Seit Jahren gelingen den Ermittlungsbehörden immer wieder Schläge gegen die Betreiber von Cardsharing-Angeboten und als Folge davon auch gegen ihre Kunden. In letzter Zeit häuft sich die Zahl der Betroffenen, die sich an unsere Kanzlei wenden, weil sie eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten haben. Da es sich um ein relativ neues Phänomen handelt, sind viele unsicher, mit welcher Strafe sie beim Schwarzkucken rechnen müssen./p>
Insbesondere in Bezug auf den Anbieter „Sky“ häufen sich die Verfahren. Laut Netzberichten unterhält die Sky Deutschland GmbH eine eigene Abteilung zur Bekämpfung von Betrug bzw. Schwarzgucken, eine sogenannte „Anti Fraud Division“. Diese ermittelt eigenständig und bringt aufgespürte Fälle zur Anzeige. Hierdurch erhalten immer mehr Betroffene Post von den Ermittlern und ein Strafverfahren wird eröffnet.
Sind auch Sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen Cardsharing im Zusammenhang mit Sky, Netflix & Co.?Dann erfahren Sie in diesem Artikel, wie Cardsharing bestraft wird und wie Sie sich bei einem Ermittlungsverfahren richtig verhalten.
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- Wieso ist Cardsharing strafbar?
- Welche Formen von Cardsharing sind geläufig?
- Mit welchen Konsequenzen muss man als Nutzer bei Cardsharing rechnen?
- Wie sollte ich mich bei einer Anzeige wegen Cardsharing verhalten?
- Wie sollte ich mich einer Abmahnung von Sky und Co. wegen Cardsharing verhalten?
- Wie kann ein Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen Cardsharing helfen?
Wieso ist Cardsharing strafbar?
Beim Cardsharing wird durch einen Anbieter ein legal erworbener Zugang zu den Angeboten eines Pay-TV-Senders (wie z. B. Sky) oder ähnlichen Angeboten im Internet (wie z. B. Netflix oder Amazon Prime Video) vielen anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Die Nutzer zahlen dafür weniger als normalerweise die Gebühren der originalen Programmanbieter kosten würden. Früher brauchte man für das Empfangen von bestimmten Sendern einen entsprechenden Receiver mit und das Programm kam über Sat / Satellit. Heutzutage ist Streaming von Pay-TV der Standard geworden. Dafür braucht es ein entsprechendes Abonnement von Sky, Netflix, Dazn, Disney+, Paramount, Amazon Prime Video etc. und kann Fernsehen in HD, 4k oder UHD empfangen.
Anders als das Homesharing im eigenen Haushalt ist Cardsharing rechtlich nicht erlaubt. Insbesondere der Anbieter Sky verfolgt diese intensiv, denn das Unternehmen wittert gehörige Umsatzeinbußen, die man austrocknen will. Es kommen Verstöße gegen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches in Frage:
- bei Nutzern:
- Ausspähen von Daten (§ 202a Abs. 1 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a Abs. 1 StGB)
- bei Betreibern:
- gewerbsmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB)
- gewerbsmäßige unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b Abs. 3 Urheberrechtsgesetz)
- Datenhehlerei (§ 202d StGB)
Welche Formen von Cardsharing sind geläufig?
Eine verbreitete Variante ist die illegale Nutzung von sogenannten IPTV Diensten. Bei IPTV werden Fernsehprogramme direkt über das Internet gestreamt, oft ohne gültige Lizenz oder Abo. Verschlüsselte HD Channels können auch über spezielle Software wie OSCam empfangen werden.
Es gibt auch modifizierte Receiver wie etwa der Marke "Vu +" bei denen eine Smartcard, die normalerweise nur für ein Endgerät gedacht war, über ein Netzwerk verfügbar gemacht wird.
Pay-TV-Anbieter gehen zunehmend gegen solche Praktiken vor und versuchen auch technische Hürden über Verschlüsselungssysteme wie icam aufzubauen.
Mit welchen Konsequenzen muss man als Nutzer bei Cardsharing rechnen?
Für den gegen Nutzer regelmäßig erhobenen Vorwurf des Ausspähens von Daten (§ 202a Abs. 1 StGB) sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Ersttäter müssen meistens nur mit einer Geldstrafe rechnen, die allerdings mehrere Netto-Monatsgehälter betragen kann.
Auf Betreiber kommen höhere Strafen zu. Gewerbsmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 1 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Für gewerbsmäßige unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen sieht § 108b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Es kommt auch noch Datenhehlerei nach § 202d StGB in Betracht, wofür ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verhängt werden kann.
Hinzu kommt oft noch ein zivilrechtliches Verfahren, das eine von dem Pay TV-Sender oder einem Streaming-Dienst beauftragte Anwaltskanzlei anstrengt. Insbesondere auch im Falle von Sky dürften diese systematisch erfolgen und sich gleich an das Strafverfahren anschließen. Denn wenn ein Strafgericht bereits den Verstoß feststellt, dann ist die Beitreibung von Schadenersatz oft nur mehr eine – für betroffene Sky-Gucker – teure Formsache. Häufig werden Abmahnungen verschickt, die bereits vorformulierte Unterlassungserklärungen enthalten. Diese sollten Sie aber nicht ungeprüft abgeben, weil sie oft weit über das notwenige Maß hinausgehen und ein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis enthält, mit dem man auf Einwendungen verzichtet und sich damit komplett der Gegenseite unterwirft.
