Der Umgang mit Gamma-Hydroxybuttersäure (kurz GHB) und Gamma-Butyrolacton (kurz GBL) kann gleich mehrfach zu rechtlichen Problemen führen. Neben einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. das Arzneimittelgesetz (AMG) stehen nicht selten noch andere Delikte im Raum.
So wird im Zusammenhang mit den landläufig auch als Liquid Ecstasy bezeichneten Substanzen der Vorwurf einer Vergewaltigung oder eines Raubes erhoben, weil sie auch als sogenannte K.O.-Tropfen eingesetzt werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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