulten sie Nutzer ihrer Telegram-Gruppe darin, wie diese Erstattungen für angeblich zurückgeschickte Waren erhalten konnten, die sie zuvor bei Versandhändlern bestellt hatten, und waren ihnen bei der Abwicklung behilflich.
Die Kunden bestellten also bei Amazon, Zalando & Co. ein Produkt ihrer Wahl, leiteten nach Erhalt scheinbar eine Rücksendung ein, sandten die Ware aber gar nicht zurück, sondern kassierten den erstatteten Betrag und behielten gleichzeitig das bestellte Produkt. Das Vorgehen war im Detail unterschiedlich, wird aber bisher nicht öffentlich gemacht, um kein Täterwissen zu offenbaren und auch um eine Nachahmung dieser Form des Betruges zu verhindern.
Laut Medienberichten gingen die betroffenen Versandhändler aus verschiedenen Gründen kaum gegen diese Masche vor. Deshalb gibt es auch keine eindeutigen Zahlen zum Umfang des Schadens. Das Bundeskriminalamt geht insgesamt von über einer halben Million Euro durch über 600 Taten aus. Der Umfang dürfte noch verhältnismäßig gering sein, weil die German Refund Crew offenbar recht schnell ins Visier der Polizei geriet und ihre Telegram-Gruppe bereits im Oktober 2020 geschlossen wurde.
Die Ermittlungsbehörden werten das Verhalten der Betreiber und Nutzer der German Refund Crew als Computerbetrug gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. Datenhehlerei gemäß § 202d StGB.
Welche Strafe droht bei Refund-Betrug?
Auch wenn Taten oftmals als Refund-Betrug oder Rückerstattungsbetrug bezeichnet werden, handelt es sich hierbei um einen Computerbetrug.
Nach § 263a Abs. 1 StGB wird Computerbetrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen droht nach § 263a Abs. 2 in Verbindung mit § 263 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. Als besonders schwere Fälle des Betruges gelten nach § 263 Abs. 3 StGB u. a. der gewerbsmäßige Betrug oder das Handeln als Bande, die sich zu einer fortgesetzten Begehung des Betruges zusammengeschlossen hat. Für den Fall des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sieht § 263 Abs. 5 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Wie bei anderen Straftaten, kommt es auch beim konkreten Strafmaß für Betrug bzw. Computerbetrug auf den Einzelfall an, im vorliegenden Fall etwa auf den jeweiligen Umfang bzw. Warenwert. Hinzu kommen persönliche Faktoren wie etwa vorhandene Vorstrafen usw.
Weitere Informationen zu Computerbetrug erfahren Sie hier:
Straftatbestand Computerbetrug - Formen und Strafen.
Vorwurf "Refund Betrug": Unbedingt Anwalt einschalten!
Wie in solchen Verfahren üblich, stehen zunächst die Betreiber solcher Plattformen, wie hier der Telegram-Gruppe „GermanRefundCrew“, im Visier der Ermittler. Als Nächstes folgen dann aber die Nutzer solcher Angebote. Deshalb kann man von vielen neuen Strafverfahren in nächster Zeit in diesem Zusammenhang ausgehen.
Die Nutzer müssen neben einer Vorladung unter Umständen auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen, da die Polizei so an weitere Beweismittel gelangen will. Häufig werden in solchen Fällen Datenträger und Kommunikationsmittel wie Computer, Telefone usw. beschlagnahmt. Im vorliegenden Fall wird auch nach den Waren gesucht werden, mit denen der Betrug begangen wurde.
Im Fall einer Hausdurchsuchung, die meistens überraschend und in den frühen Morgenstunden erfolgt, sollte man als Beschuldigter einige Dinge beachten. Hierzu mehr in unserem:
Ratgeber Hausdurchsuchung.
Von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter (Aussageverweigerungsrecht) sollten Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Sie von den Ermittlungen nicht durch eine Hausdurchsuchung, sondern durch eine Vorladung der Polizei erfahren haben. Sie müssen diesen Termin nicht wahrnehmen.
Vielmehr sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der dann alle weiteren Schritte für Sie erledigt und vor allem einen Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte stellen wird. Nur so kann in Erfahrung gebracht werden, über welche konkreten Beweise die Behörden gegen Sie verfügen. Die Einsicht in die Ermittlungsakte kann nur ein Rechtsanwalt beantragen, nicht aber der Beschuldigte selbst.
Falls Sie eine Anzeige wegen Nutzung der „GermanRefundCrew“ erhalten haben, stehen Dr. Brauer Rechtsanwälte Ihnen bundesweit als Strafverteidiger zur Verfügung. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt Sie kompetent und engagiert während des gesamten Verfahrens. Nehmen Sie über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp Verbindung mit uns auf!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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