Wer einem Amtsträger dazu verleitet gegen seine Dienstpflichten zu verstoßen, indem man ihm eine Gegenleistung anbietet, macht sich der Bestechung gemäß § 334 StGB schuldig.
Bei einer Verurteilung wegen Bestechung gilt eine Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe. Geldstrafen sind nur bei minder schweren Fällen möglich.
Wenn Ihnen Bestechung gemäß § 334 StGB vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren.
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- Was ist Bestechung gemäß § 334 StGB?
- Wann macht man sich wegen Bestechung strafbar?
- Bei welchen Amtsträgern kann man sich wegen Bestechung schuldigt machen?
- Welche Strafe droht bei Bestechung nach § 334 StGB?
- Vorwurf der Bestechung - mit welcher Strafe muss man rechnen?
- Anzeige wegen Bestechung (§ 344 StGB) - wie hilft ein Anwalt?
Was ist Bestechung gemäß § 334 StGB?
Der Bestechung macht man sich gemäß § 334 StGB schuldig, wenn man ...
„einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde“.
Als Gegenleistung kommen Geschenke aller Art in Frage, aber auch Vorteile rechtlicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Art, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat. Dies beinhaltet auch Einladungen, Mitgliedschaften, Ehrungen oder sexuelle Gefälligkeiten. Auch eine Unterlassung (z. B. Schweigen) kann einen solchen Vorteil darstellen. Nimmt der Amtsträger das Angebot an, macht er sich wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB strafbar.
Wann macht man sich wegen Bestechung strafbar?
Strafbar macht man sich durch das Vorteilsversprechen, mit dem man zu einer unrechtmäßigen Handlung motivieren will. Damit man wegen Bestechung verurteilt werden kann, ist es nicht notwendig, dass der Amtsträger eine ihm versprochene Gegenleistung auch annimmt. Er muss nicht einmal merken, worin der Zweck des Bestechungsversuches liegt.
Bei welchen Amtsträgern kann man sich wegen Bestechung schuldigt machen?
Bestechung begehen kann jeder, bestochen werden können aber nach dem Gesetz nur bestimmte Personenkreise:
- Amtsträger (Beamte, Angestellte in öffentlich-rechtlichen Ämtern und bei öffentlichen Verwaltungsbehörden, Richter).
- Europäische Amtsträger (Mitglieder der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Rechnungshofes oder eines EU-Gerichts).
- Personen, die im öffentlichen Dienst, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle ohne spezielles Amt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder bei einem Verband oder Unternehmen arbeiten, wo solche Aufgaben übernommen werden.
Darüber hinaus gibt es Sonderformen von Bestechung, etwa von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Angestellten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) oder Angehörigen von Heilberufen (§ 299a StGB).
Welche Strafe droht bei Bestechung nach § 334 StGB?
Der gesetzliche Strafrahmen für Bestechung liegt gemäß § 334 StGB bei mindestens drei Monaten und maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe. Geldstrafen oder geringere Freiheitsstrafen sind nur bei minder schweren Fällen möglich. Wer versucht, einen Richter durch Bestechung zu einer bestimmten richterlichen Handlung oder Entscheidung zu bewegen, wird mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft.
In besonders schweren Fällen der Bestechung drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens einem und bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall wird angenommen, wenn besonders hohe finanzielle Zuwendungen versprochen wurden oder der Täter gewerbsmäßig oder in bandenmäßig organisierter Form Bestechungen verübt hat.
Die Beurteilung des Einzelfalles obliegt dem Ermessen des zuständigen Gerichts. Eine gute Strafverteidigung kann dabei behilflich sein, diese Beurteilung zugunsten des Angeklagten zu beeinflussen.
Vorwurf der Bestechung - mit welcher Strafe muss man rechnen?
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen erfolgter oder versuchter Bestechung aufgenommen wurde, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich als Beschuldigter richtig verhalten. Da Sie nicht wissen, wie die Beweislage ist, besteht ein hohes Risiko, dass Sie sich selbst unnötig belasten und Ihre Chancen vor Gericht zerstören, wenn Sie sich zur Sache äußern.
- Aussage verweigern.
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht auf Aussageverweigerung. Das bedeutet, Sie müssen zu keiner Vorladung erscheinen, keinen Anhörungsbogen ausfüllen und kein Wort zur Sache sagen. Nutzen Sie dieses Recht. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. - Anwalt einschalten.
Die Bekämpfung von Korruption wird mit großem Eifer betrieben und die Gesetze hierzu sind nicht nur streng, sondern auch komplex. Sichern Sie sich daher so früh wie möglich die Hilfe eines in diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts! Ihr Anwalt wird für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Er wird die Ermittlungsakte anfordern, die darin gegen Sie vorgebrachten Vorwürfe juristisch prüfen und das vorhandene Beweismaterial auswerten. Im besten Falle sind die Vorwürfe nicht haltbar und reichen für einen Strafprozess nicht aus.
Sollte sich der Gang vor Gericht nicht vermeiden lassen, wird Ihr Anwalt Ihre Strafverteidigung übernehmen, um den Schaden für Sie zu begrenzen.
Anzeige wegen Bestechung (§ 344 StGB) - wie hilft ein Anwalt?
Wie oben bereits beschrieben ist eine kompetente Strafverteidigung beim Vorwurf der Bestechung das A und O. Ein Anwalt wird die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, sämtliche Ermittlungsmaßnahmen prüfen, Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte wahren und Sie gegen die Anschuldigungen vertreten. Unter Umständen ist eine Einstellung des Strafverfahrens möglich, worauf ein Anwalt nach Prüfung der Akte hinwirken kann.
Wenn Ihnen Bestechung vorgeworfen wird, zögern Sie nicht Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Wir sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen gerade auch im Wirtschaftsstrafrecht über eine jahrelange Erfahrung. Unsere Mandanten werden bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München aus vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt - wir stehen an Ihrer Seite!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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