Die meisten der gängigen Substanzen, die als K.O.-Tropfen gelten, sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelstrafrecht verboten[2]. Bereits der Besitz ist strafbar[2].
Oftmals dienen die K.O.-Tropfen für weitere Straftaten, wie sexuellen Missbrauch nach § 177 StGB[1] oder auch Raub[8]. Hierbei ist bereits der Versuch strafbar[3].
Einem Beschuldigten drohen bei Straftaten im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen langjährige Haftstrafen.
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- Was sind K.O.-Tropfen?
- Wie lange können K.O.-Tropfen nachgewiesen werden?
- Ist der Umgang mit K.O.-Tropfen in Deutschland strafbar?
- K.O.-Tropfen an andere verabreicht – macht man sich strafbar?
- Sexualdelikte im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen: Welche Strafe droht?
- Was sollte man als Beschuldigter tun?
- Wie stehen die Verteidigungschancen?
Tatort Partymeile! Ob in der Disco oder einer Bar, das eigene Getränk sollte man dort besser nicht unbeaufsichtigt lassen. Schnell haben flinke Täter dieses mit Substanzen versetzt. Berüchtigte „K.O.-Tropfen“ sind farb- und geruchsneutral und einmal im Drink vermischt kaum zu erkennen, machen jedoch schnell willenlos und bewusstlos und schaffen sich somit leichte Opfer für Sexual- und Raubdelikte.
In unserem Rechtstipp beschäftigen wir uns daher mit allen wissenswerten Hinweisen rund um das Phänomen der K.O.-Tropfen in Zusammenhang mit dem Strafrecht und insbesondere dem Sexualstrafrecht.
Was sind K.O.-Tropfen?
Die aus Presse, Funk und Fernsehen berüchtigten K.O.-Tropfen sind ein Sammelbegriff für verschiedene flüssige Substanzen, die ferner auf unterschiedlichen Wirkstoffen basieren. Gelegentlich werden diese auch als Teil der sogenannten „Party-Drogen“ bzw. unter dem Schlagwort „Roofies“ geführt.
Bekannt sind dabei insbesondere GHB (Gammahydroxybuttersäure) sowie GBL (Gamma-Butyrolacton). Als Szene-Namen kursieren auf diesen Wirkstoffen basierende Produkte etwa als Liquid Ecstasy bzw. Liquid E, Soap oder Liquid X. Bekannt ist ferner Rohypnol.
Allerdings sollen diese Drogen bzw. Substanzen nicht aufputschen, sondern beruhigen und entspannen. Besonders strafrechtlich relevant ist jedoch die unbemerkte Verabreichung solcher Substanzen an andere Personen ohne bzw. gegen deren Willen. Zweck der Verabreichung ist es, die Opfer in einen Zustand zu versetzen, in dem sie willenlos sowie körperlich völlig hilflos werden. Täter nutzen diesen Zustand dann aus, um das unbemerkt betäubte Opfer in der Folge sexuell zu missbrauchen oder zu berauben.
Perfide ist dabei nicht nur, dass die farb- und geruchlosen Substanzen besonders in alkoholischen Mischgetränken nicht wahrgenommen werden. Sie sedieren nicht sofort, sondern die Betäubung verläuft ähnlich eines zu schnell herbeigeführten „normalen“ Alkoholrauschs. Im Übrigen führt sie zu einem täterbegünstigenden Gedächtnisverlust und sind nur sehr begrenzt nachweisbar. Viele Opfer glauben daher, einfach einen „über den Durst“ getrunken und dann eben eine Dummheit begangen zu haben.
Wie lange können K.O.-Tropfen nachgewiesen werden?
Das kommt auf den jeweiligen Stoff an. Allgemein gilt jedoch, dass K.O.-Tropfen in Blut und Urin nach mehr als zwölf bis 14 Stunden nicht mehr nachgewiesen werden können. Ein Nachweis wird dadurch erheblich erschwert, auch weil den Opfern in der Praxis oft nur eine Blutprobe entnommen wird und nicht selten rauschbedingt keine unmittelbare Anzeige erstattet wird.
Anders ist es bei den Abbauprodukten der Substanzen. Diese können je nach Wirkstoff insbesondere im Harn auch noch nach etwa zwei bis vier Tagen nachgewiesen werden. Bei einem Haartest sogar noch Wochen oder gar Monate nach der Einnahme – je nach Haarlänge.
Wer glaubt, dass er Opfer eines Übergriffes mit K.O.-Tropfen geworden ist, der sollte keine Zeit verlieren und unverzüglich eine entsprechende Probenentnahme veranlassen.
Ist der Umgang mit K.O.-Tropfen in Deutschland strafbar?
Viele der gängigen Substanzen, die als K.O.-Tropfen verwendet werden, unterliegen mittlerweile dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). So etwa GHB (bekannt auch als „liquid ecstasy“) oder Rohypnol. Das heißt, nahezu jedweder Umgang mit diesen Substanzen ist gemäß § 29 BtMG verboten[2]. Strafbar hierbei ist nicht nur die Beschaffung oder die Weitergabe, sondern ebenso der bloße Besitz[2].
Bedenke: Zwar mag der Konsum allein nicht strafbar sein. Jedoch kann ein Konsum nicht stattfinden, ohne sich eine Substanz zu beschaffen und diese wenigstens kurzzeitig zu besitzen. Mithin kann bereits das Mitführen von K.O.-Tropfen relativ hart bestraft werden, gerade dann, wenn der Täter bereits über einschlägige Vorstrafen verfügt.
