Eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler kann sowohl strafrechtliche als auch berufliche und dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 174 StGB stellt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe und dient dem Schutz von Schülern vor der Ausnutzung eines schulischen Abhängigkeitsverhältnisses.
Es drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wird gegen Sie ermittelt, sollten Sie keine Zeit verlieren und umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, um frühzeitig Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Sexueller Kontakt zwischen Lehrer und Schüler – rechtliche Einordnung und Risiken
- Wann ist eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler strafbar?
- Welche Strafen drohen Lehrern bei sexuellen Kontakten mit Schülern?
- Was tun, wenn wegen einer sexuellen Beziehung zu einem Schüler ermittelt wird?
- Wie kann ein Strafverteidiger bei Vorwürfen gegen Lehrer helfen?
- Sexuelle Beziehung Lehrer Schüler - Häufige Fragen kurz thematisiert
- Kontakt zum Anwalt – frühzeitige Unterstützung im Ermittlungsverfahren
Sexueller Kontakt zwischen Lehrer und Schüler – rechtliche Einordnung und Risiken
Kommt es zu sexuellen Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern, sorgt dies in aller Regel für großes – häufig auch mediales – Aufsehen. Dies erklärt sich aus der Doppelrolle, die ein Lehrer einnimmt. Zum einen ist er Respektsperson und unterliegt einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern. Lehrer tragen eine erhebliche Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Zum anderen stehen Lehrer in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat beziehungsweise zur staatlichen Institution Schule, was ihnen zusätzliche Pflichten auferlegt. Ein sexuelles Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler stellt daher nicht nur ein persönliches Fehlverhalten dar, sondern stellt auch die Integrität der Schule als Institution in Frage.
Da Schüler vom Lehrer in der Regel nicht nur unterrichtet, sondern auch bewertet und benotet werden, besteht ein hierarchisches Gefälle sowie ein besonderes Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis. Die Leistungen der Schüler sollen objektiv beurteilt werden; alle Schüler sind gleichzubehandeln und dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Kommt es zu einem sexuellen Kontakt zwischen Lehrer und Schüler, ist regelmäßig zweifelhaft, ob diese Objektivität noch gewahrt bleibt. Stattdessen wird häufig von einer Ausnutzung des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses ausgegangen.
Aus diesem Grund existieren verschiedene gesetzliche Regelungen, die Schüler gezielt vor Machtmissbrauch und sexueller Ausnutzung schützen sollen.
Nicht unerwähnt bleiben darf jedoch, dass zahlreiche Strafverfahren eingeleitet werden, ohne dass es tatsächlich zu sexuellen Handlungen gekommen ist. In der Praxis beruhen Strafanzeigen immer wieder auf Missverständnissen, Enttäuschungen oder anderen schulischen Konflikten. So fühlen sich Schüler mitunter ungerecht behandelt oder missverstehen das Verhalten eines Lehrers. Auch Eltern haben Äußerungen ihrer Kinder bereits falsch interpretiert. Teilweise werden entsprechende Vorwürfe sogar als Druckmittel eingesetzt, etwa um eine gewünschte Benotung zu erreichen.
Nicht selten liegen statt strafbarer Handlungen lediglich unprofessionelle Grenzüberschreitungen vor, beispielsweise durch private WhatsApp-Nachrichten oder unangemessene Nähe. In solchen Fällen steht häufig Aussage gegen Aussage, was die strafrechtliche Bewertung erheblich erschwert.
Wann ist eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler strafbar?
§ 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
In Betracht kommt in derartigen Fällen insbesondere § 174 StGB, der den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe stellt. Nach § 174 StGB macht sich strafbar, wer als Lehrer, Ausbilder oder vergleichbare Vertrauensperson sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren vornimmt oder von dieser an sich vornehmen lässt.
Die Vorschrift spricht von Schutzbefohlenen. Hierunter fallen Personen unter 18 Jahren, die sich in einem pädagogischen oder erzieherischen Abhängigkeitsverhältnis befinden oder einer anderen Person zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind.
Auch der Versuch ist strafbar. Für die Strafbarkeit ist es zudem unerheblich, wo die sexuellen Handlungen stattfinden. Auch außerschulische sexuelle Kontakte können den Tatbestand erfüllen.
