Ist ein Schlagstock eine verbotene Waffe?
In Zeiten zunehmender Aggressionen im öffentlichen Raum denken viele Menschen darüber nach, wie sie sich für den Fall eines körperlichen Angriffs am besten schützen können. Neben Pfefferspray und Elektroschockern schaffen sich manche Leute zur Selbstverteidigung auch einen Schlagring oder eben einen Schlagstock an.
Doch ist das legal oder vielleicht doch ein Verstoß gegen das Waffengesetz? Die Rechtslage ist nicht ganz einfach. In diesem Artikel erfahren Sie, was im Umgang mit Schlagstöcken wie Totschlägern, Stahlruten oder Teleskopschlagstöcken erlaubt ist und was nicht.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Strafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Was sind Schlagstöcke und welche Arten gibt es?
Schlagstock ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Hieb- und Stoßwaffen. Diese definiert das Waffengesetz (WaffG) als
„Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“. (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Punkt 1.1)
Bekannte Arten von Schlagstöcken sind:
- Totschläger,
- Stahlruten,
- Teleskopschlagstock,
- Gummiknüppel,
- Tonfa.
Daneben gibt es noch verschiedene Arten von Schlagstöcken, die vor allem für sportliche Zwecke gedacht sind, etwa Baseballschläger.
Schließlich können auch bestimmte stabile Regenschirme sowie taktische Taschenlampen als Schlagstock verwendet werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schlagstöcke nach dem Waffengesetz sind unterschiedlich. Bei einigen sind schon Erwerb und Besitz verboten, bei anderen ist nur das Führen in der Öffentlichkeit – mit gewissen Ausnahmen – nicht erlaubt.
Ab wann wird ein Gegenstand als Schlagstock eingestuft?
Ab wann ein Gegenstand als Schlagstock eingestuft wird, hängt stark von der Beschaffenheit des jeweiligen Objektes ab. Auch ein selbst gebauter Stock aus Holz kann von Sicherheitsbehörden als Schlagstock eingestuft werden, sofern Bau- und Machart keinen anderen Zweck außer dem einer Hiebwaffe zulassen.
Ob ein sogenannter taktischer Regenschirm oder eine Taschenlampe als Schlagstock gilt und damit das Führverbot greift, hängt oft von der subjektiven Einschätzung ab. Ist die Aufmachung einer entsprechenden Taschenlampe beispielsweise sehr martialisch oder es steht in der Produktbeschreibung des Herstellers bereits, dass diese zum Zuschlagen konzipiert ist, dann droht eher eine entsprechende Strafe.
Sie können davon ausgehen. Sieht der Gegenstand aus wie ein Schlagstock, wurde eindeutig für diesen Einsatz hergestellt und gibt es keine weiteren Interpretationsmöglichkeiten zum Zweck des Gegenstandes, dann müssen Sie im Zweifel damit rechnen, dass ein entsprechendes Verfahren gegen Sie eingeleitet wird.
Was ist ein Totschläger?
Als Totschläger bezeichnet man einen Stock, der aus einer mit Stoff, Leder oder Ähnlichem überzogenen Spirale aus Stahl besteht und an dessen oberem Ende sich eine golfballgroße Kugel aus Blei oder Eisen befindet. Die Rechtsprechung hat Totschläger als „biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“ definiert. (Amtsgericht Maulbronn, Urteil vom 9. November 1988 Az. II Cs 390/88)
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2012 werden Totschläger folgendermaßen definiert:
„Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist. Die Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwirkung gewährleistet wird. Mit Sand gefüllte Ledersäckchen sind nur als Hiebwaffen anzusehen, nicht aber als Totschläger.“
Totschläger fallen unter die Kategorie Hieb- und Stoßwaffen. Durch Schläge auf den Kopf können durch den Peitscheneffekt der Waffe schwerste Verletzungen entstehen.
Die Definition eines Totschlägers im Waffengesetz ist sehr vielseitig auslegbar. So wurde Anfang des Jahres 2020 ein Klopfmassage-Stab der Firma Tchibo vom BKA als Totschläger eingestuft, weil der Gegenstand durch seine Biegsamkeit und schwere Kugel am Ende in der Machart einem klassischen Totschläger ähnelte.
Grundsätzlich kann jeder Gegenstand, der die Eigenschaften Biegsamkeit / Schwingung und ein beschwertes Ende zum Zwecke der Schlagwirkung vereint, als Totschläger eingestuft werden. Beispielsweise wurde eine sogenannte "Affenfaust" als verbotene Waffe eingestuft. Dabei handelt es sich um einen Seemannsknoten, bei dem ein Gewicht eingearbeitet wird. Mit eingeknotetem Gewicht stuft das BKA die Affenfaust als Totschläger ein, ohne Gewicht ist der Knoten legal. Generell ist Vorsicht geboten.
