Vielfach versuchen Bürger, die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern zu umgehen. Während aktuell ein Impfnachweis weitestgehend nicht benötigt wird, gilt etwa in Bus, Bahn sowie einigen Einrichtungen immer noch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ist dabei für viele Maskenverweigerer Gold wert.
Ein solches Blanko-Attest kann man im Internet schnell finden. Überschrieben sind diese Dokumente beispielsweise mit „Ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht“. Doch macht man sich mit einem solchen Attest ohne ärztliche Untersuchung strafbar? Und wenn ja, welche Strafe droht?
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Gefälschtes Maskenattest: Mache ich mich strafbar?
Der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP-2-Maske) entgehen kann nur der, der auch ein ärztliches Attest mitführt, welches ihn von der Maskenpflicht entbindet. Vor allem bei Lungenkrankheiten stellen Ärzte regelmäßig derartige Bescheinigungen aus. Ein Attest zur Maskenpflicht-Entbindung hat immer medizinische Gründe.
Viele sparen sich den Gang zum Arzt und müssten ohnehin mit einer Ablehnung rechnen, da keine Vorerkrankungen oder sonstige medizinische Gründe vorhanden sind, die eine Attest-Ausstellung rechtfertigen. Einige greifen dann auf das Internet zurück. Dort gibt es zahlreiche Anbieter, bei denen man Blanko-Atteste für die Maskenpflicht kostenlos herunterladen kann. Nach dem Download werden dann lediglich noch die privaten Daten eingetragen.
Doch Vorsicht! Erweckt das Formular den Anschein einer gültigen Bescheinigung, kann der Gebrauch strafbar sein. Das ist etwa schon aufgrund der Überschrift der Fall. Die Bezeichnung „Ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht“ signalisiert in der Regel eine förmliche Bescheinigung. Zudem muss zu einer Strafbarkeit das „unrichtige Gesundheitszeugnis“ mit der Unterschrift eines Arztes versehen sein. Dabei zählt auch eine eingescannte oder kopierte Unterschrift. Eine Diagnose muss darin nicht enthalten sein.
Vor Gericht zählt wie immer der Einzelfall. Dennoch gibt es bereits erste Gerichtsentscheidungen, in denen Beschuldigte mit einem „gefälschten“ Maskenattest verurteilt wurden.
Welche Strafe droht bei der Verwendung einer gefälschten Masken-Befreiung?
Das Verwenden eines solchen Attests kann als „Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ strafbar sein. Das Strafmaß und die Strafbarkeit sind in § 279 StGB geregelt. Dabei droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
In der Praxis werden vor allem Geldstrafen verhängt. So verurteilte das Landgericht Hannover im Dezember 2021 einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 1.500 Euro). Das Oberlandesgericht Celle bestätigte mit Beschluss vom 27.06.2022 dieses Urteil.
Ähnlich urteilte auch das Landgericht Freiburg mit Beschluss vom 8. August 2021. Dabei wurde ein Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro bestätigt.
Bei vorbestraften Personen, insbesondere wer unter einer offenen Bewährung steht, kann die Straftat durchaus noch härtere Folgen haben.
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse wegen Maskenattest: Was tun bei einer Anzeige?
Auch wenn im Regelfall keine Haftstrafe droht, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Keine Aussage machen!
- Anwalt einschalten!
Viele meinen, sie können nach einer Vorladung durch eine Aussage bei der Polizei oder das Ausfüllen eines Anhörungsbogens etwas gutmachen. Falsch gedacht: Während Ihnen dabei jedes Wort später um die Ohren fliegen kann, darf ein Schweigen nie zum Nachteil ausgelegt werden. Machen Sie also von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebraucht und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger.
Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht wird sofort die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und versuchen schnellstmöglich eine ideale Lösung zu finden – im besten Fall die Einstellung des Verfahrens.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, wird ein Anwalt diesen sofort prüfen und mit Ihnen alle Einzelheiten und Möglichkeiten besprechen. Kommt es gar zu einer Anklage und zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, benötigen Sie einen starken Vertreter, der für Ihre Rechte eintritt und Schaden abwendet.
Ihr Anwalt beim Vorwurf eines gefälschten Maskenattests
Unsere Anwaltskanzlei ist auf Strafrecht fokussiert. Wir vertreten bundesweit Mandanten unter anderem beim Vorwurf des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Kanzleien befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Haben Sie einen Strafbefehl erhalten oder steht der Vorwurf eines gefälschten Maskenattests im Raum, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten. Wir sind telefonisch, über das Kontaktformular, per E-Mail und auch über WhatsApp erreichbar. Die Ersteinschätzung Ihres Problemfalls ist immer kostenlos!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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