Sie haben eine Vorladung zu einer Vernehmung wegen einer „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)“ erhalten?
In den letzten Monaten hat unsere Kanzlei bereits über 400 Mandanten wegen der Anschuldigung der Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel vertreten und auch zahlreiche Verfahrenseinstellungen erwirkt.
Den meisten Beschuldigten wird dabei eine Teilnahme an illegalen Online-Casinos, Sportwetten- oder Lotto-Anbietern vorgeworfen. Es droht die Einziehung vorhandener Gewinne sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.
Als Beschuldigter sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren, um die Chance für eine Einstellung des Strafverfahrens zu erhöhen.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Warum habe ich eine Vorladung wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) erhalten?
- Wie sind die Behörden auf mich aufmerksam geworden?
- Wie soll ich mich bei einer Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels verhalten?
- Muss ich zur Vorladung erscheinen oder soll ich diese ignorieren?
- Hilft es mir, wenn ich nicht wusste, dass ich bei einem illegalen Glücksspielanbieter spielte?
- Wie groß ist die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens?
- Welche Strafe droht bei der Beteiligung am Glücksspiel ohne Lizenz?
- Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels erhalten – Hilfe vom Anwalt
Warum habe ich eine Vorladung wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) erhalten?
Eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels bedeutet, dass Sie verdächtigt werden, an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen oder ein solches organisiert zu haben. In Deutschland ist die Ausrichtung von Glücksspielen dem Staat und Anbietern mit ausgestellten Lizenzen vorbehalten. Wer jedoch ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet oder daran teilnimmt, macht sich wegen unerlaubten Glücksspiels strafbar – ganz gleich ob Poker, Roulette, Slots oder Tippspiele wie Sportwetten oder Lotto.
Der § 284 StGB regelt hierbei die „unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“, wohingegen der § 285 StGB die „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“ thematisiert. Mit Veranstaltung ist bei § 284 nicht gemeint, dass für die Strafbarkeit eine physische öffentliche Präsenz erforderlich ist, es reicht bereits die Teilnahme bei einem Online-Glücksspiel.
Ofmtals versendet die Polizei auch einen Fragebogen wegen der Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel.
Vorladung wegen einem Ermittlungsverfahren gemäß § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel)
Wie sind die Behörden auf mich aufmerksam geworden?
In den meisten Fällen ging dem Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels eine Meldung der Bank voraus, bei der Sie Einzahlungen oder Auszahlungen zum jeweiligen Glücksspielanbieter (Online-Casino, Sportwetten etc.) getätigt haben. Vor allem Sparkassen sind hier überdurchschnittlich meldefreudig. Hat man also bei einem Online-Glücksspiel Geld gewonnen und wähnte sich auf der rechtlich legalen Seite, kann man trotzdem mit den Gesetzen in Konflikt kommen.
Hintergrund ist die Verpflichtung der Banken, ungewöhnliche Transaktionen zu melden, die auf Geldwäsche hindeuten könnten. Zahlungen ins Ausland oder Gewinnauszahlungen aus dem Ausland erregen hierbei häufig Verdacht. Verfügt der Anbieter über keine offizielle Lizenz, so wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Häufig ist dies unter anderem bei folgenden Anbietern der Fall:
- Deutsche Lotto- und Toto-Gesellschaft
- Deutsche Lotto- und Toto-Agentur Ltd. (Lottohelden)
- Deutsche Lotto- und Sportwetten Limited (Lottoland)
- European Lotto and Betting Ltd.
- Red Rhino
- Inpay AS
- NaudaPay LTD
Wie soll ich mich bei einer Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels verhalten?
Ein Brief von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kann erst einmal einschüchternd wirken – gerade dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist oder gar nicht wusste, dass man eine Straftat begangen hat.
Deshalb kurz und knapp die wichtigsten Verhaltensregeln in einer solchen Situation:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln.
- Aussage verweigern.
- Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
Ruhe bewahren und Aussage verweigern
Ein Ermittlungsverfahren ist die wichtigste Phase in einem Strafverfahren. Hier entscheidet sich, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass Sie nicht im Affekt handeln, sondern sich jeden weiteren Schritt genau überlegen.
Als Beschuldigter stehen Sie der Übermacht der Behörden gegenüber, welche sämtliche Indizien und Beweise kennen. Der falsche Weg in dieser Situation wäre, eine Aussage zu tätigen. Viele Betroffene denken, sie könnten mit einer kooperativen Aussage die Sache aus der Welt schaffen – und machen damit unfreiwillig belastende Angaben.