Wie sollte ich mich bei einer Anzeige wegen Cardsharing verhalten?
Wie ausgeführt verfolgt insbesondere der Anbieter Sky systematische Ausforschung von Schwarzguckern. In der Regel erhalten Betroffene, die lediglich Kunden von Cardsharing-Anbietern waren, von dem Ermittlungsverfahren gegen sie durch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei Kenntnis. Wenn Sie Software wie OSCam verwendet haben, kann es zu Problemen kommen.
Anbieter müssen dagegen regelmäßig mit einer Hausdurchsuchung rechnen und erfahren so von den Ermittlungen.
Bevor Sie das nicht getan haben, machen Sie bitte auf keinen Fall irgendeine Aussage! Das darf Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten.
Spätestens wenn Sie eine Anklage erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten. Immerhin stehen bis zu drei Jahre Haft oder zumindest eine Geldstrafe auf dem Spiel! Auch bei einem Strafbefehl sollten Sie sofort aktiv werden. Er ist einem Urteil gleichgestellt, sobald er rechtskräftig wird. Die Einspruchsfrist beträgt hier nur zwei Wochen.
Wie sollte ich mich einer Abmahnung von Sky und Co. wegen Cardsharing verhalten?
Pay-TV-Anbieter wie Sky operieren auch mit Abmahnungen. Das sind zivilrechtliche Aufforderungen, etwa das Schwarzgucken zu unterlassen. Auch hier sollten Sie auf keinen Fall vorschnell antworten oder gar panisch unterschreiben.
Oft sind solche Abmahnungen mit hohen Vertragsstrafen, Schadenersatzansprüchen und Rechtsverfolgungskosten verbunden. Denn natürlich möchte etwa Sky dann auch, dass Sie deren (vermutlich teuren) Anwalt in voller Höhe bezahlen.
Auch hier sollten Sie sich im Regelfall selbst anwaltlich beraten lassen. Nicht selten gehen die erhobenen Forderungen viel zu weit. Unterlegt sind solche Schreiben nicht selten mit der Androhung weiterer Schritte, oft in einschüchterndem Ton. Lassen Sie dies also besser von einem Profi kontrollieren, bevor Sie sich de facto vertraglich einem Unternehmen wie z.B. Sky unterwerfen.
Zeit sollten Sie aber nicht verlieren. Gerade große Unternehmen wie Sky arbeiten systematisch. Nach Ablauf einer gewissen Frist wenden sich deren Rechtsanwälte unmittelbar an die Gerichte. Ein kompetenter Rechtsbeistand kann Ihrerseits hier eingreifen und auch in kurzer Zeit Ihre Rechte wahren. Insbesondere unerhört überhöhte Forderungen können oft zurückgewiesen werden.
Und das spart nicht selten erhebliche Geldsummen!
Wie kann ein Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen Cardsharing helfen?
Die Staatsanwaltschaft muss ihre Vorwürfe natürlich beweisen können. Auch dann, wenn ein Unternehmen wie Sky gewisse Eigenermittlungen dort eingebracht haben mag. Was die Polizei in der Folge wirklich herausgefunden hat, kann nur eine Einsicht in die Ermittlungsakte zeigen, in die nur ein Rechtsanwalt Einblick nehmen darf, jedoch nicht der Mandant selbst. Bevor die Akte eingesehen werden kann, gehen allerdings leider oft einige Monate ins Land.
Falls sich z. B. aus der Akte ergibt, dass keine IP-Adresse ermittelt wurde, bestehen gute Chancen, den Fall mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung zu beenden, weil die Nutzung der zu Unrecht erworbenen Daten nicht nachgewiesen werden kann. Gerade bei der Frage des Computerbetruges muss es in der Regel auch erwiesen sein, dass überhaupt ein Vermögensschaden zulasten etwa von Sky eingetreten ist. Dabei kann ggfs. die Anforderung zu stellen sein, dass sie den vermeintlich illegal bezogenen Zugang zum Sky-Programm überhaupt auch benutzt haben, also das das Signal auch wirklich entzerrt auf dem Bildschirm wiedergegeben wurde.
Falls diese Beweisführung aufgrund einer nicht eindeutigen Beweislage nicht möglich ist, kann ein Rechtsanwalt für eine möglichst milde Strafe sorgen.
Außerdem kann er Sie bei einem zivilrechtlichen Verfahren beraten, wie Sie auf eine Abmahnung richtig reagieren (s.o.). Denn diese bezieht sich oft auf dieselben Erkenntnisse, die erst zu beweisen sind.
Wie oft in Strafverfahren kommt es auf den Einzelfall an. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrungen auf dem Gebiet des Cardsharings kennt die Ermittlungsansätze von Polizei und Staatsanwaltschaft sehr genau und kann nach Prüfung der Vorwürfe und Beweise eine sinnvolle Verteidigungsstrategie festlegen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind als Strafverteidiger bundesweit tätig. Wenn Sie von einer Anzeige gegen Sie erfahren haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Egal, ob wegen Sky oder allen anderen Anbietern. Eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns kostenlos. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Formular auf dieser Seite oder treten Sie mit uns per E-Mail oder Telefon, gern auch per WhatsApp, in Verbindung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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