Der Umgang mit Gamma-Hydroxybuttersäure (kurz GHB) und Gamma-Butyrolacton (kurz GBL) kann gleich mehrfach zu rechtlichen Problemen führen. Neben einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. das Arzneimittelgesetz (AMG) stehen nicht selten noch andere Delikte im Raum.
So wird im Zusammenhang mit den landläufig auch als Liquid Ecstasy bezeichneten Substanzen der Vorwurf einer Vergewaltigung oder eines Raubes erhoben, weil sie auch als sogenannte K.O.-Tropfen eingesetzt werden.
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Was ist Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)?
Der wissenschaftlich als 4-Hydroxybutansäure bezeichnete Stoff ist eine synthetisch hergestellt Substanz. Sie wird in der Medizin u. a. als Medikament zur Behandlung von Narkolepsie sowie als Narkosemittel verwendet, da es in einer höheren Dosis eine stark einschläfernde Wirkung hat. Aus diesem Grund wird GHB auch als K.O.-Tropfen verwendet.
Die Bezeichnung „Liquid Ecstasy“ ist irreführend, denn chemisch hat GHB nichts mit dem Amphetamin Ecstasy zu tun. Der Grund ist lediglich die vergleichbare Wirkungsweise im Fall einer niedrigen Dosierung.
Vertrieben wird GHB als Flüssigkeit, in Pulverform, als Kapseln oder Tabletten. Der unbefugte Umgang mit GHB ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Zur rechtlichen Einordnung finden Sie unten weitere Informationen.
Was ist Gamma-Butyrolacton (GBL)?
Gamma-Butyrolacton (GBL) ist ein Vorläuferstoff von Gamma-Hydroxybuttersäure und wird im Körper zu GHB umgewandelt. Es wird in der Industrie als Lösungsmittel verwendet und dient als Ausgangsstoff zur Herstellung von verschiedenen pharmazeutischen Produkten und Chemikalien.
Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Die Verwendung zur Herstellung von GHB ist aber laut der Rechtsprechung nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. Zur Rechtslage finden Sie weiter unten noch mehr Informationen.
Wie wirkt GHB bzw. GBL im Körper?
Die Wirkung von GHB/GBL im Körper des Konsumenten ist stark von der Dosis abhängig. Bei einer höheren Dosierung (über 2,5 Gramm) wirkt GHB dagegen stark einschläfernd bzw. narkotisierend – deshalb erfolgt der Einsatz als K.O.-Tropfen. Zudem ist die Flüssigkeit farblos und fast geschmack- und geruchslos und wird deshalb in einem Getränk nicht wahrgenommen.
Partydroge GHB: Was passiert bei einer Überdosis?
Bei niedrigen Dosen (ca. 0,5 Gramm bis 1,5 Gramm) wirkt GHB zunächst leicht euphorisierend, angstlösend und antriebssteigernd – also ähnliche Effekte hat wie Alkohol, die es als Partydroge interessant machen.
Da jedoch nur wenige Tropfen der Droge für den Eintritt der erwünschten Wirkung reichen, ist die Gefahr einer Überdosierung hoch. Dann kann es zu einem Ohnmachtsanfall oder anderen lebensbedrohlichen Situationen kommen.
Beim Mischkonsum mit Alkohol, anderen Betäubungsmitteln oder einem Arzneimittel können GHB/GBL besonders gefährlich werden. Es kann zu einer Verflachung bzw. Herabsetzung der Atmung, zu Bewusstseinsstörungen und Gedächtnisverlust kommen oder sogar zu einem Koma führen.
Wie lange ist GHB im Blut bzw. Urin nachweisbar?
Im Blut kann GHB noch ca. 6 bis 8 Stunden nach der Einnahme nachgewiesen werden. Im Urin ist GHB noch ca. 12 Stunden nach dem Konsum nachweisbar.
Fällt GHB bzw. Liquid Ecstasy unter das BtMG?
Seit 2002 fällt GHB in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und wird dort in Anlage 3 aufgeführt. Demnach ist GHB ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.
Was ist im Zusammenhang mit GHB und GBL verboten?
Aufgrund der Aufführung von GHB in der Anlage 3 zum BtMG ist unbefugte Umgang damit verboten. Darunter fallen nach § 29 BtMG u. a. der Besitz, der Handel, die Herstellung, die Einfuhr und Ausfuhr, die Abgabe und das Inverkehrbringen.
