Im Gegensatz zu anderen Dopingmitteln ist Ephedrin nicht in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz aufgeführt, obwohl es ebenfalls für Dopingzwecke verwendet wird. Der Grund hierfür: Neben der Verwendung zum Doping ist es auch ein Ausgangsstoff für die Herstellung von Crystal Meth (Methamphetamin).
In diesem Artikel erläutern die Rechtslage und erklären, welche Folgen sich in strafrechtlicher Hinsicht daraus ergeben.
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Was ist Ephedrin und wofür wird es verwendet?
Ephedrin ist ein Alkaloid und hat eine stimulierende Wirkung. Deshalb wird es als Dopingmittel zur Leistungssteigerung verwendet. Es führt zu einer gesteigerten körperlichen Leistungsfähigkeit und erzeugt ein verstärktes Selbstwertgefühl. Außerdem hemmt es den Appetit.
Ursprünglich wurde Ephedrin für zahlreiche medizinische Zwecke eingesetzt. So zum Beispiel zur Behandlung von Asthma, zum Abschwellen der Nasenschleimhäute bei Schnupfen und in der Augenheilkunde. Heute wird es wegen seiner Nebenwirkungen und der Gefahr einer Abhängigkeit nur noch selten als Arzneimittel verwendet.
Neben der Nutzung in der Medizin und beim Doping im Sport ist Ephedrin auch ein wichtiger Grundstoff zur Herstellung von Methamphetamin. Deshalb unterliegt Ephedrin dem Grundstoffüberwachungsgesetz.
Obwohl Ephedrin für Dopingzwecke genutzt wird, ist es nicht als Dopingmittel im Anti-Doping-Gesetz aufgelistet. Dennoch ist der Umgang damit als Grundstoff der Kategorie 1 nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz verboten, wenn nachgewiesen werden kann, dass es zur Herstellung von Methamphetamin genutzt werden soll.
Unabhängig davon greift bei Ephedrin auch das Arzneimittelgesetz (AMG), das den Umgang damit beschränkt.
Was regelt das Grundstoffüberwachungsgesetz?
Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) wurde 1994 geschaffen, um den Umgang mit Stoffen zu regeln, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln genutzt werden können.
Laut dem GÜG ist die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, Veräußerung, Abgabe, der Erwerb und die Verschaffung von Stoffen verboten, die als Grundstoffe zur Herstellung von Methamphetamin (Crystal Meth) LSD, Heroin, MDMA (Ecstasy) und Methaqualon dienen sollen. Sie werden auch als Drogenausgangsstoffe bezeichnet.
Dazu gibt es eine Liste, die auf der Grundlage der EU-Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und 111/2005 erstellt wurde. Dort sind diese Stoffe ebenfalls aufgeführt, darunter auch Ephedrin. Überwacht wird der Umgang damit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Das GÜG enthält neben Verboten und Strafvorschriften auch noch Bußgeldvorschriften für Stoffe, die in den Kategorien 2 und 3 erfasst sind. Darauf soll aber an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da Ephedrin zur Kategorie 1 gehört.
Was ist im Zusammenhang mit Ephedrin nach dem GÜG verboten?
Nach § 3 des Grundstoffüberwachungsgesetz sind verboten:
- Besitz,
- Erwerb,
- Herstellung,
- Handel,
- Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr,
- Veräußerung,
- Abgabe,
- Verschaffung
von Stoffen der Kategorie 1, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen. Dazu zählen auch Ephedrin und das mit ihm verwandte Pseudoephedrin. Jeglicher Umgang damit in der oben aufgeführten Weise ist verboten und wird bestraft.
Welche Strafe ist im Grundstoffüberwachungsgesetz vorgesehen?
§ 19 Absatz 1 GÜG sieht als Strafe für einen Verstoß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen (bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande) beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Auch der Versuch ist strafbar.
Verbote und Strafen bei Ephedrin nach dem Arzneimittelgesetz
Für den Fall, dass die Absicht einer Verwendung von Ephedrin zur Herstellung von Drogen nicht nachgewiesen werden kann, ist der Umgang damit trotzdem durch die Regeln des Arzneimittelgesetzes beschränkt. Diese sind aber weniger streng wie die des GÜG für Grundstoffe der Kategorie 1.
Seit 2001 sind Ephedrin-Präparate in Deutschland nicht mehr frei verkäuflich, sondern man benötigt dafür ein Rezept.
Für die illegale Einfuhr von Ephedrin drohen nach § 96 Nr. 4 AMG bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Besteht der Verdacht des Handels droht nach § 95 Abs. 1 Nr. 3a eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das kann bei Bestellungen von größeren Mengen oder von kleineren Mengen in kurzen Abständen der Fall sein.
Wie kann ein Anwalt bei einer Anzeige wegen Ephedrin helfen?
Wer eine Anzeige wegen Ephedrin erhalten hat, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern zunächst vor allem zwei Regeln beachten:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache! Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
- Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der sich mit Verfahren rund um das Thema Doping auskennt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht.
Wie wir oben erläutert haben, ist es für eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz von entscheidender Bedeutung, ob die Absicht zur Verwendung von Ephedrin zur Herstellung von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden kann.
Wenn das nicht der Fall ist, kommt nur noch ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in Betracht, der aber milder bestraft wird.
Ein Rechtsanwalt wird nach der Übernahme des Falles zunächst Akteneinsicht beantragen. Auf diese Weise erfahren er und der Mandant, welche Beweismittel vorliegen. Der beschuldigte selbst kann keine Akteneinsicht beantragen.
Auf Grundlage der Einsicht in die Ermittlungsakte wird der Strafverteidiger eine aussichtsreiche Strategie für das Verfahren vorschlagen. Sein Ziel wird zunächst eine Verfahrenseinstellung sein oder – falls das nicht möglich ist – eine möglichst milde Strafe.
Vorsicht vor weiteren Folgen im Umgang mit Ephedrin
Beim Umgang mit einer Anzeige wegen des verbotenen Umgangs mit Ephedrin sollte man auch immer mögliche weitere Folgen bedenken. Wurde Ephedrin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt, dann droht der Entzug des Führerscheins.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Strafen bei Drogen am Steuer
Falls Sie eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz oder das Arzneimittelgesetz erhalten haben, melden Sie sich einfach bei uns per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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