Immer wieder wenden sich Personen an uns, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet worden ist.
Dies kommt daher, dass Stoffe, die unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen, aber auch zu Doping-Zwecken konsumiert werden können, auch vom Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) abgedeckt sind.
So auch das anabole Steroid Boldenon.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Doping?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Doping-Strafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) definiert Stoffe, die am oder im Körper angewandt werden, und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind, als „Arznei“.
Ob ein solcher Stoff vom jeweiligen Anbieter vielleicht anders deklariert wird (etwa als „Nahrungsergänzung“ o.ä.), ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant. Für Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, besteht nach § 73 AMG ein Verbringungsverbot, das Privatpersonen die Einfuhr, also den Bezug aus dem Ausland, verbietet. Der Bezug von Arzneimitteln aus Staaten außerhalb der EU, etwa Fernost-Staaten, aus denen die meisten Dopingmittel kommen, ist ohne ärztliches Rezept grundsätzlich verboten.
Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
Das AntiDopG ist dem AMG hinzugefügt worden, um den illegalen Umgang mit leistungsverstärkenden Substanzen im Sport durch ein selbständiges Gesetz abzudecken.
Alle Substanzen, die zu Doping-Zwecken verwendet werden können, sind im Anhang zu § 2 AntiDopG gelistet. Nicht unbedingt der Besitz geringer Mengen, doch die Nutzung als Dopingmittel, insbesondere in nicht geringen Mengen, ist strafbar. Dies gilt nicht nur für Profisportler, sondern für jeden, der in irgendeiner Form Sport treibt und zusätzlich dazu Dopingmittel verwendet. Die Liste der vom AntiDopG abgedeckten Stoffe umfasst Nahrungsergänzungsmittel, sowie Betäubungs- und Arzneimittel. Darunter findet sich auch Boldenon, da es auf den Hormonhaushalt wirkt und zur Muskelbildung eingesetzt werden kann.
Was ist im Umgang mit Boldenon verboten?
Boldenon ist in Deutschland grundsätzlich verboten und ist in keinem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel vorhanden. Das AntiDopG verbietet Privatpersonen jedweden Umgang mit Boldenon in nicht geringer Menge. Dies umfasst Herstellung, Handel, Besitz, Abgeben oder Inverkehrbringen, sowie der Einsatz als Dopingmittel für sich oder andere Personen. Auch die Einfuhr von Boldenon ist nach § 4 Abs 1 AntiDopG verboten. Wenn eine Sendung mit Boldenon vom Zoll abgefangen wird, ergeht eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen AMG und AntiDopG und gegen den Adressaten der Sendung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Boldenon?
Grundsätzlich drohen für den illegalen Umgang mit Boldenon Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren. Ausschlaggebend ist dabei, wie gesagt, ob es sich bei der konkret vorliegenden Menge, gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV), um eine 'geringe' oder 'nicht geringe' Menge handelt.
Der festgesetzte Mengenwert der 'nicht geringen Menge' liegt im Falle von Boldenon bei 1.500 mg.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Boldenon ermittelt wird?
Wenn man am Zoll Ihre Lieferung kontrolliert wird man Sie, meist, darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Möglicherweise erhalten Sie auch einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Sie sollten jedoch keinerlei Aussagen zur Sache machen, da sie die Ermittlungsakte nicht kennen und sich im Zweifelsfall durch eine Aussage mehr schaden als nützen. Stattdessen sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht verständigen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und während des Ermittlungsverfahrens für Sie die Korrespondenz mit den Behörden übernehmen.
Wenn Sie zuvor noch nicht in Arznei- oder Betäubungsmittelsachen auffällig geworden sind, stehen Ihre Chancen gut, glimpflich davon zu kommen.
Als Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten wir Sie bundesweit. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.