Immer wieder kommen Menschen auf die Idee, wegen ihres vorangegangenen Alkoholkonsums statt mit dem Auto lieber mit dem Fahrrad zu fahren. Allerdings ist auch das kein wirklich guter Gedanke, denn auch für Radfahrer gibt es eine Promillegrenze, und wer von der Polizei in volltrunkenem Zustand auf dem Fahrrad angehalten wird, der riskiert ebenfalls seinen Führerschein. Zudem drohen bei höherer Promillezahl noch andere rechtliche Gefahren.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Wer einfach nur betrunken mit dem Fahrrad fährt, riskiert kein Bußgeld, weil das Straßenverkehrsgesetz nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol verbietet, wozu Fahrräder nicht gehören. Gefährlich wird es aber spätestens ab dem Vorliegen der Fahruntüchtigkeit, denn dann bewegt man sich im Strafrecht.
In unserem Artikel erklären wir, ab wann es aus rechtlicher Sicht gefährlich ist, unter Alkoholeinfluss Fahrrad zu fahren.
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Was ist absolute und relative Fahruntüchtigkeit?
Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei Fahrradfahrern erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille (Autofahrer: 1,1). Ab diesem Wert macht sich auch ein Radfahrer strafbar – wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
Dabei ist jedoch zu beachten, dass man sich auch unter diesem Wert bereits strafbar machen kann, wenn man beim Radfahren Ausfallerscheinungen zeigt. Eine Strafbarkeit wird dann bereits ab 0,3 Promille angenommen – egal ob man mit dem Auto oder dem Rad unterwegs ist. Die Rechtsprechung spricht in diesen Fällen von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Ausfallerscheinungen können z. B. Gleichgewichtsprobleme, das Fahren von Schlangenlinien oder ein Sturz vom Fahrrad sein.
Welche Straftaten kommen beim Radfahren unter Einfluss von Alkohol in Betracht?
Neben der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) kann durch einen betrunkenen Radfahrer auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn er durch seine Ausfallerscheinungen einen Beinahe-Unfall verursacht und dadurch fremde Sachen von beträchtlichem Wert oder gar fremde Personen gefährdet werden.
Mit welcher Strafe muss man wegen Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss rechnen?
Grundsätzlich gilt der gleiche Strafrahmen wie bei Autofahrern auch, also im Fall des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In der Praxis gibt es im Regelfall eine Geldstrafe, die bei betrunkenen Fahrradfahrern meistens niedriger ausfällt als bei Autofahrern.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt? Das sollten Sie wissen!
Im Sonderfall des Schiebens des Fahrrads (siehe dazu auch weiter unten) unter erheblichem Alkoholeinfluss kann man unter Umständen in die Gefahr geraten, wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) verfolgt zu werden, wenn man sich z. B. nicht mehr auf den Beinen halten und das Rad sicher handhaben kann und andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, indem man auf die Fahrbahn stürzt. In diesem Fall drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Welche weiteren Folgen kann es bei einer Trunkenheitsfahrt als Radfahrer geben?
Während die verhängte Geldstrafe häufig noch verschmerzbar ist, sind die möglichen weiteren Folgen oft gravierender: Auch Fahrradfahrer müssen ab 1,6 Promille mit dem Entzug des Führerscheins rechnen (sofern vorhanden) sowie 3 Punkten in Flensburg und der Anordnung einer MPU!
Was vielen Radfahrern nicht bewusst ist: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (auch „Idiotentest“ genannt) kann auch dann angeordnet werden, wenn man gar keinen Führerschein besitzt. Wird die MPU nicht bestanden oder verweigert, kann die Straßenverkehrsbehörde sogar das Fahrradfahren im öffentlichen Raum untersagen!
Grund für die MPU-Anordnung ist die begründete Vermutung der Behörde, dass man durch sein nicht mehr sozialadäquates Trinkverhalten generell nicht mehr zum Führen eines jeglichen Fahrzeugs (nicht nur eines Kfz) geeignet ist.
Auch Punkte in Flensburg kann man bekommen, obwohl man keinen Führerschein hat. Das kann nicht zuletzt für Jugendliche unangenehme Folgen haben, wenn sie später einen Führerschein erwerben wollen.
Darf man sein Fahrrad unter Alkoholeinfluss nach Hause schieben?
Manche Zeitgenossen, denen bewusst ist, dass sie zu viel Alkohol getrunken haben, um noch problemlos mit dem Rad fahren zu können, kommen auf die Idee, ihr Gefährt wenigstens nach Hause zu schieben. Doch auch davon muss nach einem ausgiebigen Alkoholgenuss abgeraten werden, weil die Rechtsprechung unter dem „Führen eines Fahrzeugs“ bereits das „in Bewegung setzen“ versteht und damit auch das Schieben. In der Praxis kommt es hier zwar selten zu einer Strafverfolgung, aber es gab schon solche Fälle.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn gegen mich wegen einer Fahrradfahrt unter Alkohol ermittelt wird?
Zunächst muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass man sich im Fall eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss von über 1,6 Promille im Bereich des Strafrechts bewegt, es sich also nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Deshalb sollte der Vorgang nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Wie in allen anderen Strafverfahren haben Sie als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, von dem Sie auch unbedingt Gebrauch machen sollten. Machen Sie bei einer polizeilichen Vernehmung keine Angaben zur Sache, sondern geben Sie nur Auskunft über Ihre Personalien. Gleiches gilt selbstverständlich auch bei der Zusendung eines Anhörungsbogens durch die Polizei.
Aufgrund eingangs erwähnten Hinweises und in Anbetracht der auf Sie möglicherweise zukommenden Strafe und nicht zuletzt wegen der Nebenfolgen wie Führerscheinentzug und Anordnung einer MPU sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der sich sowohl im Strafrecht als auch im Verkehrsrecht sehr gut auskennt. Er wird nach der Übertragung des Mandats Akteneinsicht beantragen und Ihren Fall auf Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung prüfen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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