Einvernehmlichkeit und Machtmissbrauch – keine Straffreiheit
Immer wieder wird öffentlich diskutiert, ob eine Straffreiheit in Betracht kommen müsse, wenn die sexuelle Beziehung einvernehmlich erfolgt sei und kein offensichtlicher Machtmissbrauch vorliege. Diese Auffassung wird jedoch überwiegend abgelehnt, da das Gesetz nicht auf die subjektive Wahrnehmung der Beteiligten abstellt, sondern das strukturelle Abhängigkeitsverhältnis und die potenzielle Beeinflussbarkeit des Schülers in den Mittelpunkt rückt.
Grenzen der Strafbarkeit bei Volljährigkeit oder fehlendem Unterrichtsverhältnis
Hat der Schüler das 18. Lebensjahr bereits vollendet, greift § 174 StGB grundsätzlich nicht mehr. Allerdings wird auch in diesen Fällen geprüft, ob ein bestehendes Machtverhältnis missbraucht wurde, etwa durch das Inaussichtstellen bestimmter Benotungen oder Vorteile.
Etwas anderes gilt, wenn zwischen Lehrer und Schüler kein Unterrichts- oder Betreuungsverhältnis bestand. In solchen Konstellationen fehlt es regelmäßig an einem Obhuts- oder Abhängigkeitsverhältnis, sodass ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen im Sinne des § 174 StGB ausscheidet. In Betracht kommen kann dann jedoch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB).
Schulrechtliche Konsequenzen unabhängig vom Strafrecht
Unabhängig von den strafrechtlichen Regelungen haben die Bundesländer in ihren Schulgesetzen detaillierte Vorschriften zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Lehrpersonals erlassen. In mehreren Bundesländern sind sexuelle Kontakte zwischen Lehrern und Schülern ausdrücklich unzulässig, was auch ohne strafrechtliche Verurteilung disziplinar- und dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Welche Strafen drohen Lehrern bei sexuellen Kontakten mit Schülern?
Strafmaß nach § 174 StGB und § 182 StGB
§ 174 StGB sieht für den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Dienstrechtliche Folgen unabhängig von der Strafbarkeit
Aufgrund der oben beschriebenen Doppelrolle des Lehrers drohen neben den strafrechtlichen Sanktionen regelmäßig auch dienstrechtliche Konsequenzen. Dies gilt in vielen Fällen sogar dann, wenn das Verhalten strafrechtlich nicht relevant war. Eine intime Beziehung zwischen Lehrer und Schüler kann als schwerer Vertrauensmissbrauch sowie als Verletzung grundlegender Berufspflichten gewertet werden.
Selbst wenn es nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt, stellt ein entsprechendes Verhalten regelmäßig ein schweres Dienstvergehen dar. Gleiches gilt auch dann, wenn der Schüler bereits über 18 Jahre alt war und § 174 StGB daher grundsätzlich nicht mehr einschlägig ist. Befand sich der Schüler – auch im volljährigen Alter – in der Ausbildung oder im Unterricht des betreffenden Lehrers, besteht das Abhängigkeitsverhältnis fort, sodass zumindest dienstrechtliche Maßnahmen zu erwarten sind.
Mögliche berufliche Konsequenzen und Berufsverbot
Zu den konkreten dienstrechtlichen Folgen zählen unter anderem eine Abmahnung, Suspendierung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder der Verlust des Anstellungsverhältnisses. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es sogar dazu kommen, dass der Lehrer dauerhaft nicht mehr unterrichten darf und ein Berufsverbot verhängt wird.
Die beruflichen Konsequenzen können damit erheblich sein. Diese drohen zudem nicht erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Vielmehr werden Schulaufsichtsbehörden und Dienstherren bereits mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert und tätig.
Darüber hinaus kann auch eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen, die den weiteren beruflichen Werdegang erheblich beeinträchtigen oder vollständig versperren kann.
Was tun, wenn wegen einer sexuellen Beziehung zu einem Schüler ermittelt wird?
Wird Ihnen eine sexuelle Beziehung zu einem Schüler vorgeworfen, ist es in der Regel wenig hilfreich, wortreich die eigene Unschuld zu beteuern. Jedes unbedachte Wort kann erhebliche strafrechtliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch wenn entsprechende Ermittlungen eine hohe emotionale Belastung darstellen, ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren, um die eigene Verteidigung nicht unnötig zu erschweren.
Gerade in solchen Situationen gelten die zwei wichtigsten Grundregeln einer effektiven Strafverteidigung:
- Keine Aussage machen!