Anders ist die Rechtslage bei GBL. Es fällt nicht unter das BtMG. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Verwendung zur Herstellung von GHB aber nach dem AMG) strafbar. Im Gegensatz zu GHB ist aber der bloße Besitz von GBL nicht strafbar.
Welche Strafen drohen wegen GHB & GBL?
Für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht § 29 eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Schwere der Schuld des Täters und weiteren individuellen Merkmalen wie z. B. Vorstrafen, insbesondere wegen Drogen.
Beim Handel mit einer nicht geringen Menge GHB droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Als nicht geringe Menge werden von der Rechtsprechung 200 Konsumeinheiten (200 Gramm Natrium-Y-Hydroxy-Buterat) angesehen.
Weitere Informationen zum Strafmaß finden Sie in unserem Artikel: Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?
Für den illegalen Umgang mit GBL sieht § 95 AMG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung ist im Zusammenhang mit GHB/GBL sehr hoch. Insbesondere ist das der Fall, wenn eine Anzeige wegen Vergewaltigung im Zustand von Bewusstlosigkeit nach der heimlichen Verabreichung von GHB erhoben wurde.
Da GHB im Körper nur relativ kurz nachweisbar ist, bestehen für die Ermittlungsbehörden häufig Beweisprobleme. Was man im Körper des Opfers nicht mehr nachweisen kann, versucht man bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten zu finden.
Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, kann man als Beschuldigter zunächst wenig tun. Den Beamten ist Einlass zu gewähren und kein Widerstand zu leisten. Man muss aber keine aktive Hilfe bei der Durchsuchung leisten und sollte auf keinen Fall irgendeine Aussage machen. Das gilt auch für den Fall, dass man unschuldig ist. Als Beschuldigter hat man ein Aussageverweigerungsrecht, das auch später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden darf.
Zum Thema Hausdurchsuchung finden Sie viele Informationen und Verhaltenstipps in unserem umfangreichen
Ratgeber Hausdurchsuchung
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen GHB ermittelt wird?
Sobald Sie von einer Anzeige wegen GHB/Liquid Ecstasy oder K.O.-Tropfen erfahren haben, sollten Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, am besten zu einem Fachanwalt für Strafrecht.
Erst recht gilt dieser Hinweis, wenn es nicht nur um einen Verstoß gegen das BtMG oder AMG geht, sondern eine Vergewaltigung begangen worden sein soll. Hier droht nach § 177 StGB eine empfindliche Freiheitsstrafe. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung beträgt zwei Jahre Haft, die Höchststrafe sogar 15 Jahre! Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel: Sexualdelikte: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Sowohl die Vergewaltigung selbst als auch der Einsatz von K.O.-Tropfen müssen natürlich bewiesen werden. Hier kann ein Strafverteidiger ansetzen, da der Beweis oftmals schwierig ist. Zunächst wird der Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, welche Beweismittel überhaupt vorliegen. Auf dieser Grundlage kann dann eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Erstes Ziel wird immer eine Einstellung des Strafverfahrens sein, andernfalls eine möglichst milde Strafe.
Selbst wenn es nicht um eine Vergewaltigung gehen sollte – auch bei einem bloßen Verstoß gegen das BtMG oder AMG kann es unangenehme Nebenfolgen geben. Dazu gehört nicht zuletzt der Verlust des Führerscheins. Für den Fall des Konsums von Drogen sieht § 46 in Verbindung mit Anlage 4 Nr. 9.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) den Entzug der Fahrerlaubnis vor, wenn dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.
Zum richtigen Verhalten während der Strafverfolgung haben wir einen speziellen Ratgeber veröffentlicht:
Ratgeber für Beschuldigte im Ermittlungsverfahren
Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelrechts und Sexualstrafrechts. Wir vertreten bundesweit Mandanten und haben Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
Für eine effektive Strafverteidigung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sehr wichtig. Wenn Sie von einem Strafverfahren wegen GHB/GBL bzw. Liquid Ecstasy oder K.O.-Tropfen erfahren haben, dann nehmen Sie so schnell wie möglich Verbindung auf! Melden Sie sich einfach per WhatsApp oder Telefon bei uns. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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