Neben Totschlägern gibt es auch noch die oben bereits erwähnten Stahlruten, die ihnen in Deutschland waffenrechtlich gleichstehen. Die zitierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz definiert Stahlruten als „biegsame Gegenstände aus Metall, die zusammen geschoben werden können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind“. Einfach gesagt, handelt es sich bei einer Stahlrute um einen Teleskopschlagstock der nicht aus starrem Metall, sondern aus einer biegsamen Metall-Feder besteht.
Was ist ein Tonfa?
Der Tonfa ist ein ursprünglich aus Ostasien stammender Schlagstock. Er zeichnet sich durch einen Quergriff aus und unterscheidet sich dadurch von herkömmlichen Schlagstöcken. Die Einsatzgebiete von Tonfas sind vielfältig. Man verwendet sie in der Kampfkunst, aber auch bei der Polizei und bei Sicherheitsdiensten, wo er auch als Mehrzweckeinsatzstock bzw. Einsatzmehrzweckstock bezeichnet wird. Die früher von der Polizei verwendeten Vollgummiknüppel sind dagegen schon seit längerer Zeit in Deutschland verboten.
Rechtlich wird der Tonfa wie ein Teleskopschlagstock eingestuft. Erwerb und Besitz sind damit legal, das Mitsichführen in der Öffentlichkeit ist dagegen verboten. Für die Polizei gelten spezielle Regelungen.
Was ist ein Teleskopschlagstock?
Ein Teleskopschlagstock besteht meistens aus Metall (Aluminium oder Stahl), Holz oder Gummi. Man kann seine zwei bis drei Glieder bis auf eine Länge von ca. einem Meter ausklappen. Dabei zieht man die Elemente entweder auseinander oder stellt die Maximallänge durch schwungvolle Schleuderbewegung her. Sie werden dabei fixiert, so dass ein effektiver Schlagstock entsteht. Im zusammengeklappten Zustand befinden sich die vorderen Glieder im Inneren des Griffs, der mit einem rutschfesten Material (meistens Gummi) überzogen ist.
Abwandlungen eines Teleskopschlagstocks, die biegsam sind und bei denen am vorderen Ende eine Blei- oder Eisenkugel angebracht wird, gelten als Stahlruten und sind damit in Deutschland verboten.
Ist ein Kubotan ein Schlagstock?
Bei einem Kubotan oer auch Palm Stick genannt handelt es sich um einen Gegenstand für den Nahkampf, der vor allem in bestimmten Kampfsportarten wie bspw. Krav Maga als Selbstverteidigungswaffe benutzt wird. Generell handelt es sich um einen sehr kurzen Abwehrstock, der eher an ein Griffstück als an einen Knüppel erinnert. Der Gegenstand ist dafür gedacht, die Spitze in empfindliche Körperstellen oder Nervendruckpunkte zu stoßen.
Ein Kubotan wurde vom BKA nicht las Hieb- und Stoßwaffe eingestuft und ist damit auch kein verbotener Gegenstand oder in irgendeiner Art und Weise erlaubnispflichtig. Ein Kubotan kann im Internet problemlos als Schlüsselanhänger ohne Altersnachweis bestellt werden und auch mitgeführt werden. Gängig ist ebenfalls ein sogenannter Tactical Pen, ein besonders robuster Kugelschreiber, der für den Einsatz als Kubotan gefertigt wird.
Obwohl Kubotans bicht unter Beschränkungen des Waffengesetzes fallen, so ist dennoch Vorsicht geboten. Es gibt auch Varianten mit verbauten Messern, die Ihnen in mehrerlei Hinsicht Probleme machen könnten. Im schlimmsten Fall sehen Sie sich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ein solcher Gegenstand unter die Anscheinswaffen fällt, wenn ein Polizist oder der Zoll Sie kontrolliert.
Sollten Sie einen Kubotan auch in Notwehr als Waffe geführt und eingesetzt haben, könnten Sie trotz der grundsätzlichen Legalität ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen. In einem solchen Fall auf jeden Fall schnell einen Anwalt hinzuziehen.
Totschlägers, Stahlrute: erlaubt oder verboten?
Im Zusammenhang mit den laut Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 1, Punkt 1.3.2 verbotenen Schlagwaffen (Totschläger, Stahlrute, Schlagring) ist es strafbar, diese Gegenstände
- zu erwerben,
- zu besitzen,
- zu überlassen,
- zu führen,
- zu verbringen,
- mitzunehmen,
- herzustellen,
- zu bearbeiten
- instand zu setzen oder
- damit Handel zu treiben.
Somit ist jeder Umgang mit dieser Waffe verboten.
Totschläger: Mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarte erlaubt?
Das Verbot des Umgangs mit Totschlägern ist umfassend. Auch ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte nutzt nichts. Im Gegenteil: Inhaber dieser Berechtigungen riskieren sogar die Entziehung, wenn solch eine verbotene Waffe bei ihnen gefunden wird.