Als Beschuldigter steht Ihnen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, um sich nicht durch vorschnelle oder missverständliche Angaben selbst zu belasten. - Sofort einen Rechtsanwalt einschalten!
Je früher Sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto besser sind in der Regel die Aussichten auf eine erfolgreiche Verteidigung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, den weiteren Ablauf steuern und Sie vor irreversiblen Fehlern schützen.
Wie kann ein Strafverteidiger bei Vorwürfen gegen Lehrer helfen?
Der Strafverteidiger wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um feststellen zu können, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Er analysiert dabei zum einen die Beweislage, zum anderen prüft er, ob das für eine Strafbarkeit erforderliche Abhängigkeitsverhältnis tatsächlich vorlag.
Darüber hinaus setzt er sich eingehend mit den einzelnen Aussagen auseinander, die gegen Sie vorgebracht wurden. Stets sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um die strafrechtliche Relevanz zutreffend einschätzen zu können. Auf dieser Grundlage entwickelt der Verteidiger gemeinsam mit Ihnen eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine frühzeitige Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Handelt es sich um Falschbehauptungen, kann zudem eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung in Betracht kommen. Niemand ist verpflichtet, eine Rufschädigung hinzunehmen, die erhebliche berufliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Entscheidend ist, dass Ihr Anwalt über Erfahrung mit vergleichbaren Verfahren verfügt. Ebenso wichtig ist, dass ihm die Besonderheiten des Disziplinar- und Dienstrechts vertraut sind, um Sie in einer solchen Ausnahmesituation umfassend und effektiv vertreten zu können.
Sexuelle Beziehung Lehrer Schüler - Häufige Fragen kurz thematisiert
Ab wann ist ein Verhalten strafbar – reicht Küssen bereits aus?
Nicht jedes körperliche Verhalten ist automatisch strafbar. Strafrechtlich relevant sind nur sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit. Ein flüchtiger Kuss kann im Einzelfall noch unterhalb dieser Schwelle liegen. Ob eine Strafbarkeit vorliegt, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen, der Intensität des Kontakts und dem Abhängigkeitsverhältnis ab.
Sind WhatsApp-Nachrichten oder Chats mit Schülern bereits strafbar?
Allein das Schreiben von Nachrichten ist nicht automatisch strafbar. Sexuell motivierte Chats, anzügliche Inhalte oder das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte können jedoch strafrechtlich relevant sein oder zumindest als belastendes Indiz im Ermittlungsverfahren gewertet werden. Zudem spielen solche Nachrichten häufig eine zentrale Rolle bei der Beweisführung.
Macht sich der Lehrer auch strafbar, wenn der Schüler den Kontakt initiiert hat?
Ja. Die Initiative des Schülers ist strafrechtlich unerheblich. Entscheidend ist das bestehende Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis. Das Gesetz schützt Schüler gerade davor, dass diese besondere Stellung ausgenutzt wird – unabhängig davon, von wem der erste Kontakt ausgegangen ist.
Reicht die Aussage des Schülers für eine Verurteilung aus?
Grundsätzlich kann auch eine einzelne Aussage ausreichen. In der Praxis handelt es sich jedoch häufig um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der die Gerichte die Glaubhaftigkeit besonders kritisch prüfen. Ohne zusätzliche belastbare Beweise sind Verurteilungen deutlich schwieriger.
Wie stehen die Chancen auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens?
Die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sind in vielen Fällen durchaus vorhanden, insbesondere bei schwacher Beweislage, widersprüchlichen Aussagen oder fehlender strafrechtlicher Relevanz. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann entscheidend dazu beitragen, das Verfahren möglichst früh zu beenden.
Kontakt zum Anwalt – frühzeitige Unterstützung im Ermittlungsverfahren
Bei Ermittlungsverfahren, in denen einem Lehrer eine sexuelle Beziehung zu einem Schüler vorgeworfen wird, kommt es in besonderem Maße auf Fingerspitzengefühl an. Entscheidend ist, die konkreten Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu würdigen. Gelingt es, die Tatvorwürfe zu entkräften oder die Beweislage nachhaltig zu erschüttern, ist eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens durchaus realistisch.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Durch unsere langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger an unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München verfügen wir über umfassende Erfahrung im professionellen Umgang mit Strafverfolgungsbehörden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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