Wir vertraten einen Mandanten bei einem Ermittlungsverfahren, welches aufgrund einer Verdachtsmeldung der Sparkasse gegenüber dem Zollfahndungsamt losgetreten wurde. Unserem Mandanten wird dabei ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen.
Als vermeintlicher Beweis soll eine Überweisung eines niedrigen Betrages an die niederländische Firma „Just Amazing B. V.“ dienen, die überwiegend Cannabissamen vertreibt. Zur "Just Amazing B. V." gehören unter anderem namhafte Seed-Shops wie Zamnesia, MushMagic, Zativo, CannaConection oder Azarius.
Unser Mandant erhielt dabei einen Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt unter dem Betreff „Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität“. Darin wird der Verdacht erhoben, dass er Cannabis Produkte erworben und deshalb gegen § 29 Abs. 1 Nr 1 BtMG verstoßen habe.

Neue Gesetzeslage bei Cannabis
Wichtige Anmerkung: Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat sich am 01.04.2024 die Rechtslage in Deutschland geändert. So sind der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnort, das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Marihuana-Pflanzen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Auch bei einer Bestellung von Hanfsamen aus dem EU-Ausland drohen keine strafrechtlichen Probleme mehr.
Aktuell passen wir nach und nach unsere Inhalte auf die neue Gesetzeslage an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Informationen zum Konsumcannabisgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst:
FAQ zum Konsumcannabisgesetz
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Verdachtsmeldung nach Überweisung an Hanfsamen-Shop:
Was tun als Beschuldigter?
Eine Überweisung begründet einen Anfangsverdacht und ist ein zugelassenes Beweismittel. Damit ist jedoch abschließend noch nichts Konkretes bewiesen. Als Beschuldigter sollte man nicht den Fehler machen und darauf reagieren. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung aufgrund einer solchen Verdachtsmeldung erhalten, sollten Sie diese beiden Regeln beachten:
- Keine Aussage tätigen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht und bei polizeilichen Vorladungen müssen Sie ohnehin nicht erscheinen. Jedes Wort, welches Sie sagen oder schreiben, wird gegen Sie verwendet werden. Wogegen Ihr Schweigen keine negativen Folgen haben kann.
- Anwalt einschalten. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger für BtM auf. Dieser wird die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Sie möchten wissen, welche Strafe Ihnen droht und wie Sie sich jetzt am besten gegen die Anschuldigungen wehren können? Dann nutzen Sie unser praktisches Formular:
Nicht nutzbare ID 8738. Bitte nutze nur Formular IDsNach Verdachtsmeldung durch Bank wegen Überweisung an Cannabis-Seed-Shop:
Ihre Verteidigungschancen
Wie die Ermittlungsbehörden richtig beschreiben, handelt es sich um einen Verdacht. Eine Überweisung begründet zwar einen Anfangsverdacht, ob dies jedoch für eine Verurteilung reicht, darf bezweifelt werden. Durch eine erfahrene Strafverteidigung kann, wenn keine handfesten Beweise vorliegen, bereits durch eine Verteidigerschrift eine Einstellung des Strafverfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung erreicht werden.
Wir verfügen über eine Erfahrung von über 3.000 Verfahren bei BtM-Delikten, viele davon aufgrund einer Bestellung von Hanfsamen aus dem Ausland. Dabei vertreten wir unsere Mandanten bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus und bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
Wenn Sie in einer ähnlichen Lage wie unser Mandant stecken, sollten Sie umgehend Kontakt zu uns aufnehmen.
Was im schlimmsten Fall droht, wenn es zu einer Verurteilung kommt
Unstrittig ist, dass die Bestellung von Hanfsamen zum Anbau von Cannabis eine Straftat im Sinne des § 29 BtMG darstellen. In der Anlage 1 zum BtMG sind alle Pflanzenteile von Cannabis aufgeführt und somit verboten. Eine geplante Legalisierung von Cannabis ändert aktuell noch nichts daran. Mehr dazu haben wir auch in unserem Rechtstipp zusammengefasst: Allgemeiner Verstoß gegen das BtMG wegen Cannabis.
Für die Bestellung bzw. Einfuhr von illegalen Betäubungsmitteln sieht das BtMG eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das ist ein weit gefasstes Strafmaß. Die konkrete Strafe bei einer Verurteilung liegt immer am Einzelfall. Bei einem Beschuldigten ohne Vorstrafen, der sich zum Anbau des Eigenbedarfs wenige Cannabissamen bestellt, kommt es in der Regel nicht zu einer Freiheitsstrafe. Dennoch kann es – gerade in Bundesländern wie z. B. Bayern – zu einer empfindlichen Geldstrafe und einer Eintragung im Führungszeugnis kommen.
Sie sollten daher ein solches Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger bei Drogendelikten beraten und verteidigen lassen. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.