Immer wieder übernehmen wir die Verteidigung von Menschen, die eine Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Anti-Doping-Gesetz erhalten haben.
Der Grund für diesen Vorwurf liegt darin, dass Stoffe, die unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen, aber auch zu Doping-Zwecken konsumiert werden können, zusätzlich vom Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) erfasst werden.
Eines der am häufigsten konsumierten Dopingmittel ist Metandienon, das unter dem Namen Metanabol aus Polen bezogen wird und in Deutschland auch unter dem Markennamen Dianabol bekannt ist.
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- Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
- Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
- Was ist im Umgang mit Metandienon / Dianabol verboten?
- Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Metandienon / Dianabol?
- Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Metandienon ermittelt wird?
Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) definiert Substanzen als „Arznei“, die zur Verhütung, Heilung, oder Linderung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind, und am oder im Körper angewendet werden.
Ob eine Substanz, die diese Kriterien erfüllt, vom Anbieter oder Hersteller vielleicht anders bezeichnet wird (etwa als „Nahrungsergänzung“ o.ä.), spielt für die rechtliche Beurteilung keine Rolle. Gemäß § 73 AMG besteht ein Verbringungsverbot für Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Das heißt, die Einführung dieser Stoffe (zB. Aus Polen oder Rumänien) ist verboten. Der Bezug von Arzneimitteln aus Staaten außerhalb der EU, zum Beispiel aus Fernost, ist ohne ärztliches Rezept grundsätzlich verboten.
Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
Das AntiDopG ist dem AMG hinzugefügt worden, um durch ein eigenständiges Gesetz die Nutzung von leistungssteigernden Substanzen zu Dopingzwecken im Sport abzudecken.
Alle Substanzen, die zur körperlichen Leistungssteigerung im Wettbewerb missbraucht werden können, sind im Anhang zu § 2 AntiDopG aufgelistet. Ihre Nutzung als Dopingmittel ist strafbar. Die Liste der vom AntiDopG abgedeckten Stoffe enthält Nahrungsergänzungsmittel, sowie Betäubungs- und Arzneimittel. Darunter fällt auch das anabole Steriod Metandienon (in Deutschland auch als Dianabol bekannt).
Was ist im Umgang mit Metandienon / Dianabol verboten?
Metandienon (früher auch als Dianabol erhältlich) ist auf dem deutschen Markt nicht mehr zugelassen. Jedweder Umgang mit Metandienon oder Präparaten, die dieses enthalten, wie Metanabol, Methandon, Methandrostenolonum oder Naposim ist verboten. Dies umfasst die Einfuhr aus dem Ausland, Herstellung, Besitz, Handel, Abgeben oder Inverkehrbringen, sowie die Verwendung an sich oder anderen Personen zur Leistungssteigerung im Sport. Wer Metandienon aus dem Ausland bestellt, muss damit rechnen, dass seine Sendung vom Zoll kontrolliert, einbehalten, und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen AMG und AntiDopG eröffnet wird.
Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Metandienon / Dianabol?
Grundsätzlich drohen für Verstöße gegen das Arznei- oder Anti-Doping-Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren. Entscheidendes Kriterium für das Strafmaß ist dabei die im Einzelfall vorliegende Menge, bzw die Frage, ob es sich dabei gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) um eine 'geringe' oder 'nicht geringe' Menge handelt. Eine 'nicht geringe Menge' ist im Falle von Metandienon (Dianabol bei 150 mg erreicht.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Metandienon / Dianabol ermittelt wird?
Wenn Ihre Lieferung beim Zoll abgefangen wird, wird man Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Eventuell wird man sie auch zu einer Anhörung vorladen. Dieses Angebot sollten Sie ausschlagen. Die Ermittler werden bei einer Anhörung versuchen, Sie dazu zu bringen, Aussagen zu machen, die über das hinausgehen, was man eigentlich gegen Sie in der Hand hat. Das Risiko, sich unnötig selbst zu belasten, ist hoch. Stattdessen sollten Sie Ihr Schweigerecht wahrnehmen und umgehend einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser wird den Ermittlungsbehörden Ihre Aussageverweigerung anzeigen und den weiteren Schriftverkehr übernehmen. Er wird sodann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, und anhand dieser mit Ihnen eine Strategie für Ihre Verteidigung erarbeiten.
Wenn Sie ansonsten den Behörden noch nicht aufgefallen sind, haben Sie gute Chancen, glimpflich davon zu kommen.
Als Dr. Brauer Rechtsanwälte sind wir auf Strafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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