Anwalt bei Geldwäsche in Berlin
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht verteidigen wir Sie bei allen Anschuldigungen rund um Geldwäsche in Berlin und Brandenburg.
Wenn Ihnen das Waschen von Geld vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren. Eine Verurteilung kann enorme Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger für Geldwäsche.
Unsere Anwälte haben sich auf Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Nutzen Sie diese Kompetenz und Erfahrung für Ihr Verfahren.
Unsere Kanzlei ist durch moderne Kommunikationsmittel stets für Sie erreichbar.
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Ihnen wird Geldwäsche vorgeworfen? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Bei Geldwäsche erfahren Beschuldigte meist durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
Bei Geldwäsche droht eine Freiheitsstrafe. Leichtfertigkeit ist im Umgang mit einer solchen Straftat nicht angebracht. Sie sollten nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen oder zu relativieren. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
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Der Vorwurf der strafbaren Geldwäsche ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gemäß § 261 StGB (Strafgesetzbuch) wird der Gegenstand der Geldwäsche geregelt und ahndet die Verschleierung der Herkunft illegal erworbener Vermögenswerte. Betroffene sehen sich nicht nur strafrechtlichen Ermittlungen, sondern oft auch schweren öffentlichen und beruflichen Reputationsschäden ausgesetzt. Eine effektive und frühzeitige Verteidigung ist daher unerlässlich.
Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in Geldwäscheverfahren und auf Taten im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz (GWG) spezialisiert und bietet Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Sie mit solchen Straftaten konfrontiert werden. Darüber hinaus verfügen wir über die notwendigen rechtlichen Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht. Oft sind die Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche komplex und von einer Vielzahl von Beweisen und gesetzlichen Fragen geprägt. Wir setzen unsere Erfahrung und Expertise im Strafrecht ein, um die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft detailliert zu prüfen und die besten Verteidigungsstrategien für Sie zu entwickeln.
Einer der wichtigsten Schritte in Geldwäscheverfahren ist die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakten sowie die Überprüfung der Beweisführung. Oftmals können Unklarheiten bei der Herkunft der Gelder oder Verfahrensfehler zu Ihren Gunsten genutzt werden. Ziel unserer Tätigkeit ist es, das Verfahren frühzeitig einzustellen oder eine möglichst geringe Strafe oder Geldstrafe zu erreichen, falls ein Verstoß gegen das StGB nicht vollständig auszuräumen ist.
Es gehört zu den Pflichten von Banken bei auffälligen Transaktionen und Einzahlungen genauer hinzusehen. Die Beschuldigung steht also schnell im Raum, umso wichtiger ist zügiges Handeln. Oft gelingt es, den Verdacht frühzeitig mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln auszuräumen. Die Behörden müssen Ihnen beweisen, dass die Geldherkunft der Transaktionen nicht legal war uns aus einer strafbaren Vortat stammt.
Sollten Sie in strafbaren Zusammenhängen im illegalen Umgang mit Geld beschuldigt werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren um schwere Strafen zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen kompetent und diskret zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren, den Fall zu Ihren Gunsten zu wenden und die negativen Auswirkungen eines Strafverfahrens so gering wie möglich zu halten.
Ihre Ansprechpartner
Max Bartusch ist ein spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung bei Geldwäsche und Wirtschaftsdelikten. Natürlich erhalten Sie bei uns die vollständige Expertise unserer Kanzlei. Gerade bei Vermögensdelikten braucht es juristische Kompetenz in Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Geldwäschegesetz (GWG) und Kapitalmarktrecht.
Sollte Ihnen Geldwäsche vorgeworfen werden, nehmen wir Akteneinsicht und prüfen das Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz auf Herz und Nieren. Als erfahrene Anwälte bei Geldwäsche werden wir versuchen, Ihr Verfahren zur Einstellung zu bringen, damit Sie gar nicht erst zu einem Prozess vor Gericht erscheinen müssen. Wir vertreten Sie gerne.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Geldwäsche? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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