Crystal Meth hat viele Namen. Offiziell wird es als Methamphetamin (auch Metamfetamin) oder N-Methylamphetamin bezeichnet. Unter Konsumenten ist es als „Ruppe“, „Yaba“, „Glass“, „Piko“, „Hard Pep“, „Crank“, „Ice“ oder einfach „C“ bekannt.
Crystal Meth gilt heute als gefährlichste Droge überhaupt, weil sie sehr schnell abhängig macht und zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führt. Deshalb hat sich ihre Einschätzung durch die Justiz im Laufe der Zeit gewandelt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Crystal Meth verfolgen die Behörden konsequent.
Zunächst kam die synthetische Droge aus Laboren in Tschechien. Deshalb war sie in Deutschland längere Zeit vor allem in Sachsen und Bayern verbreitet. Seit einigen Jahren stammt Crystal Meth aber überwiegend aus den Niederlanden und spielt deshalb auch in Nordrhein-Westfalen und anderen westlichen Bundesländern eine immer größere Rolle.
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Was ist nach § 29 BtMG verboten?
Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Hinzu kommt unter Nr. 3 der in der Praxis wichtige Tatbestand des Besitzes, der grundsätzlich in gleicher Höhe bestraft wird.
Der § 29 BtMG sieht noch weitere Tatbestände vor. An dieser Stelle wird nur auf die wichtigsten Tatbestände eingegangen.
Tatbestand Besitz
Der Tatbestand des Besitzes steht zwar in § 29 BtMG nicht am Anfang, sondern erst unter Nr. 3, da er aber der häufigste Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist, soll er hier an erster Stelle behandelt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass jeglicher Besitz von Betäubungsmitteln (ohne Erlaubnis) strafbar ist.
Was bedeutet Besitz im Sinne des BtMG? Es geht um die „tatsächliche Verfügungsmacht“, die von einer gewissen Dauer sein muss. Der Beschuldigte muss über das Betäubungsmittel verfügt haben und sich darüber auch bewusst gewesen sein.
Wo genau sich das Crystal befindet, ist unerheblich. Es muss also nicht zwingend am Körper getragen werden, sondern kann sich auch an einem anderen Ort befinden. Der Zugang muss nur problemlos möglich sein.
Kein Besitz liegt vor, wenn man nur weiß, dass eine andere Person – etwa in der gemeinsamen Wohnung – Betäubungsmittel aufbewahrt.
Tatbestand Einfuhr
Unter Einfuhr versteht man das Verbringen von Betäubungsmitteln über eine Grenze in die Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenhang mit Crystal Meth findet der Schmuggel häufig aus den Niederlanden und Tschechien statt.
Straffreier Konsum
Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland straffrei. Er ist in der Realität aber schwer vom Besitz und Erwerb zu trennen. Bei einem Konsumenten wird die Polizei deshalb schnell diesen Verdacht oder sogar den des Handeltreibens erheben.
Welche Bedeutung hat die Crystal-Menge für das Strafverfahren?
Im Betäubungsmittelstrafrecht spielt die Menge eine große Rolle. Bei einer „geringen Menge“ kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen bzw. das Gericht von einer Strafe absehen. Man geht in diesen Fällen von Eigenkonsum aus. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Einstellung. Die Verfahrensweise unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Dabei spielt auch die unterschiedliche Verbreitung von Crystal eine Rolle.
Das Mengen-System des Betäubungsmittelrechts ist etwas kompliziert. Begrifflich unterscheidet man die „geringe Menge“, die „Normalmenge“ (die gesetzlich nicht normiert ist) und die „nicht geringe Menge“, die deutlich strenger geahndet wird.
Entscheidend ist die Wirkstoffmenge, die durch ein Wirkstoffgutachten ermittelt wird. Bei Crystal gelten 75 mg Methamphetamin Base oder 90 mg Methamphetamin-Hydrochlorid als geringe Menge.
Die Schwelle zur nicht geringen Menge, die eine deutlich höhere Strafe nach sich zieht, liegt bei 5 g Methamphetamin Base. Der Wirkstoffgehalt beträgt durchschnittlich 25 bis 58 %. Brutto bedeutet das ca. 9 bis 20 g handelsübliches Crystal Meth.
Mit welcher Strafe muss ich bei einem Verfahren wegen Crystal Meth rechnen?
Die Strafe ist wie immer vom Einfallfall abhängig, nicht zuletzt von der oben erläuterten Menge. Für einfache Tatbestände sieht das BtMG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Bei einer nicht geringen Menge stehen ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft im Raum, bei minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich. Bei Schmuggel (illegale Einfuhr) beträgt die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Bei einer bandenmäßigen oder bewaffneten Tatbegehung beträgt die Mindeststrafe nicht unter fünf Jahren.
Wie verhalte ich mich richtig bei einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 29 BtMG im Zusammenhang mit Crystal Meth?
Zunächst gilt die eiserne Regel: Machen Sie als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Als Nächstes sollte ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet werden.
Bei den oben dargestellten „einfachen“ Tatbeständen des § 29 BtMG mag scheinbar noch nicht sehr viel auf dem Spiel stehen – es kann durchaus sein, dass weitere, höher bestrafte Tatbestände hinzukommen, die man als Beschuldigter am Anfang eines Verfahrens noch nicht überblickt.
Nicht zu unterschätzen ist bei Crystal-Konsum der drohende Verlust des Führerscheins, weil die Verkehrsbehörde, an die eine Verurteilung wegen eines BtMG-Verstoßes gemeldet wird, von einer mangelnden Eignung als Fahrer eines Kfz ausgeht, und das unabhängig davon, ob eine Fahrt unter dem Einfluss von Crystal stattgefunden hat oder nicht.
Falls Sie mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das BtMG wegen Crystal Meth konfrontiert sind, ist eine Kontaktaufnahme mit einem BtM-Anwalt unbedingt zu empfehlen. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Erfahrung in vielen BtM-Verfahren und bin bundesweit tätig. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, gern auch über WhatsApp, Kontakt mit mir auf.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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