Teleskopschlagstock - erlaubt oder verboten?
Anders als bei Totschlägern und Stahlruten verhält es sich mit Teleskopschlagstöcken. Sie dürfen in Deutschland legal erworben werden, sofern der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Doch es gibt auch hier einige Fallstricke.
Teleskopschlagstock: legal für die Selbstverteidigung?
Nach § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 ist es verboten, Hieb- und Stoßwaffen mit sich zu führen. Ausnahmen gelten nach Absatz 2 dieses Paragraphen nur für
- die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- den Transport in einem verschlossenen Behältnis
- im Fall eines berechtigten Interesses.
Was unter einem „berechtigten Interesse“ insbesondere zu verstehen ist, kann man Absatz 3 entnehmen. Dort sind folgende erlaubte Zusammenhänge aufgeführt:
- Berufsausübung,
- Brauchtumspflege,
- Sport.
Schließlich ist auch noch von einem „allgemein anerkannten Zweck“ die Rede. Aus den genannten Vorschriften des Waffengesetzes ergibt sich, dass das öffentliche Mitsichführen eines Teleskopschlagstocks nicht erlaubt ist. Die Verwendung zur Selbstverteidigung gegen vermeintliche Angreifer ist kein „allgemein anerkannter Zweck“ im Sinne des Gesetzes.
Hat man dennoch einen Teleskopschlagstock in der Öffentlichkeit dabei, begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Waffengesetz. Wenn man einen Teleskopschläger bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen mit sich führt, stellt das eine sogar eine Straftat dar.
Darf ich einen Teleskopschlagstock im PKW-Kofferraum mitführen?
Das Mitführen eines Teleskopschlagstocks ist nur dann erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Dazu gehört der Kofferraum eines PKW aber nicht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Teleskopschlagstock sich nicht nur im Kofferraum, sondern dort in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Vorsicht beim Kauf von Schlagstöcken
Es gelten für unterschiedliche Arten von Schlagstöcken unterschiedliche Regeln. Besonders beachten sollte man das schon beim Kauf. Vor allem bei Angeboten im Internet und/oder aus dem Ausland muss man Vorsicht walten lassen. Andernfalls kann es schnell zu einem Strafverfahren kommen. Nicht alles, was angeboten wird oder in anderen Ländern als Waffenbesitz erlaubt ist, darf man auch in Deutschland legal erwerben.
Praktische Hinweise zum richtigen Verhalten als Beschuldigter erhalten Sie in unserem Artikel:
[icon name="share" style="solid"] Ärger nach einer illegalen Internetbestellung?
Illegaler Schlagstock: Mit welcher Strafe muss man rechnen?
Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
§ 52 Abs. 3 WaffG sieht für den Umgang mit Totschlägern und Stahlruten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Für Fahrlässigkeit drohen nach § 52 Abs. 4 WaffG bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Als Nebenfolge müssen Jagdscheininhaber und Inhaber eines kleinen Waffenscheins oder Sportschützen mit Waffenbesitzkarte damit rechnen, dass ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft wird. Unter Umständen erfolgt ein Widerruf der Erlaubnis durch die zuständige Waffenbehörde.
Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit?
Einige Verstöße gegen das Waffengesetz gelten nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen droht ein Bußgeld, das nach § 53 Abs. 2 WaffG bis zu 10.000 Euro betragen kann.
In der Praxis ist vor allem das unerlaubte Mitsichführen eines Teleskopschlagstocks in der Öffentlichkeit relevant, das von der Bußgeldstelle des örtlich zuständigen Ordnungsamts mit einer Geldbuße geahndet wird. Das Bußgeld liegt dann zwischen 30 und mehreren Hundert Euro. Der Teleskopschlagstock wird eingezogen.
Anzeige wegen verbotenem Schlagstock erhalten: Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung mit einem Teleskopschlagstock erwischt wurden oder die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung einen Totschläger bei Ihnen entdeckt hat, sollten Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen.
Gerade bei einer Bestellung im Ausland ist es oft möglich, eine Verurteilung zu verhindern, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen kann, dass der Beschuldigte den verbotenen Gegenstand tatsächlich selbst bestellt und – vor allem – bezahlt hat.
Ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, kann nur die Einsicht in die Ermittlungsakte klären. Sie kann nur ein Rechtsanwalt beantragen, nicht der Beschuldigte selbst.
Bevor Sie einen Strafverteidiger konsultiert haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, sondern Ihr Aussageverweigerungsrecht wahrnehmen. Lassen Sie sich von der Polizei nicht zu irgendwelchen Aussagen überreden. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, sonst nichts.
Dr. Brauer Rechtsanwälte haben schon oft erfolgreich die Verteidigung von Mandanten vor den Strafgerichten übernommen, denen ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wurde. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Nehmen Sie Verbindung mit uns auf – einfach per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.