K.O.-Tropfen an andere verabreicht – macht man sich strafbar?
Bereits auf den Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln stehen hohe Strafen, etwa für das Mitführen von K.O.-Tropfen auf dem Weg in eine Diskothek[2].
Verabreicht man derartige Substanzen jedoch darüber hinaus an andere Personen und das auch noch ohne bzw. gegen deren Willen, werden zahlreiche weitere Straftatbestände erfüllt: regelmäßig gefährliche Körperverletzung[4], bei gravierenden Folgen schwere Körperverletzung[5] oder Körperverletzung mit Todesfolge[6]; unter Umständen auch fahrlässige Tötung[7]. Geplante Delikte wie Raub können bereits im Versuchsstadium vorliegen[8][3].
Die Strafbarkeit setzt aber einen Schadenseintritt nicht voraus. Oft ist bereits der Versuch strafbar[3]. Gibt der Täter die K.O.-Tropfen etwa in das Glas eines Opfers, um dieses dann auszurauben oder sexuell zu missbrauchen, so kann allein durch diese Beimischung der Tatbestand des versuchten Raubes[8], des versuchten sexuellen Übergriffs/der sexuellen Nötigung[1][3] oder der versuchten gefährlichen Körperverletzung[4][3] erfüllt sein.
Merke: Eine bloß versuchte Straftat kann zwar milder bestraft werden als deren Vollendung, dies ist aber keinesfalls gesetzlich garantiert[3]!
Letztlich kann also eine kleine Handlung gleich mehrere Straftaten darstellen, die schon für sich genommen mit hohen Strafen belegt sind.
Sexualdelikte im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen: Welche Strafe droht?
In vielen Fällen dienen K.O.-Tropfen dazu, das betäubte Opfer sexuell zu missbrauchen. Zentral ist § 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)[1]. Der frühere § 179 StGB wurde durch die Reform 2016 aufgehoben[10].
Voraussetzung ist stets eine Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person; das gilt auch, wenn das Opfer seinen Willen nicht bilden oder äußern kann (z. B. aufgrund von K.O.-Tropfen)[1].
Hohe Strafen für Sexualdelikte im Zusammenhang mit der Betäubung des Opfers
Der sexuelle Übergriff wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft; die Vergewaltigung mit nicht unter 2 Jahren (bis 15 Jahre)[1].
„Gefährliches Werkzeug“: Verwendet der Täter zur Tat ein gefährliches Werkzeug, erhöht sich der Mindeststrafrahmen (vgl. § 177 Abs. 8 StGB). K.O.-Tropfen werden von Gerichten teils als solches Werkzeug eingeordnet[1].
Mir wird eine Straftat mit K.O.-Tropfen vorgeworfen – was soll ich tun?
Wie gesehen kann jeglicher Umgang mit K.O.-Tropfen zu harten Strafen führen. Nicht nur bei Sexualdelikten, aber gerade dann.
Daher kann es hier kein Zögern und kein Vertun geben: Wird gegen Sie wegen einer Straftat im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen ermittelt, dann brauchen Sie dringend einen versierten Strafverteidiger, der sich bestenfalls mit Betäubungsmittelrecht und Sexualstrafrecht auskennt. Kommen Sie nicht auf den Gedanken, so ein Verfahren zu ignorieren, auszusitzen oder sich gar selbst zu verteidigen. Nicht selten geht es gerade bei Sexualdelikten um Haftstrafen von 5, 7 oder gar 10 Jahren.
Beachten Sie unbedingt folgende Ratschläge:
- Eisernes Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden,
- Ruhe bewahren und
- unverzüglich einen Strafverteidiger einschalten, der sich auf diesem Gebiet auskennt.
Wie stehen die Verteidigungschancen?
Eine konkrete Prognose kann nur im Einzelfall erfolgen. Allgemein gilt aber, dass ein versierter Rechtsanwalt eine professionelle und durchdachte Verteidigungsstrategie entwickeln wird. Insbesondere die kritische Konstellation aus Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht erfordert dafür besondere strafprozessuale Kenntnisse, ein profundes Gespür für Details sowie hohe Erfahrungswerte in Prozessführung und Zeugenbefragung.
Eine auf entsprechender Expertise beruhende Verteidigung erhöht also nicht nur Ihre Chancen, sie ist in der Regel überhaupt Ihre einzige Chance, einen Gerichtssaal entweder gar nicht erst betreten zu müssen oder diesen in Freiheit auch wieder zu verlassen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen gerade in den Bereichen BtM-Strafrecht und Sexualstrafrecht über eine enorme Erfahrung. Wenn ein Strafverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie uns schnellstens kontaktieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- § 177 StGB – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
- § 29 BtMG – Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
- § 22 StGB – Versuch, § 23 StGB – Strafbarkeit des Versuchs ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
- § 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung ↩︎ ↩︎
- § 226 StGB – Schwere Körperverletzung ↩︎
- § 227 StGB – Körperverletzung mit Todesfolge ↩︎
- § 222 StGB – Fahrlässige Tötung ↩︎
- § 249 StGB – Raub (i. V. m. ggf. § 250 StGB – Schwerer Raub) ↩︎ ↩︎ ↩︎
- BGBl. I 2016, S. 2460 – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung ↩︎