Schweigen ist Ihr gutes Recht – und meistens die beste Verteidigung!
Erfahrenen Anwalt kontaktieren
Ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger stellt Chancengleichheit zwischen Ihnen und den Behörden her. Er wird die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und sofort Akteneinsicht beantragen. Nach Prüfung der Akte kann Ihr Anwalt exakt nachprüfen, welche Beweise und Indizien gegen Sie vorliegen.
Sind diese nicht hieb- und stichfest, kann Ihr Verteidiger bereits hier ansetzen, eine Hauptverhandlung verhindern und eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann größere Probleme vermeiden!
Vorladung wegen illegalem Glücksspiel erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung:
Muss ich zur Vorladung erscheinen oder soll ich diese ignorieren?
Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Diese können Sie rein rechtlich auch ignorieren – was Sie jedoch nicht tun sollten. Ignorieren Sie die Vorladung, wird das Ermittlungsverfahren selbstverständlich nicht gestoppt und auch weitere Maßnahmen sind denkbar. Es kann hierbei auch sein, dass die Polizei weiterhin Kontakt zu Ihnen aufnimmt oder plötzlich vor Ihrer Türe steht.
Den Termin können Sie aber selbstverständlich absagen und sich dabei auch auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Am besten nehmen Sie bereits nach Erhalt einer Vorladung Kontakt zu einem Anwalt auf, der für Sie den Kontakt zu den Behörden aufnimmt.
Beispiel einer Belehrung / schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wegen § 285 StGB - Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Hilft es mir, wenn ich nicht wusste, dass ich bei einem illegalen Glücksspielanbieter spielte?
Viele unserer Mandanten sind über die Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels überrascht, da ihnen gar nicht bewusst war, dass sie an einem illegalen Glücksspiel teilnahmen. Hier gilt:
Unwissenheit kann im Strafrecht helfen – aber nicht immer. Entscheidend ist, ob Ihnen vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Denn § 285 StGB erfordert Vorsatz. Das bedeutet, dass der Spieler gewusst haben muss (oder zumindest billigend in Kauf genommen hat), dass der Anbieter keine deutsche Erlaubnis hatte.
Doch Vorsicht: Oftmals unterstellt die Staatsanwaltschaft, dass der Spieler es hätte ahnen können – vor allem aufgrund von:
- Keine Spielerschutz-Infos laut GlüStV (z. B. Einzahlungslimits, Panikknopf etc.)
- Hinweise auf Curacao-Lizenz oder englischsprachige AGBs
- Extrem hohe Boni oder fehlender Sitz in der EU
Wenn Sie tatsächlich nicht wussten, dass der Anbieter illegal war, kann dies ein starkes Argument der Verteidigung sein. Ein spezialisierter Strafverteidiger wird prüfen, ob ein Strafausschluss wegen fehlendem Vorsatz möglich ist und ob hierbei eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erreicht werden kann.
Wie groß ist die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens?
Das liegt am Einzelfall und vor allem daran, was Ihnen konkret vorgeworfen wurde, ob Ihnen ein Vorsatz nachgewiesen werden kann und wie stark die Beweislast gegen Sie ist.
Aufgrund der Erfahrung unserer Anwälte für Strafrecht können wir regelmäßig Verfahrenseinstellungen beim Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels erreichen oder zumindest die Strafe abschwächen und den Einzug von Gewinnen entweder vermeiden oder minimieren (Abzug der bisherigen Einsätze).
Welche Strafe droht bei der Beteiligung am Glücksspiel ohne Lizenz?
Für die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB sieht der Gesetzgeber folgende Strafen vor:
- Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder
- Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.
In der Praxis sind Gefängnisstrafen (auch zur Bewährung) äußerst selten. Erwähnt werden muss, dass man bei einer wirksamen Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt. Ein engagierter Rechtsanwalt wird also versuchen, eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen oder zumindest eine erträgliche Strafe auszuhandeln.
Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiels erhalten – Hilfe vom Anwalt
Ausschlaggebend bei der Strafverteidigung wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ist zumeist die Erfahrung des Rechtsanwalts im Bereich illegales Glücksspiel. Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Monaten Hunderte Mandanten wegen genau dieses Vorwurfs vertreten und zahlreiche Verfahrenseinstellungen erreicht – bei Anschuldigungen wegen Online-Casinos, Sportwettenanbietern oder illegalen Lottoanbietern.
Diese Expertise sollten Sie nutzen, wenn Ihnen eine Straftat nach § 285 StGB vorgeworfen wird. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten bundesweit – nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.




