CBD Produkte können legal sein, wenn der THC-Gehalt den Anteil von 0,2 % nicht übersteigt.
Es mehren sich Fälle, in denen die Polizei dennoch CBD-Produkte sicherstellt und wegen Grenzwertüberschreitung aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ermittelt.
Betroffene eines Ermittlungsverfahrens wegen CBD sollten unverzüglich einen Anwalt kontaktieren – denn insbesondere Zwischenhändlern wie Betreiber von Kiosk, Spätis und Tankstellen drohen höhere Strafen.
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Viele Menschen leiden unter Stress und Schlafstörungen. Im immer hektischeren Alltag kommen Ruhe und Erholung oft zu kurz, was den Stress immer weiter verstärkt. Hier versprechen CBD-Produkte schnelle und wirksame Hilfe – auf legalem Wege und ohne Rezept.
Rechtlich gesehen drohen dennoch Gefahren. Wir beleuchten, wie schnell bei Cannabidiol Ärger mit der Polizei droht und was Betroffene dann tun sollten.
Wann ist CBD (Cannabidiol) als Rauschmittel strafbar?
Klar: Marihuana, Haschisch und Co. sind nach dem Betäubungsmittelgesetz aktuell noch verboten. Denn sie sind Pflanzen und Pflanzenteile der nach dem BtMG verbotenen Cannabis-Pflanze. Jedoch nicht alle Cannabis-Bestandteile sind davon betroffen. So etwa Produkte und Lebensmittel, die aus den Hanf-Samen hergestellt werden.
Ebenso gelten sogar Ausnahmen dann, wenn Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis verarbeitet werden. Nicht dem BtMG unterfallen Produkte auch dann, wenn ihr THC-Anteil unter 0,2 % bleibt. Voraussetzung ist aber auch, dass weitere produktionstechnische Bestimmungen eingehalten werden. Wird das eingehalten, sind CBD-Produkte legal.
CBD in der Werbung: Legal und unbedenklich?
Hersteller von CBD bewerben ihre Produkte naturgemäß mit der absoluten Unbedenklichkeit in Sachen Legalität nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Der Hersteller „GreenKing“ etwa bewirbt sein CBD als „mithilfe neuster Technologie in Luxemburg erzeugt.“ Dadurch, so der Hersteller, könnte man „Qualität und höchste Sicherheitsstandards gewährleisten.“
Insbesondere in Sachen Strafbarkeit werden Abnehmer in der Werbung beruhigt. Denn die verkauften Blüten verfügen laut Homepage über einen „zertifizierten THC-Anteil, welcher sich auf unter 0,2 % beläuft.“ Hieran ergeben sich nunmehr allerdings erste Zweifel.
Plötzlich BtM-Verfahren wegen CBD: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Denn nun werden Fälle bekannt, in denen Kunden wegen GreenKing-CBD Ärger mit der Justiz bekommen. Hierbei vertreten wir bereits Mandanten.
In einem Fall etwa wurde das CBD des Anbieters GreenKing an einer Tankstelle erworben. Plötzlich stand die Polizei auf dem Plan. Die Beamten stellten das CBD sicher und führten Tests durch. Das Ergebnis: Der THC-Wert von 0,2 % war überschritten. Die Folge: Strafverfahren nach dem BtMG.
Klar, nun werden sich Betroffene gegenüber den Strafbehörden auf die Werbung beziehen und behaupten davon ja nichts gewusst zu haben. Strafbar ist in der Regel nur, wer auch vorsätzlich handelt. Hier muss aber gewarnt werden.
Strafe auch bei fahrlässiger Handlung bzw. einem bedingten Vorsatz
Erstens bestraft das Betäubungsmittelgesetz nämlich auch fahrlässige, also auch durchaus versehentliche Übertretungen. Und zweitens reicht für eine volle Bestrafung bereits der sogenannte „bedingte Vorsatz“. Dieser voll vorwerfbare Vorsatz ist bereits dann gegeben, wenn der Besitzer oder Händler der Substanz es billigend in Kauf nimmt, dass mit einem verbotenen Betäubungsmittel umgeht. Frei nach dem Motto: „Na, wenn schon.“
Gleichwohl sind die von den Herstellern an Kunden und Zwischenhändler ausgereichten Zertifikate nicht unbeachtlich. Diese können unter Umständen entlastend wirken. Allerdings ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Ermittler versuchen werden, nachzuweisen, dass Beschuldigte durchaus wussten, was sie da tun.
Einmal mehr droht eine unabwägbare Grauzone. Wer nun also bereits ein Strafverfahren gegen sich laufen hat oder davon bedroht ist, der sollte sich nicht allein auf derartige Händlerangaben verlassen, sondern professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Welche Strafen drohen als Kunde und Konsument von CBD?
Das Betäubungsmittelgesetz sieht harte Strafen vor. Ist das CBD zu stark und gilt als Betäubungsmittel, dann ist jeglicher Umgang damit strafbar. Nicht erst der Kauf, sondern auch schon der bloße Besitz. Wer sich also ein CBD beschafft, dass dem BtMG unterfällt, dem drohen gemäß § 29 BtMG bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine saftige Geldstrafe.
Vorsicht Zwischenhändler: Wie sich Besitzer von Kiosk oder Tankstelle strafbar machen
Ein Vorteil von CBD ist, dass es leicht erworben werden kann. Da es offen verkauft wird, muss man es weder umständlich im Ausland oder bei zwielichtigen Kriminellen kaufen. Vielerorts kann man CBD einfach an der Tankstelle oder an Kiosk und Späti erwerben.
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Inhaber solcher Geschäfte müssen daher extrem aufpassen. Denn sie handeln bei der Abgabe und dem Verkauf der Substanz gewerblich und lagern vermutlich größere Mengen der Produkte als Vorrat.
Gewerbetreibende, die also in Tanke, Kiosk oder Späti mit illegalem CBD handeln, denen droht eine noch höhere Strafandrohung. Zwar dürfte das CBD trotz übersteigender Grenzwerte kaum in den Bereich der „nicht geringen Menge“ fallen, allerdings sieht das Gesetz weitaus höhere Strafen auch dann vor, wenn etwa bekannt wird, dass illegales CBD auch des öfteren an Personen unter 18 Jahren verkauft wird – etwa mangels pflichtgemäßer Alterskontrollen.
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Ob es sich bei den bisher bekannten Fällen um ein grundsätzliches Problem handelt, bleibt abzuwarten. Fest steht aber: Sollten in Deutschland erhältliche CBD-Produkte bei nun einsetzenden Behörden-Kontrollen systematisch den THC-Wert überschreiten, dann werden Polizei und Staatsanwaltschaft hier wohl die Kontrolldichte erhöhen und weitere Strafverfahren forcieren.
Betroffene eines Ermittlungsverfahrens sollten dann umgehend professionelle anwaltliche Hilfe suchen. Wie gesagt: Das Betäubungsmittelgesetz sieht harte Strafen vor. Und gerade hier kennt der Staat wenig Pardon und schöpft die Strafrahmen weiter aus als in anderen Strafgebieten. Angesichts mehrjähriger Haftstrafen und horrenden Geldstrafen ist hier nichts dem Zufall zu überlassen – auch wenn gerade Händler die Zertifikate der Hersteller vorhalten können.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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