Anwalt bei Kinderpornografie in Saarbrücken
Dr. Brauer Rechtsanwälte – Ihre Anwälte bei Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie
Dr. Brauer Rechtsanwälte – Ihre Anwälte bei Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie
Der Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung oder des Erwerbs von Kinderpornographie kann die Existenz massiv bedrohen und wird hart bestraft.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie einschalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem Fachanwalt und erfahrenen Strafverteidiger in Saarbrücken & dem Saarland.
Wir stehen bei Sexualstraftaten an Ihrer Seite diskret und ohne Vorverurteilung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie nicht schutzlos den Ermittlungsbehörden ausgeliefert sind.
In zahlreichen Fällen erreichten wir durch unsere Verteidigung bereits eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Anklage und Hauptverhandlung oder zumindest eine milde Strafe ohne Freiheitsstrafe bei einem Urteil nach einer Gerichtsverhandlung.
Durch moderne Kommunikationsmittel sind wir stets gut erreichbar. Wir bieten bestmögliche Expertise und ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch. Wir vertreten Sie auch als Rechtsanwalt bei Berufung und Revision beim Amtsgericht oder Landgericht.
Ihnen wird ein Delikt im Zusammenhang mit Kinderpornografie oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen vorgeworfen? Bei einem solchen Verdacht benötigen Sie einen spezialisierten Fachanwalt. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Ein Vorwurf im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie, Sexualdelikten und generell Straftaten sexueller Art ist für die Betroffenen oft eine existentielle Bedrohung. Meistens erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung von den Anschuldigungen, dass sie sich strafbar gemacht haben. Danach stellen sich viele Fragen:
Bei Kinderpornografie-Delikten drohen harte und drastische Konsequenzen – zum einen strafrechtlich und unter Umständen auch familiär, gesellschaftlich und beruflich. Gerade bei Darstellungen von schweren sexuellen Handlungen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch an den Opfern werden hohe Strafen verhängt. Das Gesetz kennt im Sexualstrafrecht keine Gnade, daher sollten Sie nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten:
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Jeder Schritt, der nun unternommen wird, muss zuvor gut durchdacht werden.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Schweigen Sie unbedingt gegenüber den Ermittlern. Einer Aufforderung zu einer Aussage durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Fachanwalt wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien des Ermittlungsverfahrens genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Strategie aufgebaut werden.
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Der Vorwurf des Umganges mit kinderpornografischem Material zählt zu den schwerwiegendsten Anklagepunkten im Strafrecht und das Gesetz sieht harte Strafen vor. Gerade bei Darstellungen von sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Belästigung, Nötigung und ähnlichen Handlungen beziehungsweise Übergriffen an Opfern im Alter von Kindern und Jugendlichen kennt das StGB keine Gnade und die Behörden greifen bei derartigen Straftaten hart durch bis hin zu hohen Freiheitsstrafen.
Welche Darstellungen strafbar sind und welche schweren Strafen bei einer Verurteilung wegen Besitz oder Verbreitung von Darstellungen von Missbrauch bzw. Kindesmissbrauch drohen, haben wir für Sie in unserem Rechtstipp zusammengefasst:
Zum Rechtstipp „Vorwurf Kinderpornografie (§184b): Ein Fall für den Anwalt“
Viele Beschuldigte fühlen sich überwältigt und wissen nicht, wie sie auf eine Durchsuchung, Festnahme oder die Konfrontation mit solchen Anschuldigungen reagieren sollen. Wir bieten Ihnen schnelle, professionelle Unterstützung, um die ersten Schritte einzuleiten und Ihre Rechte von Anfang an zu schützen. Bei sogenannten Sexualdelikten ist der Anwalt entscheidend und dringend erforderlich.
Ein solcher Vorwurf hat nicht nur juristische, sondern auch weitreichende persönliche Konsequenzen. Der gute Ruf eines Menschen kann innerhalb kürzester Zeit massiv beschädigt werden. Daher ist Diskretion und den Schutz Ihrer Privatsphäre für uns besonders entscheidend. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um alle Schritte umfassend zu planen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Wir werden sämtliche erforderlichen Maßnahmen für Sie einleiten.
In einigen Fällen ist es möglich, durch eine frühzeitige Intervention das Verfahren positiv zu beeinflussen oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollten die Anschuldigungen haltlos sein, ist es unser Ziel, Ihre Unschuld so schnell wie möglich nachzuweisen und weitere Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zu verhindern.
Sollten Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sein oder eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, gilt es, schnell zu handeln und die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Verzichten Sie darauf, sich ohne rechtlichen Beistand zu äußern, und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Nur so können Sie verhindern, dass Sie sich durch unüberlegte Aussagen weiter belasten.
Mattis Mayer ist Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und Ihr Ansprechpartner im Saarland. Mit Leidenschaft für Strafrecht und energischem Einsatz für unsere Mandanten wird Mattis Mayer eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln. Unsere Anwaltskanzlei konnte in diesem speziellen Rechtsgebiet bundesweite Erfahrung sammeln.
Bei einer Straftat sexueller Natur ist es das Ziel unserer Kanzlei, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht vor ein öffentliches Gericht bringt, um schwerwiegende soziale Folgen zu vermeiden. Wir werden sämtliche Möglichkeiten des Strafrechts und der StPO ausschöpfen, um Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung und Beratung direkt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht.
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