Wenn ein Amtsträger einen unrechtmäßigen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, macht er sich wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB strafbar.
Nicht nur finanzielle Zuwendungen sondern auch Ehrenämter, sexuelle Gefälligkeiten oder sonstige Geschenke sind hierbei relevant.
Ein Amtsträger, welcher der Bestechlichkeit schuldigt gesprochen wird, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Beschuldigte, denen Bestechlichkeit vorgeworfen wird, sollten keine Aussage tätigen und sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht aufnehmen.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was ist Bestechlichkeit – juristisch gesehen?
- Wann macht man sich wegen Bestechlichkeit strafbar?
- Welche Amtsträger können sich der Bestechlichkeit nach § 332 StGB schuldig machen?
- Welche Strafen drohen für Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB?
- Vorwurf der Bestechlichkeit - was tun bei einer Anzeige gemäß § 332 StGB?
- Anzeige wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) - wie hilft ein Anwalt?
Was ist Bestechlichkeit – juristisch gesehen?
Beim Straftatbestand der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB handelt es sich um ein sogenanntes Korruptionsdelikt. Bestechlichkeit ist die Kehrseite des Tatbestandes der Bestechung gemäß § 334 StGB.
Man macht sich der Bestechlichkeit schuldig, wenn man als Amtsträger einen Vorteil einfordert, sich versprechen lässt oder annimmt, für den man eine pflichtwidrige Diensthandlung begeht. Einfacher ausgedrückt: Man ist für eine Gegenleistung bereit, mit einer Handlung gegen seine Amtspflichten zu verstoßen.
Diese Gegenleistung kann in einer finanziellen Zuwendung oder Geschenken, aber auch in irgendeinem rechtlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Vorteil bestehen. Es kommen neben Geldzahlungen also auch Einladungen, Kostenvergünstigungen, Clubmitgliedschaften, Ehrenämter, sexuelle Gefälligkeiten u. a. in Frage. Auch eine Unterlassung ist als Gegenleistung für eine solche Handlung denkbar wenn es um eine Verletzung der Pflichten im Dienst geht.
Wann macht man sich wegen Bestechlichkeit strafbar?
Gemäß § 332 StGB ist es gleichermaßen strafbar, einen unrechtmäßigen Vorteil
- von Dritten zu fordern (erkennen zu lassen, dass man nur gegen Gewährung dieses Vorteils eine bestimmte Diensthandlung zu tun bereit ist),
- sich versprechen zu lassen (sein Einverständnis signalisieren, wenn einem ein bestimmter Vorteil in Aussicht gestellt wird) oder
- anzunehmen (den Vorteil tatsächlich zu beanspruchen).
Für eine Verurteilung muss also weder ein Vorteil wirklich gewährt worden sein noch die dafür vereinbarte Pflichtverletzung begangen worden sein. Es genügt der Versuch, einen Vorteil zu bekommen und die Bereitschaft, dafür gegen seine Dienstpflichten zu verstoßen. Es ist auch als Tat strafbar, die Bereitschaft zu einer solchen Vereinbarung zu zeigen, auch wenn man nicht beabsichtigt, davon tatsächlich Gebrauch zu machen und die Pflicht verletzt wird.
Entscheidend ist es, dass die Vorteilsannahme und die Gegenleistung in einem erkennbaren Zusammenhang stehen müssen, dass also zwischen dem Bestechenden und dem Bestochenen eine Vereinbarung nachweisbar ist. Das heißt: Die bloße Annahme eines Geschenkes oder einer Einladung kann zwar der öffentlichen Reputation eines Amtsträgers schaden, begründet aber noch keine Anklage wegen Bestechlichkeit.
Welche Amtsträger können sich der Bestechlichkeit nach § 332 StGB schuldig machen?
Bestechung begehen kann jeder, aber bestechlich im Sinne des § 332 StGB können nur bestimmte Amtsträger sein. Hierzu gehören:
- Amtsträger (Beamte, Angestellte in öffentlich-rechtlichen Ämtern und bei öffentlichen Verwaltungsbehörden, Richter).
- Europäische Amtsträger (Mitglieder der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Rechnungshofes oder eines EU-Gerichts).
- Personen, die im öffentlichen Dienst, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle ohne spezielles Amt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder bei einem Verband oder Unternehmen arbeiten, wo solche Aufgaben übernommen werden.
Welche Strafen drohen für Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB?
Grundsätzlich drohen einem bestechlichen Amtsträger bei einer Verletzung Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten und bis zu fünf Jahren. Nur in minder schweren Fällen sind Geldstrafen möglich. Handelt es sich bei dem Täter um einen Richter, drohen diesem mindestens ein Jahr und maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe. Es zählt also zu den schweren Straftaten.
Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt bei Gerichtsverfahren wegen Korruptionsdelikten von öffentlichen Amtsträgern ist oft die öffentliche Berichterstattung. Der Schaden ist oft riesig, auch wenn man nicht bestraft wird. Selbst bei einem Freispruch können Presseberichte den Ruf des Angeklagten ruinieren. Schon allein aus diesem Grunde sollte Ihr Anwalt seine erste Aufgabe darin sehen, nach Möglichkeit zu verhindern, dass es überhaupt zu einem öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren kommt. Dies ist in vielen Fällen durch eine Vereinbarung der Verfahrenseinstellung gegen Auflage gemäß § 153a StPO möglich. Eine andere Option zur Umgehung einer Gerichtsverhandlung ist die Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft.
Vorwurf der Bestechlichkeit - was tun bei einer Anzeige gemäß § 332 StGB?
Es geht bei Korruptionsvorwürfen um Ihre berufliche Zukunft und Ihre gesellschaftliche Existenz. Daher ist unbedingt rasches und bedachtes Handeln gefragt, wenn Sie davon erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Daher gilt:
- Aussage verweigern.
Machen Sie nicht den Fehler, sich selbst verteidigen zu wollen. Sie können nicht wissen, was man an belastbaren Fakten gegen Sie in der Hand hat. Daher ist jedes Wort, das Sie zur Sache sagen, potentiell zusätzliche Munition für die Ermittler gegen Sie. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und zu Vorladungen nicht zu erscheinen. Nutzen Sie dieses Recht!
- Anwalt einschalten.
Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht, der die Ermittlungsakte einsehen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe rechtlich prüfen kann. Im besten Fall sind die Vorwürfe unhaltbar und das Verfahren muss eingestellt werden. Ansonsten wird Ihr Anwalt versuchen, eine Einstellung gegen Auflage zu erwirken. Falls das alles nicht möglich sein sollte, wird Ihr Anwalt basierend auf der Aktenlage Ihre Verteidigung vor Gericht übernehmen.
Anzeige wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) - wie hilft ein Anwalt?
Wie oben bereits beschrieben ist eine kompetente Strafverteidigung beim Vorwurf der Bestechlichkeit das A und O. Ein Anwalt wird die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, sämtliche Ermittlungsmaßnahmen prüfen, Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte wahren und Sie gegen die Anschuldigungen vertreten. Unter Umständen ist eine Einstellung des Strafverfahrens möglich, worauf ein Anwalt nach Prüfung der Akte hinwirken kann.
Wenn Ihnen als Amtsträger Bestechlichkeit vorgeworfen wird, zögern Sie nicht Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Wir sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen gerade auch im Wirtschaftsstrafrecht und damit verbundene Straftaten über eine jahrelange Erfahrung. Unsere Mandanten werden bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München aus vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt - wir stehen an Ihrer Seite!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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