Gefälschte Fischerscheine erfüllen den Straftatbestand des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen gemäß § 276 StGB.
Strafbar macht sich, wer einen gefälschten Angelschein besitzt oder verwahrt, sich verschafft und ein- oder ausführt.
Gemäß § 276 StGB drohen bei einem gefälschten Fischereischein Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die konkrete Höhe der Strafe bestimmt der Einzelfall.
Beschuldigte eines Urkundendelikts sollten keine Aussage tätigen und am besten sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, der die Vertretung übernimmt.
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Ist ein Fischereischein ein amtlicher Ausweis?
Das Fischereirecht sowie das Tierschutzrecht verbietet es Personen in Deutschland Fische zu fangen oder zu töten. Nur dem, der eine gewisse Sachkunde nachweisen kann, ist das Angeln erlaubt. Zum Nachweis dieser Sachkunde stellen die zuständigen Behörden nach einer erfolgreichen Prüfung eine Urkunde aus – den Fischereischein oder umgangssprachlich den Angelschein. Der Angler kann sich damit ausweisen und seine Kenntnisse und Erlaubnis nachweisen. Dadurch handelt es sich bei einem Fischereischein um einen amtlichen Ausweis.
Macht man sich mit einem gefälschten Fischereischein strafbar?
Da es sich beim Fischereischein um eine Urkunde sowie ein amtliches Dokument handelt, ist die Fälschung, der Besitz oder die Nutzung eines gefälschten Fischereischeins in Deutschland strafbar. Dabei wird der Straftatbestand des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen gemäß § 276 StGB erfüllt. Hierbei sind folgende Tathandlungen unter Strafe gestellt:
- Die Ein- oder Ausfuhr, entweder nach Deutschland herein oder aus Deutschland heraus.
- Das Verschaffen eines gefälschten Fischereischeins.
- Die Verwahrung eines gefälschten Angelscheins.
Man macht sich demnach strafbar, wenn man das amtliche Papier des Fischereischeins verändert oder komplett gefälscht in seinem Besitz hat, um es zur Täuschung im Rechtsverkehr zu benutzen (Vortäuschung einer Angelerlaubnis).
Straftaten im Zusammenhang mit einem gefälschten Fischereischein verjähren nach fünf Jahren.
Welche Strafe droht beim Besitz eines gefälschten Fischereischeins?
Wie bereits erwähnt erfüllt der Besitz eines gefälschten Fischereischeins den Straftatbestand des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen gemäß § 276 StGB. Der Gesetzgeber sieht hierbei ein Strafmaß von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande (Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung krimineller Ziele), ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten unvermeidlich. Die Höchststrafe wird dabei auf fünf Jahre hochgesetzt.
Die konkrete Höhe der Strafe liegt im Einzelfall und im Ermessen des Gerichts. Zahlreiche Faktoren spielen bei der Strafzumessung eine Rolle, zum Beispiel die Schwere der Schuld, vorhandene Vorstrafen oder das Verhalten des Täters vor und im Prozess.
Eine gezielte Strafverteidigung kann dabei helfen die Strafe möglichst gering zu halten oder unter Umständen eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie unsere nun folgenden Tipps für Beschuldigte beachten.
Anzeige wegen gefälschtem Angelschein: Tipps für Beschuldigte
Wenn Ihnen das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise wegen eines vermeintlich gefälschten Fischereischeins vorgeworfen wird, sollten Sie folgende Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht befolgen:
- Keine Aussage machen!
In der Regel erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, bei welcher Sie sich zu den Tatvorwürfen äußern können. Hierbei versuchen die Ermittlungsbehörden mit gezielten Fragen belastende Informationen aus Ihnen herauszuholen. Um dessen vorzubeugen, sollten Sie einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen und unter keinen Umständen eine Aussage tätigen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht. - Strafverteidigung organisieren!
Beschuldigte stehen den Ermittlungsbehörden oftmals machtlos entgegen. Was Sie in diesem Fall benötigen, ist eine starke und zielgerichtete Strafverteidigung. Holen Sie sich deshalb Unterstützung und kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
Vorwurf gefälschter Fischereischein: So helfen wir Ihnen
Als Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung verteidigen wir Mandanten in ganz Deutschland. Hierbei nutzen wir modernste Kommunikationsmittel und verfügen in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München über Büroräume. Zudem bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und klären dabei auch die Kostenfrage. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Zu Beginn unserer Vertretung werden wir die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen, so dass Sie nicht weiter belästigt werden. Anschließend beantragen wir Akteneinsicht und prüfen die Vorwürfe sowie Beweisführung der Ermittler. Danach entwickeln wir mit Ihnen eine individuelle und zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Unter Umständen lässt sich eine Einstellung des Strafverfahrens bereits ohne gerichtliche Hauptverhandlung erreichen. Kommt es zu einem Gerichtstermin dürfen Sie auf eine durchsetzungsstarke Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt vertrauen.
Nutzen Sie die Erfahrung unserer Anwälte und nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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